Möbel kauf

15. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
pat99999
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbel kauf

Hi

mein Kumpel hatte sich letztes Jahr im Dez ein Küche gekauft. Siekam dann im Feb und wir hatten beim aufbau mit bekommen das die Schubladen keinen Softeinzug hatten. Obwohl bei der Ausstellungsküche welche vorhanden waren. Ich war bei den kauf dabei und er hatte zum Verkäufer gesagt er nimmt die Küche so wie sie da steht und für den Preis wegen den Schubladen (sonst hätten er sie nicht gekauft). Bei der anschliessenden Beratung (wegen der Farbe und so) ist auch kein Wort gefallen das sie nicht bei sind. Mehrmaliger eMail kontakt hat zu kein Ergebniss geführt. Jetzt meine Frage kann er da Rechtlich schritte ein leiten?

mfg Pat

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3 Antworten
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#1
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Moin,

grundsätzlich wäre erstmal zu prüfen, was genau in dem Kaufvertrag, bzw. in Auftrag drinsteht. Bei unserer Küche wurde klar der Softeinzug erwähnt( da Extrawunsch ), ansonsten würde sicherlich der Verkäufer erst einmal argumentieren, dass die Küche ohne Softeinzug gekauft wurde( und ja dann auch von deinem Kumpel so bestellt wurde, da nicht im Auftrag erwähnt).

Falls ein Softeinzug im Kaufvertrag steht, bzw. im Auftrag steht, fordert den Verkäufer zur Nachbesserung( Frist ca. 10-14 Tage) oder Neulieferung auf, das Wahlrecht liegt bei Euch. Mehr dazu findest Du sonst im BGB (§ 434 BGB )

Viel Erfolg

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#2
 Von 
pat99999
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Leider steht es nicht im Kaufvertrag.
Aber ich persönlich bin der Meinung das wenn es so ausgestellt wird ist es doch mit bei oder es hätte dran stehen müssen. Ist das nicht eine täuschug vom Verkäufer?

gruss pat

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#3
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Wurde die Küche denn von Euch individuell bestellt oder habt ihr das Ausstellungsstück genommen?

Die angeblich fehlende Eigenschaft bei einer individuelle Küche würde sicherlich in Frage gestellt werden, wenn Sie im Kaufvertrag nicht erwähnt wurde! Hier würde dann Aussage gegen Aussage, wobei ein unterschriebener Kaufvertrag, wo nichts davon drin steht, natürlich nicht für Euch spricht! Steht in den AGB's etwas bezüglich mündlicher Absprachen, bzw Zusatzvereinbarung und derren Gültigkeit? Gab/Gibt es das Angebot noch? In der Angebotsbeschreibung müsste dies ja erwähnt sein mit den gleichen Teilen sowie dem gleiche Preis?


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