Es wird ein Sofa im Möbelhaus bestellt. Bei der Lieferung zeigt sich, dass das Treppenhaus zu klein ist, oder besser gesagt das Sofa zumindest im verpackten Zustand zu groß. Das Möbelhaus versucht nachzubessern - schickt jemanden vorbei um nachzumessen, und zu sehen ob eine Lieferung per Kran möglich ist mit dem Resultat: "der Kranwagen muss direkt am Haus stehen, was hier leider nicht möglich ist" - der Kranwagen müsste stattdessen in ca 5-10Metern Abstand vom Haus stehen, was mit dem Kranwagen, den sie verwenden, technisch nicht machbar ist. Das Möbelhaus kann das Sofa auch nicht kleiner um verpacken, daher storniert das Möbelhaus den Kaufvertrag.
Laut AGB werden bei der Stornierung (Allerdings dort nur auf eine Storno durch den Käufer bezogen) 25% Stornierungsgebühr fällig.
In den AGB zur Lieferung heißt es:
"... die Anlieferung durch die Eingänge und Treppenhäuser bis in die Wohnung nicht mit den üblichen Mitteln des Möbeltransportes durchgeführt werden kann, ist der Käufer verpflichtet, herauf im Voraus hinzuweisen. Unterlässt der Käufer diese Pflicht schuldhaft, ist er verpflichtet, dem Verkäufer etwaige Mehrkosten zu erstatten und gerät insoweit als die Lieferung wegen eines solchen Umstandes nicht erfolgen kann in Annahmeverzug"
Für den Käufer war vorher nicht ersichtlich, dass das Sofa im auseinander gebauten Zustand nicht durch das Treppenhaus passen könnte, da es sich um ein normales Treppenhaus handelt (Baustil 70er Jahre, 3 Stockwerke, 12 Wohnungen über dieses Treppenhaus angebunden) und zu keinem Zeitpunkt die Maße der Pakte bekannt waren (nur die des zusammengebauten Sofas, die stark abweichen). Der Käufer hat im Vorhinein darauf hingewiesen dass der Aufzug keine Option ist. Greift oben zitierter Teil der AGB trotzdem?
Kann das Möbelhaus also von sich aus stornieren und 25% Stornierungsgebühr verlangen?
Möbelhaus kann Sofa nicht zum Aufstellungsort bringen, verlangt 25% Storno
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Das ist ein Angebot zur Vertragsauflösung vom Möbelhaus, welches man nicht annehmen muss. Man kann sich das Sofa auch in die Garage stellen lassen und selber zusehen, ob und wie man es in die Wohnung bekommt. Die Begebenheiten vor Ort sind Problem des Käufers. Wirklich kein Platz um das Haus herum?
Auf der einen Seite ist das Haus direkt per Fußgängerweg zugänglich, aber schräg zum Weg angeordnet, und die Fenster sind so oder so wrsl. zu klein. Auf der anderen Seite ist es auch leicht schräg zur Straße angeordnet, und da sind noch 5-10m Garten dazwischen. Das ganze muss in den 3ten Stock. Laut dem Transport-Fachmann mit dem Kran des Möbelhauses nicht machbar, leider.
Die Alternative ist also nur Stornierung und die 25% Gebühr annehmen, oder Sofa irgendwo hin liefern lassen?
Bei einem Sofa von 2000€ wären das 500€, eine stolze Gebühr.
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So ist es.ZitatDie Alternative ist also nur Stornierung und die 25% Gebühr annehmen, oder Sofa irgendwo hin liefern lassen? :
Wurde denn das Sofa als "Ein Stück Sofa" gekauft, wobei dann "kulanterweise" die Lieferung dazu gehört?
Oder wurde "Kauf des Sofas inklusive Lieferung an den Wunschort des Kunden" o.ä. gekauft?
Wenn das Treppenhaus nicht extrem schmal ist, sondern dem Stand der Technik des Baujahrs entspricht, warum soll man dann davon ausgehen, dass das Sofa da nicht rein passt? Ich sehe da kein schuldhaftes Verschweigen des Kunden. Vermutlich will das Möbelhaus die Kosten für den Kran oder die Teil-Zerlegung des Sofas nicht übernehmen.
ZitatIch sehe da kein schuldhaftes Verschweigen des Kunden. :
Zitatdie Anlieferung durch die Eingänge und Treppenhäuser bis in die Wohnung nicht mit den üblichen Mitteln des Möbeltransportes durchgeführt werden kann, ist der Käufer verpflichtet, hierauf im Voraus hinzuweisen. :
Denk noch mal darüber nach.
Berry
Wer definiert denn, was "übliche Mittel" sind?
Bei mir ist es üblich, dass ich das Sofa vor dem Transport zerlege, gglfs. die Füße abschraube und die Polster entferne, damit es durch die Tür passt. Ist das üblich oder unüblich?
Und woher soll der Käufer das wissen? Der Käufer kennt die üblichen Mittel des Möbeltransports nicht.
Ich habe auch schon mehr als ein mal gesehen, dass das Dach abgedeckt wurde, um ein Möbelstück einzubringen.
Ist das nun üblich, oder nicht?
ZitatBei mir ist es üblich, dass ich das Sofa vor dem Transport zerlege, gglfs. die Füße abschraube und die Polster entferne, damit es durch die Tür passt. Ist das üblich oder unüblich? :
Sicherlich ist das üblich, bei einem "üblichen" Sofa im Stil der 70er Jahre.
Der TE wird ja zumindest ein altes Sofa haben, also hat mal eines durchs Treppenhaus gepasst, es ist halt fraglich, ob aktuelle Möbel, welche teilweise eher Liegewiesen gleichen als Sofas zu den üblichen 70 Jahre Treppenhäusern passen.
Die Möglichkeit das Treppenhaus auszumessen hatte hier aber vorab der Käufer, so das es auch in dessen Verantwortung liegt, wenn es nicht passt.
Erinnert mich irgendwie an die IKEA Spezialisten, die mit dem Kleiderschrank auf 3 Einkaufswägen vor dem Kleinstwagen stehen und die Welt nicht mehr verstehen, dass das Ding da nicht rein passt....
Das würde immer noch nicht die Aufstellung beinhalten sondern nur die Lieferung an den Wunschort, also die Adresse.ZitatOder wurde "Kauf des Sofas inklusive Lieferung an den Wunschort des Kunden" o.ä. gekauft? :
MAcht nix, er muss es ja auch nicht schuldhaft verschweigen. Der Lieferant haftet trotzdem nicht dafür. Er kann das Sofa liefern. Fertig. Der Kunde möchte es nur nicht annehmen, da er nicht weiß wo er es hinstellen soll. Fertig.ZitatIch sehe da kein schuldhaftes Verschweigen des Kunden. :
Leider sehe auch ich Eigenverschulden des Käufers. Mir ist ähnliches auch bereits passiert, aber durch glückliche Eingebung habe ich mir die Pack-Maße im Vertrag zusichern lassen und vor Kaufvertrag gemessen. Das Packmaß der gelieferten Couch war dann 10 cm mehr und damit nicht mehr zum runden Treppenhaus der 60-er Jahre kompatibel. Hier bekam ich 100% Erstattung, da der Verkäufer falsche Angaben gemacht hatte. Ich hätte sonst auch kräftig Lehrgeld bezahlt. Ist nun mal so das der Verkäufer nur für die Ware einsteht und keine Zusicherungen für Transportierbarkeit abgibt.
Hallo,
Und was ist mit "auf der Straße auspacken"?Zitat:Das Möbelhaus kann das Sofa auch nicht kleiner um verpacken, ...
Wenn es selbst dann nicht passt, dann hättet ihr das bereits im Möbelhaus erkennen können (müssen).
Stefan
ZitatWurde denn das Sofa als "Ein Stück Sofa" gekauft, wobei dann "kulanterweise" die Lieferung dazu gehört? :
Oder wurde "Kauf des Sofas inklusive Lieferung an den Wunschort des Kunden" o.ä. gekauft?
Wenn das Treppenhaus nicht extrem schmal ist, sondern dem Stand der Technik des Baujahrs entspricht, warum soll man dann davon ausgehen, dass das Sofa da nicht rein passt? Ich sehe da kein schuldhaftes Verschweigen des Kunden. Vermutlich will das Möbelhaus die Kosten für den Kran oder die Teil-Zerlegung des Sofas nicht übernehmen.
Im Kaufvertrag steht incl. Lieferung und Montage.
Zitat:ZitatBei mir ist es üblich, dass ich das Sofa vor dem Transport zerlege, gglfs. die Füße abschraube und die Polster entferne, damit es durch die Tür passt. Ist das üblich oder unüblich? :
Sicherlich ist das üblich, bei einem "üblichen" Sofa im Stil der 70er Jahre.
Der TE wird ja zumindest ein altes Sofa haben, also hat mal eines durchs Treppenhaus gepasst, es ist halt fraglich, ob aktuelle Möbel, welche teilweise eher Liegewiesen gleichen als Sofas zu den üblichen 70 Jahre Treppenhäusern passen.
Die Möglichkeit das Treppenhaus auszumessen hatte hier aber vorab der Käufer, so das es auch in dessen Verantwortung liegt, wenn es nicht passt.
Die Packmaße waren nicht vorab bekannt, das hat man dann erst bei Lieferung gesehen. Bei dem Sofa handelt es sich um 2 Bausteine, einen Langen, breiten Teil, und einen quadratischen. Natürlich haben sie mit dem großen Teil angefangen und es dann, so wie es verpackt war, nicht die Treppe hoch bekommen. So oder so, verpackt war es schon sehr knapp. Wir wussten auch nicht, ob Rückenlehne und Armlehne fest angebracht sind oder nicht.
ZitatHallo, :
Und was ist mit "auf der Straße auspacken"?Zitat:Das Möbelhaus kann das Sofa auch nicht kleiner um verpacken, ...
Wenn es selbst dann nicht passt, dann hättet ihr das bereits im Möbelhaus erkennen können (müssen).
Stefan
Der Lieferdienst hat sich geweigert, das Sofa vor dem Haus auszupacken wegen Schäden, die während des Transportes nach oben passieren könnten.
Das Sofa besteht aus einem langen Teil, 148x83x205cm (aufgestellt, also mit Rückenlehne, und Armlehne). Das Möbelhaus hat gesagt, dass der Longchair nicht weiter zerlegbar ist. Mir kam das Paket aber nicht so breit vor, weswegen ich noch einmal nach haken will, ob Rückenlehne und/oder Armlehne nicht doch extra im Paket sind, und das Möbelhaus einfach nur davon ausgeht, den Hauptteil nicht um die Ecke zu bekommen.
Der zweite Teil ist 128x83x128, wäre also auf jeden Fall gegangen.
Kann das Möbelhaus darauf bestehen, den großen Teil nur verpackt in die Wohnung zu transportieren, auch wenn wir auf Schadenersatz verzichten, für den Fall, dass es einen Schaden beim erfolgreichen Transport geben würde? Wäre der Transport nicht erfolgreich würde man das sowieso schon bei der ersten Kurve wissen.
Und kann der Kaufvertrag auch nur Teilweise storniert werden, für den Fall, dass man den kleinen Teil haben will? Oder muss man in jedem Fall komplett stornieren? Im Kaufvertrag sind die 2 Teile auch separat, mit jeweils eigenem Preis, gelistet.
Hallo,
Wenn es ausgepackt gepasst hätte* dann hat imho der Verkäufer das Problem.Zitat:Der Lieferdienst hat sich geweigert, das Sofa vor dem Haus auszupacken wegen Schäden, die während des Transportes nach oben passieren könnten.
*dazu müsste man es vielleicht versuchen
Ja, können sie. Da das aber nicht vertraglich vereinbart wurde sehe ich keine Rechtfertigung für die Stornokosten.Zitat:Kann das Möbelhaus darauf bestehen, den großen Teil nur verpackt in die Wohnung zu transportieren, auch wenn wir auf Schadenersatz verzichten, für den Fall, dass es einen Schaden beim erfolgreichen Transport geben würde?
Gute Transporteure (die die das regelmäßig machen) sollten bereits vorher erkennen können ob es passt; und wenn nicht dann kann man doch messen.Zitat:Wäre der Transport nicht erfolgreich würde man das sowieso schon bei der ersten Kurve wissen.
Ich denke nicht, dass sich der Verkäufer sträuben wird, der ist doch sicher froh wenigstens einen Teil verkauft zu haben. Aber, wollt ihr das denn?Zitat:Und kann der Kaufvertrag auch nur Teilweise storniert werden, für den Fall, dass man den kleinen Teil haben will? Oder muss man in jedem Fall komplett stornieren?
Ich würde anbieten, gegen einen Rabatt auf Montage und den Transport nach oben zu verzichten. Und es dann alleine machen.
Kommt aber natürlich darauf an, ob ihr erstens genug Manpower dafür habt (lieber zu viele Personen) und zweitens relativ sicher seid, dass es ausgepackt doch passt.
Stefan
Und jetzt mist der Käufer das Treppenhaus aus, und weiß trotzdem immer noch nicht, ob das Sofa da durch passt.
Was soll der Käufer denn noch alles machen? Eine 3D-CAD-Zeichnung des Treppenhauses erstellen lassen und diese dann dem Verkäufer vorlegen?
Also ich bleib dabei: wenn es ein übliches Treppenhaus ist, welches die Auflagen an Flucht- und Rettungswege etc. des jeweiligen Baujahres erfüllt, dann muss der Käufer davon ausgehen, dass ein Fachunternehmen für Möbeltransporte dort auch ein dämliches Sofa durch transportieren kann.
Sicher sind die Sofas heutzutage "riesig", aber ich hab noch kein Sofa gesehen, was eine 2m hohe Rückenlehne hat. Somit sind auch die heutigen "Riesensofas" in fast allen Fällen immer dahin zu transportieren, wo sie hin sollen. Wir reden hier ja offenbar nicht von einer Wendeltreppe ins Dachgeschoss.
Wenn dann im Kaufvertrag nichtmal die Packmaße des Sofas angegeben sind, dann kann der Käufer den Transportweg ja nichtmal prüfen.
Und ein "Wunschort" ist was anderes als eine "Wunschadresse".
ZitatMir ist ähnliches auch bereits passiert, :
Uns auch. Und das Treppenhaus war "baujahrtypisch". Einfach das Treppenhaus überschätzt und die Maße unterschätzt. Passiert. Ging dann für 150,- durchs Fenster mit anderer Spedition.
Verlink doch bitte mal die rechtlichen Definitionen.ZitatUnd ein "Wunschort" ist was anderes als eine "Wunschadresse". :
Nochmal: Die Firma hat geliefert. Der Käufer hat die Annahme und Aufstellung verweigert. Die Firma hätte das Sofa sicherlich auch vor der Haustüre abgestellt und aufgebaut wenn der Käufer dies gewünscht hätte. Hat er aber nicht. Der Verkäufer ist hier nicht haftbar. Er hat ein kulantes Angebot zur Vertragsstornierung unterbreitet. Dies kann der Käufer annehmen oder sich das Sofa wieder liefern lassen. Die erneuten Kosten der Lieferung können ihm auch auferlegt werden. Der Käufer ist im Annahmeverzug.
-- Editiert von -Laie- am 28.06.2018 12:40
Die muss ich nicht verlinken, dass ist der gesunde Menschenverstand, das ein "Ort" nicht gleich einer "postalischen Adresse" ist.
Der Käufer hat doch nichts verweigert, sondern das Ding passte nicht durch das Treppenhaus.
Das sind in meinen Augen auch 2 verschiedene paar Schuhe!
Also wo hat der Käufer jetzt schuldhaft verschwiegen, dass das Treppenhaus besonders schmal und die Türen besonders eng sind? Das ist ein normales Treppenhaus und darin sind normale Türen.
Was hätte der Käufer denn machen sollen? 3D-CAD-Zeichnung des Treppenhauses inklusive Kollisionsprüfung des 3D-CAD-Modells vom Sofa?
Da wäre so oder so die Frage, ob eine solche AGB nicht sittenwidrig ist. Der Käufer ist Laie!
Zitat:Verlink doch bitte mal die rechtlichen Definitionen.ZitatUnd ein "Wunschort" ist was anderes als eine "Wunschadresse". :
Nochmal: Die Firma hat geliefert. Der Käufer hat die Annahme und Aufstellung verweigert. Die Firma hätte das Sofa sicherlich auch vor der Haustüre abgestellt und aufgebaut wenn der Käufer dies gewünscht hätte. Hat er aber nicht. Der Verkäufer ist hier nicht haftbar. Er hat ein kulantes Angebot zur Vertragsstornierung unterbreitet. Dies kann der Käufer annehmen oder sich das Sofa wieder liefern lassen. Die erneuten Kosten der Lieferung können ihm auch auferlegt werden. Der Käufer ist im Annahmeverzug.
-- Editiert von -Laie- am 28.06.2018 12:40
Das Möbelhaus hat sich dem Auspacken vor dem Transport nach oben verweigert. In wie fern ist es denn rechtens, dass das Möbelhaus darauf besteht, die Ware erst in der Wohnung auszupacken?
In wie fern sind 25% Stornogebühr kulant?
Den interessieren unsere Gesetze aber herzlich wenig. Es gilt das was rechtlich definiert wurde. Hier wird eine Lieferung an die angegebene Adresse und die Aufstellung an dieser geschuldet. Es wird keine Aufstellung an einer nicht zu erreichenden Stelle geschuldet. Völlig egal wie du das siehst.ZitatDie muss ich nicht verlinken, dass ist der gesunde Menschenverstand :
Nirgendwo, aber das spielt überhaupt keine Rolle. Der K hat hier einfach Pech gehabt.ZitatAlso wo hat der Käufer jetzt schuldhaft verschwiegen, dass das Treppenhaus besonders schmal und die Türen besonders eng sind? :
Genau das was er gemacht hat. Dass es nicht geklappt hat ist einfach Pech für den Käufer. Hier hat niemand Schuld.ZitatWas hätte der Käufer denn machen sollen? :
Es ist rechtens, dass das Auspacken erst an dem Ort der Aufstellung geschieht.ZitatIn wie fern ist es denn rechtens, dass das Möbelhaus darauf besteht, die Ware erst in der Wohnung auszupacken? :
Hätte der K gesagt, dass das Sofa vor der Haustüre abgestellt und aufgebaut werden soll, dann hätten die Monteure diesem Wunsch sicherlich entsprochen.
Insofern, dass der VK auf der Erfüllung des Vertrages bestehen und 100% des Preises verlangen kann.ZitatIn wie fern sind 25% Stornogebühr kulant? :
ZitatIm Kaufvertrag steht incl. Lieferung und Montage. :
Genauer Wortlaut?
Wenn da einfach nur "Lieferung" steht, bedeutet das Lieferung bis hinter die Wohnungstüre - denn die Rechtsprechung stellt durchaus darauf ab, was "branchenüblich" ist.
Und Montage ist auch inklusive - wenn dazu zuvor eine Demontage notwendig ist, dann ist das erst mal so.
ZitatLaut AGB werden bei der Stornierung (Allerdings dort nur auf eine Storno durch den Käufer bezogen) 25% Stornierungsgebühr fällig. :
Genauer Wortlaut?
Wohnungstüre? Nicht Bordsteinkante? So kenne ich es eigentlich von Speditionen...ZitatWenn da einfach nur "Lieferung" steht, bedeutet das Lieferung bis hinter die Wohnungstüre :
Zitat:ZitatIm Kaufvertrag steht incl. Lieferung und Montage. :
Genauer Wortlaut?
Wenn da einfach nur "Lieferung" steht, bedeutet das Lieferung bis hinter die Wohnungstüre - denn die Rechtsprechung stellt durchaus darauf ab, was "branchenüblich" ist.
Und Montage ist auch inklusive - wenn dazu zuvor eine Demontage notwendig ist, dann ist das erst mal so.
ZitatLaut AGB werden bei der Stornierung (Allerdings dort nur auf eine Storno durch den Käufer bezogen) 25% Stornierungsgebühr fällig. :
Genauer Wortlaut?
Der Verkäufer hat auf den Vertrag/Rechnung geschrieben:
"incl Lieferung + Montage"
"Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Erfüllung entgültig, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Erfüllung in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des Verkäufers befindet und/oder eine Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, in allen anderen Fällen 10% des Kaufpreises."
Hallo,
Sorry, aber "Aufbauen" bei einem Möbelhaus heißt sicherlich an einem üblichen Bestimmungsort aufbauen.Zitat:Die Firma hat geliefert. Der Käufer hat die Annahme und Aufstellung verweigert. Die Firma hätte das Sofa sicherlich auch vor der Haustüre abgestellt und aufgebaut wenn der Käufer dies gewünscht hätte.
Aber darum geht es auch gar nicht. Die Frage ist erstens, ob es wirklich nicht passt (ohne Verpackung), und zweitens wer das dann zu verantworten hat (ist die Wohnung/Treppe sehr ungewöhnlich geschnitten/sehr klein, oder ist das Sofa sehr sperrig? Falls letzteres, konnte der Käufer das erkennen, und/oder hätte der Verkäufer das mitteilen müssen?).
Stefan
ZitatWohnungstüre? Nicht Bordsteinkante? So kenne ich es eigentlich von Speditionen... :
Speditionen sind irrelevant, denn der TE hat die ja nicht beauftragt. Die machen das oft "frei Bordsteinkante" oder "Frei 1. Türe". Das gilt oft auch für Möbelllieferungen an Unternehmen.
Es geht um Möbellieferungen vom Möbelhäusern an Verbraucher.
ZitatGerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug :
1. Der Käufer hat ja nicht verweigert - es scheiterte eher an der unfähigkeit des Möbelahuses bzw. seiner Erfüllungsgehilfen
2. Die Klausel ist mit § 309 Nr. 5 b BGB nicht vereinbar - Pech für den Verkäufer, der Verbraucher schuldet keinen Schadenersatz.
Sehe ich völlig anders. Der Käufer hat hier die Annahme verweigert weil die Möbelfirma das Möbelstück nicht zum Wunschplatz des K bringen konnte, aber das wurde gar nicht vom VK geschuldet. Der VK hat geliefert, der K die Annahme verweigert.Zitat1. Der Käufer hat ja nicht verweigert - es scheiterte eher an der unfähigkeit des Möbelahuses bzw. seiner Erfüllungsgehilfen :
Bitte? Hier steht doch glasklar:Zitataber das wurde gar nicht vom VK geschuldet. :
ZitatDer Verkäufer hat auf den Vertrag/Rechnung geschrieben: :
"incl Lieferung + Montage"
Da Montagen üblicherweise nicht an der Bordsteinkante statt zu finden pflegen ist der Transport zum Aufstellungsort selbstverständlich vom VK geschuldet.
ZitatDa Montagen üblicherweise nicht an der Bordsteinkante statt zu finden pflegen ist der Transport zum Aufstellungsort selbstverständlich vom VK geschuldet. :
Richtig, aber die Zugänglichkeit liegt trotzdem im Verantwortungsbereich des Käufers.
Zitatist der Transport zum Aufstellungsort selbstverständlich vom VK geschuldet. :
Das die Lieferung in die Wohnung geschuldet war ist wohl unstreitig, die haben es ja schließlich versucht.
Hätten das ja wohl nicht gemacht, wenn es keine gebuchte Leistung gewesen wäre.
ZitatRichtig, aber die Zugänglichkeit liegt trotzdem im Verantwortungsbereich des Käufers. :
Die Zugänglichkeit ist gegeben, wenn es an der Unfähigkeit der Erfüllungsgehilfen scheitert, aus Zeit- und Kostengründen bereits teilmontierte Möbel zu demontieren, ist es nicht das Problem des Verbrauchers.
Im übrigen haben die sich ja sogar geweigert die Verpackung zu entfernen um einen neune Versuch zu starten.
Also auch hier mehr als eindeutig, wer hier die Erfüllung verweigert hat.
Hallo,
Dazu hatte ich ja schon was gesagt bzw. gefragt.Zitat:Im übrigen haben die sich ja sogar geweigert die Verpackung zu entfernen um einen neune Versuch zu starten.
Wenn es auch ohne Verpackung nicht geht (und die Mitarbeiter das beispielsweise sofort erkannt haben) dann ist das Nichtversuchen OK..
Dann käme aber der nächste Punkt: Wer muss über was aufklären? Der Käufer über die Größe seines Treppenhauses oder der Verkäufer über die nötige Größe. Imho letzteres, solange es sich um eine normale Treppe handelt (jedoch keine Raumspar- oder Nottreppe).
Und wenn eine weitere Demontage möglich ist dann ist wohl auch das zumutbar (es waren ja sogar Monteure vor Ort - nicht nur Transporteure).
Ich sehe weiterhin keine Berechtigung für eine Stornogebühr.
Stefan
Zitat:
ZitatGerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug :
1. Der Käufer hat ja nicht verweigert - es scheiterte eher an der unfähigkeit des Möbelahuses bzw. seiner Erfüllungsgehilfen
2. Die Klausel ist mit § 309 Nr. 5 b BGB nicht vereinbar - Pech für den Verkäufer, der Verbraucher schuldet keinen Schadenersatz.
Habe mir den Paragraphen durchgelesen, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden. Wieso ist Schadenersatz nicht mit dem Paragraphen vereinbar?
Zitat:Habe mir den Paragraphen durchgelesen, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden. Wieso ist Schadenersatz nicht mit dem Paragraphen vereinbar?
Weil die 25% zu sehr pauschalisiert sind.
Der Schaden des Möbelhauses besteht ja im wesentlichen darin, dass die nun ein Sofa rumstehen haben, welches genau den Wünschen von herbun entspricht, aber an jemand anderes verkaufen müssen. D.h. das Möbelhaus kann das Sofa wahrscheinlich nur mit Preisabschlag loswerden. Würde sich aber ein Ersatzkäufer finden, der das Sofa zum vollen Preis abnimmt, hätte das Möblhaus gar keinen Schaden (wenn man die erste vergebliche Lieferung mal ausblendet). herbun müsste aber nach der Klausel auch dann die 25% bezahlen, wenn das Möbelhaus einen Ersatzkäufer findet, der den vollen Preis bezahlen will. Das ist nicht ganz zulässig. Das Möbelhaus muss herbun zumindest die Gelegenheit geben nachzuweisen, dass der Schaden unter 25% liegt.
Ob es sich lohnt darauf rumzureiten halte ich aber für fraglich. Denn 25% sind ein durchaus üblicher Rabatt, um Lagerware loszuwerden - dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde kommt, der zufällig den gleichen Möbelgeschmack hat wie herbun und das Sofa ohne Rabatt kauft, nicht so rasend hoch. Außerdem steht auf der anderen Seite das Risiko, dass selbst 25% Preisabschlag nicht reichen, um das Sofa erneut an den Mann/Frau zu bringen und damit der Schaden noch höher ist (wer weiß, welchen ausgefallenen Bezugsstoff das Sofa hat ...)
Ganz abgesehen davon erscheint mir der Aspekt aus Antwort #7, der da etwas flapsig daher kam, noch nicht ausreichend gewürdigt worden zu sein:
Bei "148x83x205cm" kann man definitiv nicht standardmäßig davon ausgehen, dass die durch ein 70er-Jahre Treppenhaus passen, einfach weil man in den 70er-Jahren keine so großen Sofas hatte. (Dafür hatte man große Schrankwände, die waren aber klein zerlegbar.)
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