Monitor mit Designfehler - träge Reklamation über Händler - Hersteller stellt sich dumm

22. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gemüsefraumann
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Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Monitor mit Designfehler - träge Reklamation über Händler - Hersteller stellt sich dumm

Hallo zusammen,

ich habe zur Zeit ein kleines Problem mit einem Onlinehändler für Computerhardware und hoffe, dass mir jemand Tipps bei der Reklamation geben kann. :smile:

Und zwar habe ich Ende letzten Jahres einen Monitor gekauft, bei dem sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass er nicht wie beworben funktioniert. Und zwar hat er leider Schwierigkeiten mit einem häufig flackernden Bild, was zur Ermüdung der Augen und Kopfschmerzen führt. Außerdem ist ein bestimmter Bildmodus (HDR) defekt und erzeugt total verzerrte Farben.

Zu ersterem Punkt habe ich mittlerweile herausgefunden, dass ich nicht der einzige mit dem Problem bin und es sich womöglich um einen Serienfehler handelt, der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch nach einem Austausch weiterhin bestehen wird. Der Hersteller des Geräts hat dies zwar noch nicht offiziell bestätigt (wohl, weil er dann haufenweise Widerrufe befürchtet), es finden sich im Netz aber zumindest sehr viele Berichte über dieses Problem mit speziell diesem Gerät im Netz.

Ich habe die ganze Sache nun dem Händler gemeldet und auch sämtliche Problemlösungsansätze meinerseits geschildert. Dabei habe ich auch auf den Umstand hingewiesen, dass es sich um einen irreparablen Serienfehler handeln könnte. Die Reaktion des Händlers war, dass ich den Monitor zur Reparatur einschicken soll. Der Händler sagt allerdings, dass er auch nicht mehr machen wird, als das Gerät zum Hersteller weiter zu schicken. Wie lange das insgesamt dauern wird und ob es überhaupt zu einem Austausch kommt, sei dabei völlig ungewiss.

Nun ist es leider so, dass mich ein mehrwöchiger Wegfall des Monitors (ich schätze min. 1 Monat) privat wie auch beruflich im Home Office extrem eingeschränkt. Und dabei weiß ich ja noch nicht mal, ob Händler und Hersteller den Fehler am Ende überhaupt finden und anerkennen (wollen). Ich habe zwar beides eindeutig per Video dokumentiert und auch per Mail mitgeschickt. Bisher macht der Händler allerdings nicht den Eindruck, dass er auf meiner Seite steht und die Sache schnellstmöglich lösen will.

Aus diesen Gründen hatte ich mich dann dazu entschlossen, den Händler einmal offiziell per Einschreiben mit der Bitte zur Reparatur beziehungsweise Nachlieferung zu kontaktieren. Dabei habe ich ihm eine Frist von drei Wochen eingeräumt und auch darauf verwiesen, dass das Gerät bei ihm ausdrücklich als "flackerfrei" beworben wird, der Monitor in der Praxis aber tatsächlich ständig flackert. Auch auf die beruflichen Einschränkungen habe ich ihn dabei noch einmal hingewiesen.

Die Reaktion kam prompt per Mail und wiederholt im Grunde nur das, was bereits angekündigt wurde: Die Abwicklung geht über den Hersteller auf Garantie, Zeit und Ausgang ungewiss. Im Grunde geht die Mail überhaupt nicht auf mein Schreiben ein, bekundet auch keinerlei Anteilnahme oder Hoffnung auf eine schnellstmögliche Lösung.

Wie sollte ich nun weiter vorgehen?

Ein Problem sehe ich darin, dass der Händler - wenn es hart auf hart kommt - nach den drei Wochen auf die Beweislastumkehr pochen könnte. Tatsächlich habe ich den Fehler nämlich erst kürzlich (nach 8 Monaten) feststellen können, weil ich erst jetzt eine neue, offiziell kompatible Grafikkarte bekommen habe, mit der ich alle Features des Monitors auch vollständig nutzen kann. Das Ding ist nun, dass diese Features gar nicht wie beworben funktionieren und ich durch das Aktivieren sogar mehr Probleme als technischen Mehrwert bekomme. Auf der Seite des Herstellers wie auch beim Händler werden diese Features jedoch so beworben, dass sie Probleme bei der Bildwiedergabe LÖSEN und nicht erzeugen. Und tatsächlich habe ich mich auch explizit für dieses Modell entschieden, weil es diese hoch beworbenen Features anbietet.

Kurz zusammengefasst:
- Monitor funktioniert nicht wie beworben
- es liegt (nach Netzrecherche) nahe, dass er nicht defekt ist, sondern es sich um einen Serienfehler handelt
- Händler verweist auf Hersteller, an den er den Artikel zur Garantieerfüllung weiterleitet
- es ist mit mehreren Wochen Nutzungsausfall meinerseits zu rechnen
- Händler bietet keinen direkten Austausch bzw. kein Übergangsgerät an
- trotz postalischem Einschreiben mit Fristsetzung bisher kein Entgegenkommen
- Gerät älter als 6 Monate (könnte also Beweislastumkehr triggern), Fehler konnte aus technischen Gründen aber überhaupt erst kürzlich festgestellt werden

Bisher habe ich auf die letzte Mail noch nicht geantwortet. Ich weiß nicht, ob ich jetzt einfach mal die drei Wochen abwarten und dann schreiben soll, dass ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Denn nach allem, was man im Netz zu diesem Produkt an Fehlerberichten findet und wie unkooperativ sich Händler und Hersteller stellen, will ich ehrlich gesagt am liebsten mein Geld zurück. Es wäre aber möglich, dass der Händler schlichtweg nicht drauf reagiert und sagt, das müsse erst mal alles durch den Hersteller geprüft und validiert werden. Ein Spiel auf Zeit. Eben dieser Hersteller hat jedoch kein Interesse daran, einen Serienfehler offiziell einzugestehen und dadurch eine Retourenwelle zu riskieren. In so fern könnte es - trotz Videobeweisen und berichten im Netz - im Worst Case heißen, der Fehler konnte nicht gefunden werden und läge beim Nutzer. Tatsächlich habe ich eben diese Antwort auch schon vom offiziellen Produkt-Support bekommen. Das ist wirklich irre, man verschließt dort einfach die Augen und behauptet, es gäbe kein Problem - trotz allen Beweisen meinerseits und Verweis auf andere Mitleidende im Netz. In so fern bin ich also auf den Händler und dessen Wohlwollen angewiesen.

Schwieriger Fall, will ich meinen. Wie würdet ihr da vorgehen?
Wie komme ich am schnellsten dahin, vom Kauf zurückzutreten und haltet ihr das ohne Weiteres so überhaupt für möglich?

Würde mich über euere Hilfe wirklich freuen! :pc:

Beste Grüße und ein schönes Wochenende
Gemüsefraumann

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41 Antworten
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Gemüsefraumann):
bekundet auch keinerlei Anteilnahme oder Hoffnung auf eine schnellstmögliche Lösung.

Warum auch? Für Streicheleinheiten und Händchenhalten sind andere zuständig.



Zitat (von Gemüsefraumann):
Ein Problem sehe ich darin, dass der Händler - wenn es hart auf hart kommt - nach den drei Wochen auf die Beweislastumkehr pochen könnte.

Nö, kann er nicht, denn die gilt nur die ersten 6 Monate. Wobei er auch schön dumm wäre darauf zu pochen ...



Zitat (von Gemüsefraumann):
trotz allen Beweisen meinerseits

Oh, man hat also Beweise?
Prima, welche denn? Da ich noch nichts hier davon lesen konnte, bitte mal detailliert nennen.



Zitat (von Gemüsefraumann):
Verweis auf andere Mitleidende im Netz

Interessiert niemanden.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung!

Zitat (von Flo Ryan):
Und was machst du wegen der defekten Grafikkarte?

Wieso defekte Grafikkarte?

Ich hatte vorher eine Nvidia-Karte, die die weitergehenden Features des Monitors (FreeSync Premium Pro) nicht unterstützt. Erst kürzlich bin ich auf eine AMD-Karte gewechselt, die diese Features jetzt auch offiziell unterstützt, sodass ich sie auch korrekt am aktivieren kann. In der Praxis funktioniert das aber alles irgendwie nicht so richtig. Anstatt, dass der Bildaufbau flüssiger wird und ich den HDR-Modus vollumfänglich nutzen kann, flackert das Bild und HDR ist tatsächlich nicht nutzbar, da die Farben völlig verzerrt sind.

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, kann er nicht, denn die gilt nur die ersten 6 Monate. Wobei er auch schön dumm wäre darauf zu pochen ...

Sorry. Ich meine, dass ich jetzt beweisen muss, dass der Fehler von Anfang an da war. Mein Fehler!

Zitat (von Harry van Sell):
Prima, welche denn?

Ich habe wie bereits erwähnt Videos gemacht, die das Flackern und die Fehlfunktion von HDR aufzeigen. Wurde dem Handler auch schon zur Verfügung gestellt, aber nicht weiter kommentiert.

Zitat (von Harry van Sell):
Interessiert niemanden.

Okay. Danke für die lieben Worte! :)

-- Editiert von Gemüsefraumann am 22.07.2022 19:10

-- Editiert von Gemüsefraumann am 22.07.2022 19:12

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Gemüsefraumann):
Wieso defekte Grafikkarte?

Weil die Grafikkarte das Bild erzeugt und liefert.

Also ist entweder die Grafikkarte defekt, der Treiber falsch installiert oder es gibt bei der Grafikkarte eine fehlerhafte Konfiguration.

Wenn man der Meinung ist, das all dass nicht zutrifft, wird man das wohl erst mal beweisen müssen.



Zitat (von Gemüsefraumann):
Wurde dem Handler auch schon zur Verfügung gestellt, aber nicht weiter kommentiert.

Warum auch, es beweist nur das da irgendwas nicht funktioniert, nicht aber das der Monitor der Schuldige ist.


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#5
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also ist entweder die Grafikkarte defekt, der Treiber falsch installiert oder es gibt bei der Grafikkarte eine fehlerhafte Konfiguration.

Ich habe dem Händler bereits in der ersten Mail eine umfassende Auflistung von allen bereits durchprobierten Workarounds mitgeschickt. Die Fehlerbehebungsansätze stammen zum Teil vom Hersteller selbst, also wurden mir vom Tech-Support vorgeschlagen. Es brachte letztlich aber alles nichts, weil schlichtweg der Monitor selbst das Problem ist. Wie gesagt sind diese Symptome im Netz auch bekannt und werden in allerlei Foren immer mal wieder gemeldet. Es scheint auch technische Erklärungen dafür zu geben, die unter anderem mit dem Display-Typ zusammenhängen. Deswegen macht es auch keinen Unterschied, wenn man den Treiber 10 mal rauf und runter installiert, eine andere Grafikkarte von AMD einbaut oder mal an einen komplett anderen Rechner geht. Die Realität ist leider, dass der Hersteller mit falschen Angaben wirbt ("flackerfrei", volle Unterstützung von "FreeSync Premium Pro") und kaum bis gar keine Bemühungen zeigt, die Fehler zu beheben. Und das ist auch verständlich, denn er müsste dann unter Umständen eine Rückrufaktion starten, oder hätte zumindest deutlich mehr RMAs, was für ihn eine enorme finanzielle Belastung darstellen würde.

Als Kunde ist das nun halt bitter, denn der Händler verweist auf den Hersteller und eben dieser hat mir gegenüber sogar geleugnet, dass der Monitor überhaupt einen Defekt habe. Es sei also normal, dass das Bild flackert und HDR nicht funktioniert. Das hat man indirekt bereits zugegeben und gesagt, dass das Produkt so schon ordnungsgemäß funktioniere. Das ist in meinen Augen mindestens mal ein Bruch mit den Spezifikationen des Geräts.

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#7
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Der spezifische technische Sachverhalt ist eigentlich folgender:

Das beworbene Feature (FreeSync Premium Pro) funktioniert NUR korrekt in Verbindung mit einer neueren, kompatiblen AMD-Grafikkarte. Nvidia wird nicht unterstützt. Meine alte Karte war eine Nvidia. Also konnte ich das Feature auch nicht nutzen.
Nachdem ich mir kürzlich dann eine neue Karte besorgt habe, konnte ich das Feature das erste mal den technischen Anforderungen entsprechend aktivieren. Und hier treten dann die Fehler auf.

Soll heißen, der Monitor funktioniert an sich, aber das beworbene Feature ist defekt. Sobald man es aktiviert, fangen die Probleme an.

Das Ding ist, dass man als Nutzer darauf angewiesen ist, dass FreeSync funktioniert, weil man nämlich nur so einen flüssigen Bildlauf ohne Zeilenverschiebungen und andere Artefakte sicherstellen kann. Zudem ist es sogar Teil der Spezifikation, dass FreeSync das Bildflackern verhindert bzw. deutlich reduziert. Dazu gibt der Hersteller dann noch einmal zusätzlich das Versprechen, dass der Monitor flackerfrei is (beworben als "flicker-free").

Von all dem mal abgesehen kann ich einen Defekt meiner Grafikkarte allein deshalb schon ausschließen, weil er andere Monitore völlig fehlerfrei bespielen kann. Ich bin per Ausschlussverfahren eigentlich so weit, dass nur noch der Monitor selbst das Problem sein kann. Eben das bestätigen auch andere User im Netz.

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#8
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja: Auch HDR funktioniert an anderen Monitoren mit genau dem System übrigens absolut fehlerfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Gut.
Man muss halt den vorgeschriebenen Weg einhalten, sonst kommen Sie nicht zum Rücktritt. D.h. Sie werden nicht daran vorbeikommen, den Monitor zum Verkäufer zu schicken. Was der Verkäufer dann damit macht (z.B. zum Hersteller weiterleiten oder selbst in eine Werkstatt geben) ist Sache des Verkäufers. Das kann Ihnen egal sein und beeinflussen können Sie es auch nicht. Wenn der Verkäufer keine Gelegenheit bekommt, den Mangel selbst am Originalgerät zu begutachten, gehen alle Gewährleistungsrechte unter.
Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie sich der Verkäufer zum Mangel positioniert. (Wenn der Verkäufer den Monitor an den Hersteller weiterleitet, wird der Verkäufer wahrscheinlich - aber nicht zwangsläufig - die Meinung des Herstellers übernehmen. Wichtig ist am Ende nur der Verkäufer, denn der ist Ihr Vertragspartner. )
Bestreitet der Verkäufer die Existenz eines Mangels, werden Sie klagen müssen. Das dauert und wird wahrscheinlich zu einem (teuren) Gutachten im Auftrag des Gerichts führen. Sie können aber nicht direkt auf Rücktritt klagen - denn vor dem Rücktritt kommt die Mangelbehebung. Wenn Sie also (entweder durch Anerkenntnis des Verkäufers oder durch Gerichtsentscheid) geklärt haben, dass ein Mangel vorliegt, dann darf der Händler erst reparieren oder nachliefern. Erst wenn das fehlschlägt, steht der Rücktritt offen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Und mit etwas Pech bleibt man dann auf allen Kosten dieses Gerichtsverfahrens sitzen, weil man seine Beweislast nicht vor der Klage erfüllt hat.


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#11
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie sich der Verkäufer zum Mangel positioniert.

Danke für die ausführliche Einschätzung!

Wenn der Hersteller eine Reparatur ablehnen sollte bzw. keinen Fehler finden kann, dann könnte ich versuchen, auf dessen Forum zu verweisen, wo sich nämlich einige solcher Fälle mit identischer Fehlerbeschreibung finden. Da gibt es Beispiele, wo der Support geantwortet hat, dass es sich um einen Defekt handelt und der Monitor ausgetauscht werden müsste. Mir hat man aus irgendeinem Grunde das genaue Gegenteil mitgeteilt. Der Servicemitarbeiter hat sich dabei auch streckenweise selbst widersprochen. Die schreiben offenbar einfach irgendwas, um Zeit zu schinden und den Vorgang möglichst schleppend zu machen.

Naja. Hilft ja alles nichts. Dann werde ich wohl erst mal abwarten müssen, was der Support zum Monitor bzw. zum Händler sagt.

Hat die Fristsetzung meinerseits hier eigentlich noch irgendeine Relevanz? Oder gilt das nur innerhalb der ersten 6 Monate?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Gemüsefraumann):
Hat die Fristsetzung meinerseits hier eigentlich noch irgendeine Relevanz?

Ja, eine angemessenen Frist sollte man immer setzen.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, eine angemessenen Frist sollte man immer setzen.


Okay. Ich habe in dem Fall jetzt 3 Wochen gesetzt. Davon muss man noch 3-5 Tage abziehen, in denen das Paket zu denen unterwegs ist. Also grob zweieinhalb Wochen.

Ich gehe in jedem Fall davon aus, dass die Abwicklung über den Händler und danach den Hersteller deutlich länger laufen wird. Habe ich nach den 2-3 Wochen dann Anspruch auf vorzeitigen Ersatz oder gar Widerruf, wenn der Händler auf die Schnelle keinen Ersatz bereitstellen will?
Oder geht man bei der Abwicklung über den Hersteller generell von einem deutlich großzügigeren Zeitfenster aus, was meine Fristsetzung hinfällig macht?

Freue mich über weitere Rückmeldungen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Oder geht man bei der Abwicklung über den Hersteller generell von einem deutlich großzügigeren Zeitfenster aus, was meine Fristsetzung hinfällig macht?

Nein - es ist ja nicht Ihr Problem, wenn der Verkäufer den langsamen Weg über den Hersteller geht.

Das Problem ist aber, dass Ihre Rechte überschaubar sind, wenn doch länger dauert.
Anspruch auf Ersatzgerät oder Entschädigung für Nutzungsausfall ist äußerst fraglich, insbesondere wenn es um berufliche Nutzung geht. (Wenn Sie angestellt sind, müsste der Arbeitgeber ein Ersatzgerät stellen; wenn Sie selbständig sind, hätten Sie selbst vorsorgen müssen, z.B. durch einen Wartungsvertrag.)

Letztendlich wird es aber um die Beweisbarkeit eines Mangels gehen. Sie sind sich sicher, dass ein Mangel vorliegt. Das ist auch nachvollziehbar. Sollte(!) es zu einem Rechtsstreit kommen, dann werden Ihre Hinweise auf andere Kunden und "das was am im Internet findet" nichts nutzen, sondern es wird ein Gutachter beauftragt werden. Und der Ausgang des Rechtsstreits wird maßgeblich vom Ergebnis des Gutachten abhängen. Das Gutachten wird teuer und zahlen muss am Ende derjenige, der verliert.
Auf einen Rechtsstreit sollten Sie es daher nur ankommen lassen, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass ein Gutachten auch Ihre Ansicht bestätigen wird. Ob das so sein wird, kann ich nicht einschätzen - ich bin da im Technik-bereich nicht so bewandert.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von Gemüsefraumann):
Die Reaktion kam prompt per Mail: Die Abwicklung geht über den Hersteller auf Garantie, Zeit und Ausgang ungewiss.


Hier werden ausdrücklich keine Ansprüche aus einer GARANTIE ( gewährt vom Hersteller? Importeur? Verkäufer? ) geltend gemacht, sondern schlicht gesetzliche kaufrechtliche Ansprüche auf Nacherfüllung gegenüber dem Verkäufer ( der Verkäufer darf allerdings beliebige Dritte ( z.B. den Hersteller ) in eigenem Namen mit Leistungen beauftragen im Rahme seiner gesetzlichen Nacherfüllungsverpflichtungen gegenüber seinen Käufern.

Wenn der Verkäufer hier zu erkennen gibt, dass ER SELBST sich in keinster Weise zur Mängelbeseitigung verpflichtet ansehen will und jede Nacherfüllungsmaßnahme verweigert, könnte das einen sofortigen Rücktritt wegen Fehlschlags einer Nacherfüllung rechtfertigen. Dass der Verkäufer bei der Inanspruchnahme von Ansprüchen aus einer ( grundsätzlichen freiwilligen ) Garantie eines Dritten ( des Herstellers / Importeurs? ) behilflich zu sein verspricht, entbindet ihn nicht von seinen gesetzlichen Abhilfe-Pflichten gegenüber seinen Kaufvertragspartnern.

Der Händler wird hier in einem Rechtsstreit nach verweigerter Nacherfüllung unterliegen, wenn er bestreitet, dass die geschilderten Defekte Mängel im Sinne von § 434 BGB sind, oder einfach ins Blaue hinein behauptet, sie könnten genausogut durch den Käufer verursachte Beschädigungen sein. (Erst) Wenn ein vomGericht hinzugezogener Gutachter überhaupt keine Monitor-Flackerei feststellen könnte oder die Möglichkeit nicht ausschließen könnte, dass sie vom Käufer verursacht sind - (erst) dann würde das Gericht seine verbliebenen Restzweifel, ob die behauptete (und zu beweisende) Anfangsfehlerhaftigkeit nun gegeben ist (oder nicht) dem Käufer anlasten und seine Klage abweisen.

Haben Verkäufer/Hersteller irgendwie anklingen lassen, welche andere Ursache für die geschilderte Flimmerei für sie in Frage kommt als ein anfänglicher Monitor-Mangel?

RK

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Auf einen Rechtsstreit sollten Sie es daher nur ankommen lassen, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass ein Gutachten auch Ihre Ansicht bestätigen wird.

Darauf lege ich es bis auf Weiteres nicht an. Auch, wenn ich mir ziemlich sicher bin, dass die Fehler sehr gut reproduzierbar und damit für einen Gutachter erkenntlich wären.

Zitat (von RrKOrtmann):
Wenn der Verkäufer hier zu erkennen gibt, dass ER SELBST sich in keinster Weise zur Mängelbeseitigung verpflichtet ansehen will und jede Nacherfüllungsmaßnahme verweigert,

Ich hab noch mal in die ursprüngliche Mail geschaut, in der die Reklamation bestätigt wird. Dort heißt es:

Zitat:
Wir werden die eingehende Sendung prüfen und entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung beim Hersteller reklamieren. [...] Die Abwicklung von Reklamationen außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und der vom Hersteller definierten Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung des Händlers. Sollte die Abwicklung Ihrer Reklamation nachweislich nicht von der gesetzlichen Gewährleistung und der vom Hersteller definierten Garantie umfasst sein, erlauben wir uns, für diesen Service eine Pauschale in Höhe von EUR 39,90 zu erheben.


Die Kommunikation ist so verlaufen, dass ich zuerst den ganzen Sachverhalt geschildert und dann um entweder Ersatz oder Widerruf gebeten habe. Darauf folgte die Antwort, dass man mir die direkte Abwicklung über den Hersteller empfiehlt, da dies zeitlich schneller ablaufen würde. Darauf meine Antwort, dass ich gerne eine Reklamation über den Händler wünsche. Darauf die Reaktion vom Händler, dass sie zwar eine Reklamation anbieten können, die Abwicklung dann aber weiterhin über den Hersteller läuft. Ich habe darauf hin bestätigt, dass ich das Gerät zur Reklamation an den Händler übergebe. Auf meine Nachfrage, wie lange der Vorgang dann in etwa dauern würde, folgt die Aussage, dass man keine zeitlichen Angaben machen könne, weil die Garantie über den Hersteller gehe und sie daher nicht sagen könnten, was passiert.

Also zusammengefasst könnte man sagen, dass ich die Reklamation beim Händler angefragt habe und dieser der Artikel letztlich zur Garantie an den Hersteller weiterleitet. Der Händler hat mir dabei im Grunde auch keine Auswahlmöglichkeit gegeben, sondern verweist letztlich immer auf den Hersteller, zu dem er lediglich als (zeitlich verzögernder) Mittelsmann eintreten kann.

Zitat (von RrKOrtmann):
Haben Verkäufer/Hersteller irgendwie anklingen lassen, welche andere Ursache für die geschilderte Flimmerei für sie in Frage kommt als ein anfänglicher Monitor-Mangel?

Der Händler hat bisher keine technischen Lösungsvorschläge gemacht oder weitere Details erfragt. Er leitet die Ware an den Hersteller weiter. Mit diesem hatte ich vorher schon Kontakt, und zwar mit dem offiziellen US-Support. Der Dialog lief da aber eher schleppend. Ich habe dort aber eine ganze Reihe an durchgeführten Workarounds vorgelegt, die allesamt gescheitert sind und nichts an den Symptomen änderten. Auch bin ich den Hinweisen des Herstellers gefolgt, etwa die Treiber neu zu installieren, eine andere Karte oder einen anderen Rechner zu probieren etc. Das habe ich alles durchexerziert und bin zu keinem veränderten Ergbnis bekommen. Ende vom Lied war dann, dass der Support nach Rücksprache mit dem internen technischen Team auf einmal antwortete, dass der Monitor ordnungsgemäß funktioniere. Darauf hin meine irritierte Nachfrage, ob es demnach normal sei, dass die beiden Features überhaupt nicht funktionieren. Antwort: Der Monitor funktioniert wie vorgesehen. Das Ganze habe ich mir auch mehrmals bestätigen lassen und dann im Grunde nur noch Copy 'n' Paste Antworten aus dem Servicekatalog bekommen, die nicht mehr wirklich auf meine Fragen eingingen.

Also so richtig fühlt man sich beim Hersteller nicht für den Defekt zuständig, weshalb ich auch vermute, dass die RMA über den Händler bei denen ins Leere laufen könnte. Ich denke auch, dass die solche Defekte, die unter Umständen die ganze Serie betrefen, gar nicht zugeben wollen bzw., DÜRFEN, weil sie dann eben befürchten müssen, dass eine Retouren-Welle startet, wenn die Stimmen in den Foren immer lauter werden.
Bleibt natürlich abzuwarten, ob das der DE-Support genau so sieht. Aber meine Hoffnungen sind gedämpft.

Schönes Wochenende
Gemüsefraumann

-- Editiert von Gemüsefraumann am 23.07.2022 15:24

-- Editiert von Gemüsefraumann am 23.07.2022 15:25

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wenn der Verkäufer hier zu erkennen gibt, dass ER SELBST sich in keinster Weise zur Mängelbeseitigung verpflichtet ansehen will und jede Nacherfüllungsmaßnahme verweigert, könnte das einen sofortigen Rücktritt wegen Fehlschlags einer Nacherfüllung rechtfertigen.

Aber erst, wenn der Kunde überhaupt mal seine Pflichten erfüllt hat - hier des Nachweis für das vorliegen eines Mangels welcher der gesetzlichen Mängelhaftung unterfällt.
Denn vorher besteht die Verweigerung zu Recht.


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Monitor ist inzwischen beim Händler angekommen und wird jetzt zur Reklamation an den Hersteller weitergeleitet. Ansonsten keinerlei Bewegung mehr im Fall. Scheint also wirklich ein Spiel auf Zeit zu werden. :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt ... ich sage mal "interessante" Neuigkeiten. :grins:

Und zwar hat der Händler gar keine Reklamation über den Hersteller vorgenommen, sondern die Ware tatsächlich einfach unkommentiert an mich zurückgesendet. Das widerspricht tatsächlich den letzten Mails, in denen es hieß, dass die Ware zur Reklamation an den Hersteller weitergeleitet wird. Dann folgten auf einmal Versand- und Statusbenachrichtigungen wie "Ihre Ware ist unterwegs" oder "Vielen Dank für Ihre Bestellung, die Ware ist bald bei Ihnen".

Im Karton steckt nun der gleiche mangelbehaftete Artikel - ohne irgendein Schreiben des Händlers oder Servicepartners, nichts. Bisher keinerlei Rückmeldung, warum die Ware wieder zu mir anstatt dem Hersteller gesendet wurde, geschweige denn, ob überhaupt irgendeine Überprüfung stattgefunden hat. Das einzige, was ich aus den bisherigen Mails herausfiltern kann, ist: "Ihr Service wurde abgeschlossen". Das wars.

In meinen Augen ist das eine Verweigerung der Reklamationsleistung, die einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen könnte. Was meint ihr?

LG und schönes WE

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Natürlich ist das eine Verweigerung der Reklamationsleistung.
Aber eine Verweigerung berechtigt meines Erachtens nur zum Rücktritt, wenn die Reklamation an sich berechtigt ist. Eine unberechtigte Reklamation darf der Verkäufer verweigern.
Damit sind wir wieder am Ausgangspunkt: Liegt überhaupt ein Gewährleistungsfall vor?

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun. Der Händler hätte ja die Möglichkeit gehabt, die Ware zu prüfen und schließlich mit schriftlicher Begründung abzulehnen. Stattdessen ist die Ware einfach unkommentiert zurück gegangen. Vor drei Tagen hieß es noch, man habe die Ware erhalten und werde diese nun zur Reklamation an den Hersteller weiterleiten. So ganz schlüssig ist das alles also nicht. Ich habe bis dato auch keinerlei Schreiben oder Benachrichtigung erhalten, warum die Ware an mich zurückgegangen ist. Weder an noch innerhalb des Pakets finden sich entsprechende Hinweise.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Gemüsefraumann):
In meinen Augen ist das eine Verweigerung der Reklamationsleistung,

Fraglich, denn dazu bedarf es einer berechtigten Reklamation.
Die lag hier nicht vor, insofern dürfte das ganze nicht zählen



Zitat (von Gemüsefraumann):
die einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen könnte.

Nein, denn der Gesetzgeber gibt vor, das der Verkäufer das zweimalige Recht auf Nachbesserung hat.
Die zwei Versuche hat er noch.



Zitat (von Gemüsefraumann):
und schließlich mit schriftlicher Begründung abzulehnen.

Dazu gibt es keinerlei rechtliche Verpflichtung.



Zitat (von Gemüsefraumann):
Ich habe bis dato auch keinerlei Schreiben oder Benachrichtigung erhalten, warum die Ware an mich zurückgegangen ist.

Wenn er schlau ist, bezieht er sich auf das Ende der Beweislastumkehr.
Wobei es fraglich ist, o er das überhaupt aktiv machen muss, da es ja schon im Gesetz steht.


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#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat (von Gemüsefraumann):
Nun. Der Händler hätte ja die Möglichkeit gehabt, die Ware zu prüfen und schließlich mit schriftlicher Begründung abzulehnen.

Ja, klar.
Aber das würde dazu führen, dass ein Händler auch bei einer unberechtigten Reklamation zu einer Schriftlichen Begründung gezwungen wäre. Das gibt das Gesetz meiner Meinung nach nicht her.

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#24
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja prima. Das heißt also, dass der Händler durch die Beweistlast, die durch den Käufer zu erfüllen ist, nach den 6 bzw. 12 Monaten in der Praxis keinerlei Pflichten mehr erfüllen muss, so lange der Kunde nicht den gerichtlichen Weg samt Gutachten geht?

Ich fühle zunehmend den Drang, über die Verbraucherschutzzentrale zu kommunizieren. :neck:

-- Editiert von Gemüsefraumann am 30.07.2022 17:45

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Na, dass ist doch schon immer so gewesen und wird nie anders sein: Wenn zwei Seiten sich nicht einig werden, muss ein Gericht entscheiden, wer Recht bekommt. Das ist weder ungewöhnlich noch seltsam.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Gemüsefraumann
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Na gut. Dann werde ich wohl erst mal die von mir schriftlich gesetzte Frist abwarten und dann ein neues Schreiben mit der Bitte um zeitnahe Problemlösung oder falls nicht möglich Rücktritt aufsetzen.

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Gemüsefraumann):
Ich fühle zunehmend den Drang, über die Verbraucherschutzzentrale zu kommunizieren.

Das kann man machen.
Ich habe aber nicht den Eindruck, dass der Verkäufer davon beeindruckt wäre.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1020 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich habe aber nicht den Eindruck, dass der Verkäufer davon beeindruckt wäre.


sicherlich genauso wenig, wie davon:

Zitat (von Gemüsefraumann):
mit der Bitte

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10629 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, denn der Gesetzgeber gibt vor, das der Verkäufer das zweimalige Recht auf Nachbesserung hat.
Die zwei Versuche hat er noch.


Bleiben die bei einer Verweigerung ebenfalls bestehen?

Zitat (von Gemüsefraumann):
Dann folgten auf einmal Versand- und Statusbenachrichtigungen wie "Ihre Ware ist unterwegs" oder "Vielen Dank für Ihre Bestellung, die Ware ist bald bei Ihnen".


Solange sie keine Bestätigung haben, dass das Gerät den Hersteller nie reicht hat, sind solche Versand- /Statusmeldungen sind nur bedingt zu gebrauchen.

Ich hab beispielsweise noch mehrere Sendungsnummer mit dem Status "Sendungsdaten wurden elektronisch übermittelt" hier liegen, bei denen die Ware bereits längere Zeit den Empfänger nachweisbar erreicht hat.

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#30
 Von 
BigiBigiBigi
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Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bleiben die bei einer Verweigerung ebenfalls bestehen?
+

Eine "ernsthafte und endgültige" Verweigerung (wenn beweisbar) setzt den Betreffenden sofort in Verzug, dann bedarf es nicht einmal mehr einer beweisbaren Fristsetzung.

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