Montage einer Küche von IKEA

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)
Montage einer Küche von IKEA

Wir haben eine Küche von Ikea gekauft !
Diese Küche wurde am 13.11.2018 montiert !
Aber von Montage kann keine Rede sein.
Das haben wir aber erst nach Bezahlung der Monteure festgestellt !
Wir haben eine Liste mit ca. 10 gravierenden Mängeln und passenden Fotos zum Ikea Service gebracht !
Mittlerweile waren wir schon 3x persönlich beim Service !
Am 15.11. kam ein Monteur, welcher aber nur die Mängel auflistete und fotografierte !

Er konnte nichts ausrichten, weil er dafür Teile benötigte !

Daraufhin tat sich wieder nichts !

Ich habe danach 3x mit dem Service telefoniert , kostet immer Gebühren und dauert immer lange (Warteschleife) !

Am 09.01.2019 kamen fast zur gleichen Zeit, ein Monteurteam und ein Gutachter !
Die Monteure wollten anfangen, aber der Gutachter sagte, sie sollen erst einmal warten!
Anschließend, nach Begutachtung, sagte der Gutachter, es hätte so keinen Zweck zu montieren !
Das wars dann wieder einmal.
Ach ich habe noch vergessen, das mit der Küchenlieferung noch ein Kleiderschrank mitgekommen ist, welcher auch krumm und schief montiert wurde (war auch auf der Mängelliste).
Dann waren Monteure und Gutachter wieder weg und es tat sich wieder nichts .
Heute, am 15.01.2019 habe ich wieder mit Ikea Service gesprochen.
Der Mitarbeiter sagte er würde mit dem Ikea Haus in Dortmund telefonieren und sich melden.
Das tat er auch und sagte, man würde sich kümmern und melden !
Hatten wir alles schon:
Es passiert nichts !
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir ?
Danke

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Frage ist ja: Was möchten Sie?

Preisnachlass

Abbau und Wiederaufbau, diesmal richtig, mit Preisnachlass natürlich

Abbau und Aufstellen einer baugleichen fehlerfreien Küche (und eines Schrankes)

Abbau und Entfernen der Möbel und Erstattung des Kaufpreises

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Wir möchten so schnell als möglich die Küche fertig haben und dann einen entsprechenden Preisnachlass !
Es ist 8 Wochen her und es tut sich so gut wie nichts !!Eine Hand weiß nicht, was die ander tut !!
Wenn sich weiter nichts tut, welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir ?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich würde das dementsprechend formulieren, schriftlich aufsetzen und mit Fristsetzung an IKEA schicken. Per FAX, per E-Mail und auch in Papierform als schnöden Brief per Einwurf-Einschreiben. Nach Ablauf der Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag in Aussicht stellen und bitten die Plörren dann abzuholen und den bereits gezahlten Kaufpreis zu erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

das Problem bei der ganzen Sache ist dann natürlich, das man lange Zeit keine Küche hat (also jeden Tag Pizza usw.)!
Das kann doch nicht sein.

Die Küche und die Montag sind bezahlt und seit 8 Wochen passiert nichts !???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zaubern geht nicht, auch nicht hier im Forum.

Die Küche ist doch angeschlossen oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich würde das dementsprechend formulieren, schriftlich aufsetzen und mit Fristsetzung an IKEA schicken.

Die Fristsetzung nach Datum und mindestens 14 Tage



Zitat (von AltesHaus):
Per FAX, per E-Mail und auch in Papierform als schnöden Brief per Einwurf-Einschreiben.

Man sollte einen Zustellnachweis haben, Favorit wäre das Einwurf-Einschreiben.



Zitat (von AltesHaus):
Nach Ablauf der Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag in Aussicht stellen und bitten die Plörren dann abzuholen und den bereits gezahlten Kaufpreis zu erstatten.

Nicht bitten. Bitten muss man nicht erfüllen. immer fordern / auffordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Per FAX, per E-Mail und auch in Papierform als schnöden Brief per Einwurf-Einschreiben.


Man sollte einen Zustellnachweis haben, Favorit wäre das Einwurf-Einschreiben.


Da ich meinte, dass alle drei Varianten auf den Weg geschickt werden sollen ..., hat man ja auch beim FAX den Zugangsnachweis, das würde mir aber nicht reichen.

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht bitten. Bitten muss man nicht erfüllen. immer fordern / auffordern.


Stimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da ich meinte, dass alle drei Varianten auf den Weg geschickt werden sollen ...,

Ok, das ist natürlich auch eine Alternative.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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