Möbelhaus weigert sich Fehler auszubessern

22. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)
Möbelhaus weigert sich Fehler auszubessern

Hallo,
wir haben ein Problem mit einem Möbelhaus. Im Februar 2005 haben wir online beim Möbelhaus O…. einen Kleiderschrank bestellt. Wie wir bei der Lieferung feststellen mussten war es nicht wie erwartet Alpina-Weiss sondern Ahornfarbend. Ich reklamierte natürlich sofort. Das Möbelhaus argumentierte, dass der Schrank so wie bestellt geliefert wurde. Laut Bestell- und Lieferschein müssen wir uns bei der Farbzusummenstellung im Internet vertan haben. Also haben wir diesen Schrank bei Ebay versteigert und im gleichem Möbelhaus einen neuen Schrank bestellt. Lt. Bestell- und Lieferschein Alpina-Weiss / Absetzung Milchglimmer / Alu. Lt. Ausstellungsstück und Verkäufer sollte dieser Schrank nun wirklich Weiss und auch nur Weiss sein. Ende Juni kam das gute Stück bei uns an. Ich musste dann feststellen, dass die Seitenteile Silber sind, 3 von 4 Kappen von aussen orange, die Türen von innen zur Hälfte auch Orange und ein Milchglas gebrochen ist. Dies habe ich auch sofort reklamiert. Die Türen wurden zur Hälfte (es handelt sich um Schwebetüren die zweiteilig sind) und ein Deckel neu geliefert. Die Seitenteile sollen angeblich immer silber/grau sein und nicht sichtbare Teile halt orange. Ich bin mir sicher, dass das damalige Ausstellungsstück, welches nicht mehr in der Ausstellung stehet, weil Verkauf, weisse Seitenteile hatte. Davon ab hätte ich den Schrank mit silbernen/grauen Seiten eh nicht gekauft. Das Möbelhaus weigert sich aber diese auszutauschen weil lt. Hersteller immer silberne/grau Seitenteile geliefert werden. Das kann aber nicht sein weil der „erste“ Schrank völlig in Ahorn war. Ausserdem finde ich orange Kappen widerlich, das spiegelt sich an der weissen Decke. Kann ich hier trotzdem auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen? Da steht nichts von Korpus silber/grau oder so. Ausserdem meinen die ich könnte mich in ihrer Ausstellung ja davon überzeugen, dass das immer so ist, aber wie gesagt der Schrank den wir damals gesehen haben wurde ja schon verkauft und kann auch nicht mehr besichtigt werden.
Vielen Dank,
Kristijan


-----------------
" "

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

Hallo,
wozu ein Prospekt? Ich habe doch einen Bestellschein auf dem beschrieben ist wie der Schrank sein soll; Alpina-Weiss Absetzung Milch-Glimmer. Hier zu bestellen aber vorsicht, die Ausführung in Weiss gibt es Online nicht :-( http://www.ostermann.de/web/index.php
Wenn ich ein rotes Auto bestelle kann ich ja auch davon ausgehen das die Motorhaube und der Kofferaum nicht silber sind sofern dies nicht im Kaufvertrag vermerkt ist....
Gruss,
Kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

Irgendwie kann ich nicht ganz folgen,
ich habe einen Bestellschein/Kaufvertrag auf dem steht AUSFÜHRUNG ALPINA-WEISS Absetzung MILCH-GLIMMER. Wie schon gesagt, hätte das Ausstellungsstück bzw. der Verkäufer gesagt das die Seiten grau sind, hätten wir diesen Schrank nicht gekauft weil grau nicht in unser Schlafzimmer passt. Verstehe jetzt nicht warum ich beim Hersteller nachfragen muss/soll. Meiner Meinung nach kann ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen bzw. den Schrank zurückgeben wegen arglistiger Täuschung weil die mich auf die abweichende Farbe der Seitenteile nicht aufmerksam gemacht haben. Der Verkäufer kann ja jetzt viel erzählen auf dem Kaufvertrag steht’s „schwarz auf weiss“ oder irre ich mich da?
Gruss,
Kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

Hallo,
hat hier jemand noch eine andere Meinung?
gruss,
Kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

leider ist das thema noch bicht durch.
die ausgetauschten türen waren/sind auch beschädigt. aus diesem grund war heute ein "kundendienst" bei uns und hat diese "begutachtet". eigentlich hätte er die alten teile mitnehmen müssen, was er nicht tat. dafür wat er meine frau beleidigt: sie soll doch froh sein das überhaupt was geliefert wird. frechheit wie ich finde. zu den seitenteilen und kappen gibts immer noch nichts neues, die weigern sich nach wie vor. was kann/soll ich jetzt tun?
danke und gruss,
kristijan

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Sind die "Absetzungen Milch-Glimmer" vielleicht in den ungeschulten Augen von Otto-Normal-Verbraucher eher silbern?
Bei solch fantasievollen Farbschöpfungen muss man immer mit Überraschungen rechnen.;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@cobold64
das milch-glimmer bezieht sich auf das glas, welches mittig verläuft. milchglas mit silb. glimmer.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen