Hallo liebe Mitglieder,
ich habe bereits 2 Bücherregale und wollte diese um ein weiteres ergänzen. Also bin ich in dasselbe Möbelhaus gegangen, in dem ich schon die anderen beiden gekauft hatte.
Dort zeigte ich dem Verkäufer ein Foto der bereits vorhandenen Regale und bat ihm mir die richtige Farbe zu bestellen, da ich die Bezeichnung der Farbe selbst nicht kannte und sich die verfügbaren Farben meiner Ansicht nach sehr ähnlich sahen.
Der Kaufvertrag kam zustande und ich habe ihn auch unterzeichnet. Dort wurde das Regal mit der Farbe "Nussbaum" benannt. Bei Lieferung stellte ich fest, dass die Farbe ganz und garnicht zu der Farbe meiner bereits vorhandenen Regalen passte.
Ich ging erneut ins Möbelhaus und reklamierte das Regal bei einer zweiten Verkäuferin. Ich zeigte ihr wieder das Foto meiner beiden Regale und bat Sie mir die richtige Farbe auszuwählen. Es wurde ein neues Regal geliefert in der Farbe "Eiche". Diese Farbe entsprach wiederum nicht der Farbe, meiner bereits vorhandenen Regale.
Beim dritten Besuch im Möbelhaus geriet ich an eine weitere Verkäuferin und zeigte ihr erneut das Foto meiner beiden vorhandenen Regale. Diese sagte mir sofort, dass diese die Farbe "Noche" hätten, und dass diese Farbe schon längere Zeit nicht mehr im Sortiment sei.
Jetzt will mir das Möbelhaus einen Gutschein anbieten, dass habe ich abgeleht. Ich fühle mich falsch beraten, denn die Verkäufer hätten wissen müssen, um welche Farbe es sich handelt, und dass diese nicht mehr liefarbar ist. Denn hätte man mir sofort gesagt, dass die Farbe nicht verfügbar sei, dann hätte ich den Kaufvertrag nie geschlossen.
Für mich als Laie ist es wie ich finde nicht möglich die Farben so genau zu differenzieren.
Muss ich den Gutschein akzeptieren oder kann ich mein Geld zurück verlangen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
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-- Editiert schacalaca am 23.12.2013 16:17
Möbelkauf - falsche Beratung - Geld zurück?
23. Dezember 2013
Thema abonnieren
Frage vom 23. Dezember 2013 | 16:17
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Möbelkauf - falsche Beratung - Geld zurück?
#1
Antwort vom 27. Dezember 2013 | 11:49
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 757x hilfreich)
Kannst du im Streitfall beweisen, daß du falsch beraten wurdest (Zeugen)?
Im worst case
stellt sich das Möbelhaus nämlich dumm und behauptet, bei den ersten beiden Malen hättest du die Farbe ausgewählt.
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#2
Antwort vom 27. Dezember 2013 | 12:53
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)
quote:
Muss ich den Gutschein akzeptieren oder kann ich mein Geld zurück verlangen?
Du kannst dein Geld zurückfordern, Zug um Zug gegen Rückgabe des Regals, Rücktritt vom Kaufvertrag.
Genau genommen muss es der Verkäufer bei dir zu hause abholen und dir dort das Geld geben.
Die falsche Farbe ist ein Mangel, ein nicht behebbarer Mangel, wenn das Regal so nicht mehr hergestellt wird.
"Genau das Regal, das ich schon mal bei Ihnen gekauft habe", da kann man dann schon verlangen, daß der Händler im PC nachschaut.
Er hat den Mangel sogar verschuldet, wenn er das nicht getan hat, haftet sogar über die Gewährleistungsrechte hinaus auf Schadensersatz.
Im Prinzip scheint er das ja auch einzusehen, aber mit einem Gutschein brauchst du dich ganz sicher nicht abspeisen zu lassen.
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-- Editiert asap am 27.12.2013 12:54
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#3
Antwort vom 27. Dezember 2013 | 21:50
Von
Status: Richter (8598 Beiträge, 4095x hilfreich)
Hallo
quote:Moment!!!! Nur weil der TE in besagtem Möbelhaus schonmal ein Regal dort gekauft hatte, heisst das noch lange nicht, dass dies dort auch so im Computer verzeichnet ist!
"Genau das Regal, das ich schon mal bei Ihnen gekauft habe", da kann man dann schon verlangen, daß der Händler im PC nachschaut.
Er hat den Mangel sogar verschuldet, wenn er das nicht getan hat, haftet sogar über die Gewährleistungsrechte hinaus auf Schadensersatz.
Nur mal so erwähnt, geh mal ins blau/gelbe Möbelhaus, dort nimmst du dir dann ein regal mit, genauer gesagt gehst nach dem Ausstellungsraum dort hin, wo die Regale mehrfach abgepackt da liegen, nimmst dir eines oder ,mehrere und gehst zahlen! Wo bitte ist dann im rechner vermerkt, dass genau du genau welches Regal gekauft hast?
Man sollte schon erstmal wissen, waren die alten Käufe überhaupt personalisiert im Rechner!
Wenn nicht, was ist dann? Ob es einfach nur genügt ein Bild mit wohl irgendeiner Digi Cam zu machen, evtl noch bei schlechtesten Lichtverhältnissen oder ähnlichem?
Erstmal sollte man wissen, wie der alte Kauf abgelaufen war etc...
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#4
Antwort vom 28. Dezember 2013 | 18:47
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antworten.
quote:
Kannst du im Streitfall beweisen, daß du falsch beraten wurdest (Zeugen)?
Leider ist es der Fall, dass ich keinen Zeugen habe.
quote:
"Genau das Regal, das ich schon mal bei Ihnen gekauft habe", da kann man dann schon verlangen, daß der Händler im PC nachschaut.
Ich glaube, dass die Verkäuferin im System nachgeschaut hat, aber die vergangenen Käufe nicht registriert waren.
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#5
Antwort vom 28. Dezember 2013 | 20:01
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)
quote:
Ich glaube, dass die Verkäuferin im System nachgeschaut hat, aber die vergangenen Käufe nicht registriert waren.
Das ist vollkommen ausgeschlossen.
Die Verkäufern hat nicht richtige gesucht, genauer gesagt war sie zu faul zu suchen. Der Möbel-Händler bewahrt die Daten schon wegen der 2-jährigen Gewährleistung auf, Produkt- und Käuferspezifisch.
Bevor der Vorgang verjährt ist, wird der Händler sämtliche Belege im eigenen Interesse aufbewahren. Das sind bis zu 4 Jahre.
Aus steuerlichen Gründen muss dann noch mindestens 6 - 10 Jahre aufbewahrt werden.
quote:
Moment!!!! Nur weil der TE in besagtem Möbelhaus schonmal ein Regal dort gekauft hatte, heisst das noch lange nicht, dass dies dort auch so im Computer verzeichnet ist!
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Händler alle Unterlagen weg wirft und die Festplatten löscht, so bald der Kunde den Laden verlassen hat.
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-- Editiert asap am 28.12.2013 20:02
#6
Antwort vom 29. Dezember 2013 | 00:51
Von
Status: Richter (8598 Beiträge, 4095x hilfreich)
quote:Richtig, es gibt aber auch Möbelöhauser die wie Supermärkte sind, wozu vieles bei Ikea auch gehört, teils auch Regale.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Händler alle Unterlagen weg wirft und die Festplatten löscht, so bald der Kunde den Laden verlassen hat.
Da schnappst du dir Sachen wie im Supermarktregal und zahlst dann einfach an der Kasse und erhälst einen normalen Kassenzettel. Da kann man dann nicht Kundenspezifisch im Rechner nachsehen, oder kannst du bei dem Supermarkt in dem du vor einem halben Jahr eine Packung Mehl gekauft hast nachsehen lassen, was für eine Mehlsorte du gekauft hattest?
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#7
Antwort vom 29. Dezember 2013 | 09:34
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)
quote:
Da schnappst du dir Sachen wie im Supermarktregal und zahlst dann einfach an der Kasse und erhälst einen normalen Kassenzettel. Da kann man dann nicht Kundenspezifisch im Rechner nachsehen, oder kannst du bei dem Supermarkt in dem du vor einem halben Jahr eine Packung Mehl gekauft hast nachsehen lassen, was für eine Mehlsorte du gekauft hattest?
Ja, wenn ich unbar bezahlt habe, ist selbst das möglich. Wenn ich den Kassenzettel noch habe sowieso.
Aber wozu wird diese Diskussion geführt? TE war nicht im Supermarkt und nicht bei Ikea. Er hat sich vom Fachverkäufer beraten lassen. Der hat dann auf Verdacht bestellt. Das muss sich das Möbelhaus zurechnen lassen.
Es liegt eine Beschaffenheitsvereinbarung vor, "Farbe wie beim letzten Kauf", wenn die gelieferte Farbe davon abweicht, ist das ein Sachmangel. Wenn der Verkäufer auf Verdacht die falsche Farbe bestellt, ist das sogar eine fahrlässig schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, die zum Schadensersatz führt.
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#8
Antwort vom 3. Januar 2014 | 15:01
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für eure ganzen Tipps.
Doch aufgrund der nicht eindeutigen Beweislage und des relativ geringen Streitwertes habe ich den Gutschein akzeptiert.
Aber in diesem Möbelhaus werde ich definitiv nichts mehr kaufen.
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