Möbelhaus verweigert Rücktritt vom Kauf

13. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
crizzx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelhaus verweigert Rücktritt vom Kauf

Hallo zusammen,

folgender Fall treibt mich gerade um und beschäftigt mich schon seit Wochen. Und ich hoffe hier auf Antwort, wie ich das sehen muss.

Meine Frau und ich haben im Februar ein Sideboard und einen Sekretär bei einem Möbelhaus gekauft. Das Sideboard konnten wir uns anschauen, den Sekretär nicht. Aber vor Ort bestellen. Beide sind im Online Katalog abgebildet und strahlend Weiß. Nicht zu unterscheiden, also gingen wir davon aus: Das passt gut zusammen. (Das wird wichtig.)
Nachdem die Teile geliefert wurden, stellten wir beim Sideboard erschrocken fest, dass es eben nicht weiß wie ausgezeichnet ist, sondern einen Gelbstich hat. Fast schon beige und Katastrophal neben dem korrekt in weiß gelieferten Sekretär aussieht. Zudem war der Sockel des Sideboards weiß, der Korpus in diesem Gelb/Weiß Ton.


Wir haben reklamiert und durften sofort mit der echt schlechten Reklamationsbearbeitung vorlieb nehmen. Nach ewigem Hin und her wurde eingeräumt, dass es wirklich Farbunterschiede gibt und unsere Reklamation anerkannt. Das Möbelstück abgeholt und ein neues geliefert.

Wieder derselbe gelbliche Farbstich, sowie eine Macke. Wir haben wieder Reklamiert. Uns wurde erklärt, dass das weiß sei. Weiß Matt und kein Reklamationsgrund. Das Möbelstück sei einfach so. Auch die Unterschiedlichen Farben innerhalb des Möbelstücks seien normal und kein Grund zu reklamieren. Das sehe ich vollkommen anders! Weiss ist weiss. Und nicht Gelb! Ich habe ja schon öfter Möbel gekauft. Und weiss war eben immer weiss!
Wohlgemerkt: Online ist das Ding strahlend weiß dargestellt. Und in der Ausstellung ist das Licht eben so schlecht, dass uns (ohne weiße Referenz direkt daneben) ein Farbunterschied nicht aufgefallen wäre.
Sonst hätten wir das Ding nie gekauft.
Ich war vor Ort, sehe einen Unterschied zwischen unserem und dem Ausstellungsstück. Der Reklamationsbearbeiter natürlich nicht.....
(Konfrontiert mit dieser Aussage meinte der Reklamationsmitarbeiter, dass online ja alles nachbearbeitet würde und die Beleuchtung im Möbelhaus eine ganz spezielle wäre.)
In der Artikelbeschreibung steht übrigens weiss.

Weil wir nach der Zweiten Lieferung und dem ganzen Zinober die Nase voll haben, wollten wir vom Kaufvertrag zurücktreten, und ich habe als Begründung dafür die Macke angeführt (Im Punkt Farbe rede ich gegen eine Wand!), weil es aus meiner Sicht ja die 2. Nacherfüllung ist.
Das habe ich schriftlich formuliert und eine Frist von 14 Tagen gesetzt uns den Kaufpreis zu erstatten.

Jetzt kam zurück, dass sich das Möbelhaus auf ihr Nachbesserungsrecht beruft, das beschädigte Teil austauscht und aus Kulanz den Sekretär zurück nimmt.

Ums kurz zu machen - mir platzt der Kragen. Warum soll ich den Sekretär, der einwandfrei (Weiss!) ist und der mir gefällt zurückgeben und dieses Gelbliche Ding behalten, was eben nicht weiss ist und einfach nur schrecklich aussieht?
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich hier gerade richtig verascht werde, bin mir aber nicht sicher. Ich hoffe jemand kann mir helfen. Muss ich mir das gefallen lassen?

Lg,

Crizz

-- Editiert von crizzx am 13.05.2022 17:00

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
Weiss ist weiss. ...
Und weiss war eben immer weiss!

Da ist die große Frage "Welches Weiß?"

RAL kennt schon 5 Weiß

Caparol bietet 24 Weißtöne standardmäßig an, weitere sind auf Anfrage lieferbar.

Der Lackierer meines Vertrauens hat alleine 72 Sorten an Weiß auf Lager, und kann mir über 200 weitere anmischen.

RGB hat 37 verschiedenen standardisierte Weis und kann Varianten im 6stelligen Bereich liefern



Zitat (von crizzx):
Online ist das Ding strahlend weiß dargestellt. Und in der Ausstellung ist das Licht eben so schlecht, dass uns (ohne weiße Referenz direkt daneben) ein Farbunterschied nicht aufgefallen wäre.

Das es bei Monitoren und Kunstlicht Unterschiede geben kann, ist ja nun allgemein bekannt.



Zitat (von crizzx):
Ich war vor Ort, sehe einen Unterschied zwischen unserem und dem Ausstellungsstück

Und beide standen dort direkt nebeneinander?



Zitat (von crizzx):
und ich habe als Begründung dafür die Macke angeführt (Im Punkt Farbe rede ich gegen eine Wand!), weil es aus meiner Sicht ja die 2. Nacherfüllung ist.

Für einen Rücktritt fehlt es der Schilderung nach an jedweder Rechtsgrundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
crizzx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hehe okay.
Punkt für dich. Aber mal ehrlich:
Ich hab dutzende weiße Gegenstände. Von unterschiedlichen Herstellern. Auch Möbel. Die passen super zusammen. Wenn ich jetzt ne technische Analyse mache gibt es ganz sicher Unterschiede. Minimal. Und das ist auch vollkommen okay.

Aber creme/eierschale mir als weiss zu verkaufen.... ich weiss nicht.

Und das mit den displays:
Wenn ich beide Möbelstücke nebeneinander Anzeige gibt es keinen Unterschied.

Als letztes:
Wenn ich beim Kauf frage, ob die zusammen passen und das bejaht wird, dann dennoch nicht so ist muss ich das fressen?

Zwecks dem vergleich:
Ich hab ein Teil vom gelieferten Schrank an das Ausstellungsstück gehalten. Ich sehe Unterschiede.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
Wenn ich beim Kauf frage, ob die zusammen passen und das bejaht wird, dann dennoch nicht so ist muss ich das fressen?

Nun, Geschmäcker unterscheiden sich - der / die Antwortenden hatten andere Geschmäcker. Und dagegen, dass der der / die Antwortenden schlicht einen anderen / schlechten Geschmack haben, gibt es keinen Rechtsweg...



Zitat (von crizzx):
Zwecks dem vergleich:
Ich hab ein Teil vom gelieferten Schrank an das Ausstellungsstück gehalten. Ich sehe Unterschiede.

Ok, das ist dann ja schon mal was.

Jetzt gilt es zu klären
- ob der Unterschied erheblich ist oder eher unter "Bagatelle" fällt
- mit welcher Farbbezeichnung konkret die Ware angepriesen wurde
- ob es eine nicht zu vermeidende, produktionsbedingte Farbabweichung wäre


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
crizzx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, Geschmäcker unterscheiden sich - der / die Antwortenden hatten andere Geschmäcker. Und dagegen, dass der der / die Antwortenden schlicht einen anderen / schlechten Geschmack haben, gibt es keinen Rechtsweg...


Heisst wenn ich mit der klaren Absicht zwei farblich gleiche Möbelstücke zu erwerben in ein möbelhaus gehe, dass mich keiner auf farbliche Unterschiede hinweisen muss? Denn genau deshalb gehe ich doch dahin. Sonst könnte ich ja einfach online bestellen und hätte die Sicherheit der 14 Tage. Ich finde es als Verbraucher sehr frustrierend, wenn ich nach bestem gewissen gehandelt habe und nun so hilflos da stehen muss. Gefühlt ohne jegliches recht.

Zitat (von Harry van Sell):
Jetzt gilt es zu klären
- ob der Unterschied erheblich ist oder eher unter "Bagatelle" fällt
- mit welcher Farbbezeichnung konkret die Ware angepriesen wurde
- ob es eine nicht zu vermeidende, produktionsbedingte Farbabweichung wäre


Es war weiss angegeben. Ohne weiteren zusatz. Auch auf Bildern war es in einem Zimmer mit anderen weißen Gegenständen dargestellt. Einen Unterschied sieht man beim besten Willen nicht. Der Verkäufer meinte durch die mattierung sei das so. Das ist aber aus meiner Sicht quatsch. Alle meine Möbel sind matt. Und sind exakt so geliefert wie ausgestellt und auf Fotos dargestellt. Daran liegt es nicht, denn dann wäre es ja auch bei anderen so.

Die Frage die sich mir stellt:
Was kann ich tun? Ich sitze hier auf einem Möbelstück das nicht passt und ich nicht verwenden kann, weil es einfach schrecklich aussieht. Irgendeine Idee? Leider hilft reden mit denen nicht weiter. Die sch... auf ihre Kunden, sobald du bezahlt hast gefühlt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
Es war weiss angegeben. Ohne weiteren zusatz.

Schade.
Hätte da so was wie "reinweis" oder eine genormte Bezeichnung gestanden wäre es einfach...



Zitat (von crizzx):
Was kann ich tun?

Kommt ganz darauf an.



Zitat (von crizzx):
Leider hilft reden mit denen nicht weiter.

Filiale einer Unternehmenskette?
Dann mal die Zentrale einschalten, ansonsten überlegen Anwalt einzuschalten, Argumentation siehe unten.


Man wird eine Indizienkette aufbauen müssen, das man als "unwissender Verbraucher" aufgrund von Bildern, Ausstellungsstück und Aussagen der Mitarbeiter davon ausgehen musste, dass es sich um ein weiß handelte, das zum weis des anderen Möbels passte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15863 Beiträge, 9093x hilfreich)

Das Problem ist, dass RAL 9001 (Cremeweiß) halt noch als weiß zählt.

Zitat:
Heisst wenn ich mit der klaren Absicht zwei farblich gleiche Möbelstücke zu erwerben in ein möbelhaus gehe, dass mich keiner auf farbliche Unterschiede hinweisen muss?

Haben Sie dem Verkäufer denn klar mitgeteilt, dass Sie zwei farblich exakt gleiche Möbelstücke haben wollen?
Wenn ja, können Sie das beweisen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
crizzx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schade.
Hätte da so was wie "reinweis" oder eine genormte Bezeichnung gestanden wäre es einfach...


Ja das stimmt. Aber solche Bezeichnungen benutzen sie nirgends. Vermutlich bewusst.

Zitat (von Harry van Sell):
Filiale einer Unternehmenskette?
Dann mal die Zentrale einschalten, ansonsten überlegen Anwalt einzuschalten, Argumentation siehe unten.


Zitat (von Harry van Sell):
Man wird eine Indizienkette aufbauen müssen, das man als "unwissender Verbraucher" aufgrund von Bildern, Ausstellungsstück und Aussagen der Mitarbeiter davon ausgehen musste, dass es sich um ein weiß handelte, das zum weis des anderen Möbels passte.


Das ist ein super Tipp. Danke. Werde ich so machen.

Zitat (von drkabo):
Haben Sie dem Verkäufer denn klar mitgeteilt, dass Sie zwei farblich exakt gleiche Möbelstücke haben wollen?
Wenn ja, können Sie das beweisen?


Ja. Habe ich mehrmals. Wir haben auch beschrieben, wir wir das stellen wollen. Ich kann es nur insofern beweisen, dass meine Frau anwesend war. Das Gespräch fand zu dritt statt. Wie kräftig der Beweis- es ist meine Frau - jetzt ist sei mal dahin gestellt.
Aussagekräftiger wäre vielleicht der Umstand, dass in unserer Wohnung alle Möbel ohne Ausnahme weiss matt sind. Von unterschiedlichen Herstellern und Händlern. Ganz bewusst. Es gibt es leuchtet doch jedem ein, dass ich da nicht bewusst für ein Möbelstück eine andere Farbe wähle .
Vielleicht ist das ja auch ein Argument.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat (von crizzx):
Vielleicht ist das ja auch ein Argument.

Ja, das wäre dann auch ein Teil der Indizienkette.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.110 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.406 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen