Hallo an alle Experten:)
Man stelle sich vor, man hätte folgendes Problem:
Man hätte einen Monitor, der fast 2,5 Jahre alt ist, aber direkt nach dem Kauf schon defekt war, und ca. 2 Monate zur Nachbesserung zur Reparatur war.
Nach 1 3/4 Jahren nach dem Kauf, wäre der Monitor das 2.mal kaputt gegangen, wäre dann wieder ca. 2 Monate zur Reparatur.
Nun wäre er nach fast 2,5 Jahren zum 3.mal defekt, mit dem gleichen Fehler jeweils, und der Käufer hat die Schnauze voll und möchte nun entweder das Geld erstattet, oder ein neues Gerät. Denn das Vertrauen in das Gerät ist bei null, zudem sind ja bald 3 Jahre rum, soviel gewährt der Hersteller, und man will danach nicht mit leeren Händen dastehen.
Der Verkäufer/Händler schickt einen aber, mit der Begründung, dass 2 Jahre Gewährleistung abgelaufen sind, zum Hersteller, der sagt aber, die reparieren nur, Wandlung oder Rücktritt kommt nicht in Frage, man solle das mit dem Verkäufer klären.
Zudem sagt der Hersteller, dass auf reparierte Teile keine weitere Garantie kommen wird, also nach 3 Jahren darf das Teil dann entsorgt werden:)
Hat der Verkäufer/Händler das Recht, eine Wandlung/Rücktritt zu verweigern, auch wenn 2 vorherige Reparaturen stattfanden, bzw. hat der Hersteller das gleiche Recht, und kann das Gerät theoretisch 100x reparieren lassen wenn er das möchte?
Letzteres wäre meinen Erachtens unverschämt, da das ja ein Freifahrtschein für defekte Geräte wäre.
Benötigte Unterlagen bzw. Kaufbelege/Zeugen wären natürlich vorhanden.
Vielen Dank für Hilfen, Meinungen und Lösungsvorschläge
Mfg
Monitor mehrmals defekt, welches Recht greift?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



> Hat der Verkäufer/Händler das Recht, eine Wandlung/Rücktritt zu verweigern, auch wenn 2 vorherige Reparaturen stattfanden,
Die Fragestellung läßt viele Variablen offen.
Wurde der Schaden jeweils beim VK reklamiert oder direkt beim Hersteller? Wenn letzteres, hat der VK in jedem Fall recht, weil dann eine jetzige Reklamation erstmalig (!) beim ihm stattgefunden hätte und außerhalb der Gewährleistungszeit wäre.
Wenn ersteres, wäre zu fragen, ob es sich jedesmal um denselben Mangel handelt.
Wenn nein, wäre auch keine "Nachbesserung fehlgeschlagen", sodaß ein in dem Sinne "neuer" Mangel vom VK unter Berufung auf Ende der Gewährleistungsfrist abzuweisen wäre.
> bzw. hat der Hersteller das gleiche Recht, und kann das Gerät theoretisch 100x reparieren lassen wenn er das möchte?
Der Hersteller muß nur seine eigenen Garantiebedingungen gegen sich gelten lassen. Sehen diese kein Austauschrecht vor, hat der K Pech.
> Letzteres wäre meinen Erachtens unverschämt, da das ja ein Freifahrtschein für defekte Geräte wäre.
Es wäre für den Hersteller wohl unrentabel, wenn er ein Gerät im Rahmen seiner Garantie "100x reparieren" müßte. Von daher wird er kaum absichtlich mangelhafte Ware auf den Markt werfen.
Außerdem ist weder die Gewährleistung noch die Garantie eine uneingeschränkte Funktionsgarantie für X Jahre. Daran muß man sich mal gewöhnen.
Der Schaden wurde jeweils beim VK reklamiert, beim ersten mal haben wurde er von ihnen zum Hersteller geschickt, beim zweiten mal, nach anraten des VK habe ich das gemacht, da es schneller gehen sollte und ich ein Austauschgerät bekomme.
Der Defekt war optisch jedesmal der gleiche, technisch gesehen kann das ein Laie wohl nicht beurteilen.
Besteht die Möglichkeit, die Garantie im Falle einer erneuten Reparatur zu verlängern, ich habe keine Lust beim nächsten Defekt im Regen zu stehen mit dem teuren Teil?
Vielen Dank schonmal!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
quote:
Der Defekt war optisch jedesmal der gleiche, technisch gesehen kann das ein Laie wohl nicht beurteilen.
Das Gerät wurde bei der Rücksendung nach der Reparatur mit hoher Wahrscheinlichkeit von Lieferpapieren begleitet, die möglicherweise Angaben zur durchgeführten Reparatur enthalten (z. B. einen Reparaturbericht oder einen Lieferschein mit entsprechenden Angaben). Daraus könnte durchaus auch ein Laie erkennen, ob es sich um den gleichen oder einen anderen Defekt handelt.
Leider nur nach der zweiten Reparatur, nach der ersten gab es nix zurück.
Interessant zu wissen wäre, ob Hersteller
beliebig häufig nachbessern dürfen, fände ich nicht so toll.
> Interessant zu wissen wäre, ob Hersteller beliebig häufig nachbessern dürfen, fände ich nicht so toll.
**
Nachbessern ist eigentlich nicht der passende Ausdruck, könnte zu leicht mit der Nachbesserung nach § 439 BGB
verwechselt werden.
Du musst immer unterscheiden Garantie - Gewährleistung.
http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, hier des Herstellers, die er nach seinem Gutdünken ausgestalten kann. Z. B. wird für einen gewissen Zeitraum die Funktionsfähigkeit garantiert. Liegt ein Defekt vor, wird das Gerät repariert oder ausgetauscht. Was genau umfasst wird, ergibt sich aus der Garantieerklärung, die ja meistens dem Gerät bei liegt. Es gibt genug (auch Markengeräte) die keinerlei Garantie haben.
Rücktritt vom Vertrag kann nur auf der Schiene der Gewährleistung (Händler) geltend gemacht werden. Und nach Sachverhalt ist diese Zeit herum. Selbst wenn es derselbe Fehler gewesen wäre, was ja nicht feststeht, wäre die 6 Monatsfrist, wenn man die Gewährleistung für diesen Fehler wieder neu beginnen lassen will, abgelaufen (wenn die Angaben stimmen.)
Wenn jetzt die 3 jähr. Garantiezeit abgelaufen ist, steht man tatsächlich da und bleibt auf einem defekten Gerät sitzen, insofern ist das mit den "leeren Händen" leider absolut zutreffend.
Nochmals in die Garantie hinein schauen, was zugesagt wurde - mehr geht nicht!
Ok, danke, sehr auskunftsreich, wenn auch nicht soo optimal für Kunden von defekten Geräten:/
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten