Möbelgeschäft, i want to beleidig you...

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)
Möbelgeschäft, i want to beleidig you...

Hallo zusammen,

vor kurzem bin ich in eigene Wohnung gezogen. Hierfür habe ich in einem Möbelhaus noch ein paar Deko-Sachen usw. gekauft.

Unter anderem habe ich ein Bild für 85€ und eine Tortenplatte für 20€ gekauft.

Als ich daheim war, habe ich das Bild bei amazon für 33€ gesehen!!!
Ist so was nicht gegen die gute Sitte? :banana:

Die Tortenplatte hatte drei Kunststofffüsse, die klebend an der Tortenplatte angebracht waren. Nach der Erstreinigung im Geschirrspüler war zwei Füsse abgefallen. Allerdings war auf der Verpackung keine Bemerkung bzgl. der Spülmaschinenfestigkeit geschrieben.

Also sind wir nochmal in das Möbelhaus gefahren und haben das Bild (wegen Nichtgefallen ;) ) zurückgegeben. Die Tortenplatte haben wir reklamiert...

Das Geld für das Bild wurde auf mein Konto überwiesen. Eigentlich hab ich doch das Recht auf Bargeld!?!?

Die Tortenplatte wurde zur Reklamation zum Hersteller gesendet und ich habe kein Geld o.ä. bekommen. Dies finde ich ein Unding. Wenn sich das Möbelhaus wieder meldet, muss ich wieder die ~40 km fahren und da nen halben Tag investieren. Ich habe gerade kein Geld noch eine Tortenplatte... Meinungen hierzu?

Und nun zur Beleidigung:

Würde ich der Verkäuferin sagen:

He Du alte F....., du gehst anscha..en und keiner will mit Dir weil Du miefst und doof bist.

Dann wäre das ja eine Beleidigung.

Jetzt aber:

Angenommen ich gehe mit ner Freundin ins Geschäft und es ergibt sich folgender Dialog:

Ich: Verkäu
Freundin: ferin,
Ich: Du
Freundin: bist
Ich: gro
Freundin: ssun
Ich: d hässlich
Freundin: un
Ich: d Dei
Freundin: ne Titt
Ich: en hän
Freundin: gen
Ich: bis
Freundin: an
Ich: den
Freundin: Boden...

Dann versteht zwar die Verkäuferin, dass sie beleidigt wurde, aber kann man mir dann was machen? Weil ich hab ja nur gesagt: VerkäuDugrodhässlichDeienhäbisden...

Da hatte ich halt einen sprachlichen Aussetzer...

Und dass es mit den Silben meiner Begleitung solch eine Kombination gibt, wusste ich nicht...

Oder seh ich das falsch :)

Sind ganz schön viele Fragen, aber die Diskussion hier sind immer cool :)

(Wenn die Beleidigung zu arg sind solls halt einer editieren... :) )

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
Ist so was nicht gegen die gute Sitte?

Nein, privatwirtschaftliche Unternehmen können den Preis frei bestimmen. Du warst bereit ihn zu bezahlen. Die Bereitschaft zur Zahlung nahm erst rapide ab nachdem du dich hinterher dich nach anderen Preisen umgeschaut hast.
An der Reihenfolge solltest du unbedingt nochmal arbeiten ...


quote:
Also sind wir nochmal in das Möbelhaus gefahren und haben das Bild (wegen Nichtgefallen ) zurückgegeben.

Das war aber sehr nett von denen. Normalerweise braucht er das nicht. Denn im Laden gekauft ist gekauft.

quote:
Das Geld für das Bild wurde auf mein Konto überwiesen. Eigentlich hab ich doch das Recht auf Bargeld!?!?

Siehe oben, Du hast ein Recht auf gar nichts. Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten), galt bei den Römern und gilt auch in den Zeiten des BGB auch noch. Es war reine Kulanz, das man deinem Antrag auf Rückgabe zugestimmt hat. Wie die Gegenleistung aussieht ist Sache dessen der die Kulanz gewährt. Er hätte auch einen Gutschein geben können oder in Kamelen auszahlen können ...



quote:
Da hatte ich halt einen sprachlichen Aussetzer...

Und dass es mit den Silben meiner Begleitung solch eine Kombination gibt, wusste ich nicht...

Viel Glück dabei dies eine Richter zu erklären ...



quote:
Ich habe gerade kein Geld noch eine Tortenplatte...

Und die 52 EUR? Hast du die schon verprasst?



quote:
Wenn sich das Möbelhaus wieder meldet, muss ich wieder die ~40 km fahren und da nen halben Tag investieren.

Man könnte das Möbelhaus bitten die Platte zuzusenden??
Außerdem, bei der Rückgabe des Bildes war das ja auch nicht relevant ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Es dürfte wohl eine gemeinschaftliche Beleidigung vorliegen, §25 II StGB .

Wenn der A und der B gemeinsam den C schwer verletzen, indem der A mit einem Messer in die Luft sticht und der B den C in den Aktionsradius des Messers schiebt, können sich A und B ja auch nicht darauf berufen, für sich allein genommen wären ihre Taten (in die leere Luft stechen, eine Person an einen Ort schieben) ja auch keine Straftaten und nur "zufällig" sei dann eine gemeinschaftliche schwere KV daraus geworden.

Alles andere würde wohl als reine Schutzbehauptung angesehen werden. Nette Idee, aber leider auf Klein-Mäxchen-Niveau, der sich wundert, wieso er mit sowas *nicht* schlauer ist als der Gesetzgeber und das Gericht...

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#3
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

na in meinem letzten Thread waren aber die Mitschreiber noch besserer Laune... :)

Aber die Aussage:

Das war aber sehr nett von denen. Normalerweise braucht er das nicht. Denn im Laden gekauft ist gekauft.

stimmt meines Erachtens nicht. Gibt es nicht das Umtauschrecht im Laden wenn man zum Zeitpunkt des Kaufes einem Irrtum unterlegen ist? :)

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Bernd81,

quote:
Gibt es nicht das Umtauschrecht im Laden wenn man zum Zeitpunkt des Kaufes einem Irrtum unterlegen ist?

Nee, das gibt es zumindest aus dem Gesetz nicht, vielleicht verwechselst du das mit dem Versandhandel (Fernabsatzgesetz, das Gesetz gibt es mittlerweile zwar nicht mehr, aber in den Köpfen ist es noch).
Freiwillig kann ein Geschäft natürlich umtauschen (Kulanz, Kundenservice), oder sogar den Umtausch zusichern (entweder in den AGB oder auf dem Vertrag/Kassenzettel zu finden); grundsätzlich ist es aber keine Pflicht. Und manchmal ist es üblich (etwa Kleidungsstücke bei Aldi), aber auch ohne rechtliche Verpflichtung.

MfG Stefan


-- Editiert am 11.08.2010 16:35

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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1.)

quote:
Angenommen ich gehe mit ner Freundin ins Geschäft und es ergibt sich folgender Dialog:

Das nennt sich dann gemeinschaftliche Beleidigung und beide Täter werden bestraft.

Bevor Sie nachfragen:
Nein – die Strafe wird nicht durch die Anzahl der Täter geteilt.
Jeder kommt in den Genuss der vollen Strafe.

(2.)
quote:
Gibt es nicht das Umtauschrecht im Laden wenn man zum Zeitpunkt des Kaufes einem Irrtum unterlegen ist?

Der Irrtum über den Umstand, dass man die Sache woanders günstiger bekommen hätte, ist kein Irrtum, der zur Anfechtung berechtigt.


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