Möbelhändler verweigert Nachbesserung

8. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Goldner
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Möbelhändler verweigert Nachbesserung

Bei einem Möbelhändler wurde Anbauwand (Wert 4000,- Euro) + Küche (6000,- Euro) gekauft.

Leider wiesen diese nach der Lieferung und Montage mehrere Qualitätsmängel auf, die auch sofort reklamiert wurden.

Bei dem daraufhin vereinbartem Servicetermin hat sich jedoch rausgestellt, dass alle gelieferten Ersatzteile verkratzt waren. Aus diesem Grund wurden die Elemente nicht getauscht.

Nur die Beleuchtung wurde laienhaft repariert, statt einer Trägerfolie, die Strom leitet, wurden einfach an dieser Stelle Schrauben durchgebohrt, die den Strom überbrücken.

Die Kühlschranktür hat immer noch einen 3-4 cm tiefen Kratzer. Ein Regal von der Anbauwand hat immer noch eine Macke ca. 0,5 cm und die Beleuchtung ist nur "provisorisch" repariert.

Es wurde dem Möbelhaus die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben: Als Eigentümer der Möbel fordere ich Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelung zur Mängelgewährleistung auf, eine Nachbesserung nach §439 BGB (Lieferung einer mangelfreien, neuen Sache) bis zum 09. Februar 2012 vorzunehmen.

Dann passierte nichts. Einschreiben wurden vom Händler ignoriert, keine Nachbesserung.

Dann ein Schreiben an den Händler, Ausschnitt:

"In meinem Schreiben vom 09. Januar 2012 forderte ich Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelung zur Mängelgewährleistung auf, die Mängel spätestens bis zum 09. Februar 2012 zu beseitigen.

Dieser Pflicht sind sie bis jetzt nicht nachgekommen und verweigern offensichtlich die Beseitigung der noch vorhandenen Mängel. Des Weiteren sind Sie nicht auf meinen Vorschlag, Kaufpreisminderung zur außergerichtlichen Streitbeilegung, eingegangen.

Durch das Fehlschlagen der Nachbesserung trete ich vom Kaufvertrag zurück.
Ich fordere Sie auf mir den Rücktritt bis zum 29.02.2012 schriftlich zu bestätigen. "

Daraufhin schickt das Möbelhaus jemanden aus der eigenen Rechtsabteilung + Kundendienstleiter, der sich Vorort die Sache anschaut. Innerhalb einer Frist von einer Woche möchte man sich dann schriftlich äußern.

In einem Schreiben macht man den Kunden ein Angebot eine Gutschrift i. h. von 300,- Euro zu erteilen.

Daraufhin antwortet der Kunde, u. a.:

"Um außergerichtlich diese Angelegenheit abschließen zu können, aber vor allem um meine Nerven zu schonen, sowie meiner Familie weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, bin ich bereit eine Gutschrift i. H. von 300,- Euro zu akzeptieren.

Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dieser Betrag spätestens bis zum *** auf mein Bankkonto bei der ***, BLZ ***, Kto Nr. *** überwiesen wird. Sonstige Art der Auszahlung, oder eine reine Warengutschrift zum Beispiel, lehne ich dagegen ab.

Nun folgt wieder Schweigen, kein Geld ist auf dem Konto eingegangen.

Ich bitte um Beurteilung und Erfolgsaussichten z. B. bei einer Klage.

Als zusätzliche Info, die Möbel wurden komplett finanziert. Die Finanzierung war komplett zinslos. Kann man bei der Bank "irgendwie Druck ausüben". Schließlich sollten die auch daran interessiert sein, dass die Sache abgeschlossen wird.

VIELEN DANK VORAB!

und Frohe Ostern!



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avignon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

hey.

Die Chancen für dem Kunden (nennen wir ihn K) stehen gut.
Es liegt eine nicht-gewährleistete-Nachbesserung vor. Somit kann K vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies wird der Richter gewiss genauso sehen.

zu der Frage mit der Bank kann ich mich leider nicht äußern da ich nicht verstehe was für einen Sinn das mit der Bank hat.






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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Goldner
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Ware wurde direkt über Finanzkauf finanziert. Es handelt sich nicht über ein privates Darlehen der Bank des Kunden, sondern wie erwähnt Finanzkauf über den Händler.

Ich vermute jedoch da gibt es kein Druckmittel (wie z. B. Zahlung einstellen), da man rechtlich wohl einmal Vertrag mit dem Händler hat (Waren) und einmal rechtlich einen Vertrag mit der Bank.



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Man sollte keine Schreiben schicken wenn man keine Ahnung hat.

Fordere die per Einschreiben Rückschein nochmal in einer angemessenen Frist (14 Tage mit Datum) auf, die bestellte Ware ordnungsgemäß zu liefern und drohe sonst vom Kauf zurückzutreten.

Nach Ablauf trete vom Kauf zurück und fordere Sie auf die Ware wieder abzuholen.

Dann gibt alles einem Anwalt

Ich würde auch keine Raten zahlen da die Ware nicht geliefert wurde... Sprich mit der Bank

Das ist keine "Gewährleistung" ! Sondern du hast die Ware nicht erhalten.

Übrigens zahlt den Anwalt der Gegner wenn man bei einer Klage gewinnt. Würde sich lohnen gleich einen zu nehmen.

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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Goldner
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke:)

Ja, das ist auch so geschehen.

1. Mängel sofort gemeldet
2. Kundendienst hat sich die Sachen notiert
3. Ersatz kam, aber alles verkratzt, also nichts ersetzt außer Licht "repariert"
4. Frist zur Nachbesserung wurde gesetzt mit Einschreiben + Rückschein
5. Nichts passiert
6. Man ist vom Kauf zurückgetreten, wieder Einschr.+Rückschein
7. Kundendienst war nochmal da, Gutschrift versprochen
8. Warengutschrift wurde aber vom Kunden abgeleht, man möchte Barauszahlung, weil dort nichts mehr kaufen will
9. Händler wieder tot.

Nur eine Frage hätte ich da noch, muß der Händler dann doch den Anwalt des Kunden erst bezahlen, wenn er in einer Verhandlung dazu verurteilt wird, oder auch zuvor?

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-- Editiert Goldner am 09.04.2012 11:58

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Nur eine Frage hätte ich da noch

Meist du weitere Briefchen bringen was ? Du kannst bei 10tsd Euro eh nicht ohne Anwalt klagen.

Den Anwalt zahlt der Gegener auch wenn er vor der Klage den Schwanz einzieht. Notfalls muss das der Anwalt dann eben einklagen.

Du kannst auch völlig kostenfrei nachgeben - wie die tausenden anderen vor dir - denn sonst würde es solche Händler kaum geben.




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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Goldner
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Es betrifft mich persönlich nicht, sondern jemanden aus dem Umfeld. Ich persönlichen würde nie in so einem Fall nachgeben und das gebe ich auch hier so weiter.

Aber verständlich, dass man es zuerst ohne Anwalt versuchte. Dennoch ist der Fall wohl so klar und gerade unverschämt, dass man es auf eine Klage/Anwalt ankommen lassen muß.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
gerade unverschämt, dass man es auf eine Klage/Anwalt ankommen lassen muß.


Das nennt man "rechnen", wenn 80% eh nicht klagen und es eh keine "Stammkundschaft" gibt oder gesucht wird ....

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"Jeder sollte 1 Million bekommen, das sollte ein Grundrecht sein."

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