Mopedkauf: Händler hält Auftragszeit nicht ein

17. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Shakdoo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mopedkauf: Händler hält Auftragszeit nicht ein

Hallo wertes Forum!

Die folgenden Zeilen könnten sich zu einem waren Textblock aufbauen. Auch, wenn ich versuche mein Problem so kurz wie möglich zu schildern:

Am 6.3.2014 habe ich bei einem Mopedhändler eine Simson S51 in Auftrag gegeben. Diese sollte aus Originalteilen aufgebaut werden. Wir haben uns mündlich über eine Summe von 1.500 Euro (+-50 Euro wegen schwankendem Rahmenpreis)geeinigt. Anzahlung 750 Euro sofort. Auf der Quittung der Anzahlung stand die Anzahl sowie die Auftragszeit mit einem Enddatum von 15-30. Mai. Das Wort "Vorraussichtlich" ist NICHT davor.

Nun kam es innerhalb dieser Auftragszeit öfters vor das ich zu Besuch kam. Dann fiel die Aussage "Ja, es ist nächste Woche fertig.Sie können es dann abholen". War es nicht. Ich kam umsonst weil immer irgentwas doch nicht geklappt hat: Lieferung, Verfügbarkeit ect.

Dann kam der Zeitpunkt wo die Auftragszeit überschritten wurde. Dazu weiter die Aussagen "Es ist nächste Woche fertig!Sie können es dann abholen" Das Moped ist IMMER noch nicht fertig und ich werde weiterhin vertröstet.

Momentan fehlt zwar nicht mehr viel (Es fehlt nur noch die Sitzbank, Tankdeckel und die Probefahrt) ich fühle mch jedoch über den Tisch gezogen. Als ich heute das Kennzeichen abgegeben habe wunderte ich mich, dass plötzlich keine Sitzbank und Tankdeckel dafür da waren. Einige Monate zuvor habe ich meine bestellte Sitzbank ansehen können und ein Tankdeckel war auch da. Was stellte sich raus? Der Händler hatte dreist MEINE bestellte Sitzbank+Deckel einfach weiterverkauft. Natürlich würde sich somit wieder alles verzögern.

Nein. Kein Gerücht. Ich habe den Händler darauf angeprochen und er bestätigte es mir. Soll mich doch nicht so aufregen.

Ein weitere nette Sache: Der vereinbarte mündliche Kaufpreis soll nun doch mehr sein. Wieviel wurde mir nicht gesagt, da er erst "Die Rechnung fertig machen muss".

Nun bin ich kurz davor von meinem Kauf zurück zu treten und mein Geld wieder zu verlangen. Es ist nur extrem schade drum, weil die Maschine wirklich fast fertig ist.
Schließlich hat das hin uns herfahren nach den Versprechen "Es ist nächste Woche fertig. Sie können es dann abholen." auch Geld gekostet.

Auf der anderen Seite find ich das Verhalten und Tun des Verkäufers unter aller Sau und will ihm nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Mit freundlichen Grüßen

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-- Editiert Shakdoo am 17.06.2014 16:43

-- Editiert Shakdoo am 17.06.2014 16:44

-- Editiert Shakdoo am 17.06.2014 16:46




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5441 Beiträge, 1823x hilfreich)

Man müßte wohl erst mal eine Frist (14 Tage) zur Erfüllung beweisbar (Einschreiben/Rückschein) setzen.

quote:
Der vereinbarte mündliche Kaufpreis soll nun doch mehr sein.


Das übliche - wenn keine Seite beweisen kann, was vereinbart wurde, wird der verkehrsübliche Preis anzunehmen sein. Ob das für den K oder den VK vorteilhaft wäre, mußt du sagen. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shakdoo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Dann werd ich diese Woche solch ein Schreiben verfassen, sollte es wieder nicht fertig werden.
Wie finde ich den verkehrsüblichen Preis? Steht im Netz irgent eine Liste oder wie finde ich das raus?

Angenommen ich würde mich weigern den höheren Preis zu zahlen und hätte den günstigeren Normalpreis auf meiner Seite. Was mach ich, falls sich der Händler dann einfach weigert das Moped an mich zu verkaufen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Steht im Netz irgent eine Liste oder wie finde ich das raus? <hr size=1 noshade>

Google, TÜV, Schwacke, ...



quote:<hr size=1 noshade>Angenommen ich würde mich weigern den höheren Preis zu zahlen und hätte den günstigeren Normalpreis auf meiner Seite. Was mach ich, falls sich der Händler dann einfach weigert das Moped an mich zu verkaufen? <hr size=1 noshade>

Ihn verklagen und hoffen das der Sachverständige dann den von Dir erhofften Preis bestätigt.

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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5441 Beiträge, 1823x hilfreich)

quote:
Was mach ich, falls sich der Händler dann einfach weigert das Moped an mich zu verkaufen?



Du meinst "übergeben". Verkauft hat er es schon, ihr habt einen Vertrag.

(Und ich weise wieder darauf hin, wie gut solche Beispiele zeigen, daß man sowas immer komplett schriftlich macht, damit es hinterher nicht zu Ärger kommt.
Im worst case sagt einem sonst nämlich ein Richter, daß man sich seiner Ansicht nach in Wahrheit gar nicht auf einen Preis geeinigt hat - und nicht etwa "nur" strittig ist, auf was man sich geeinigt haben will -, offener Einigungsmangel, Vertrag nichtig.)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shakdoo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Was ich im Netz gefunden habe:

"Das BGB schreibt keine bestimmte Form für einen Kaufvertrag vor. Ein mündlicher Kaufvertrag ist daher allgemeinhin für alle Parteien bindend und einklagbar. Im Streitfall ist es jedoch generell schwer zu beweisen, dass ein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist. Grundsätzlich lässt es sich daher empfehlen einen oder mehrere Zeugen zu einem entsprechenden Abschluss mitzubringen".

Ich war da nicht alleine, sondern mit meinem Vater dabei. Er hatte dies mitgehört. Dürfte jedoch trotzdem schwierig werden wegen Befangenheit, nicht?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5441 Beiträge, 1823x hilfreich)

quote:
Dürfte jedoch trotzdem schwierig werden wegen Befangenheit, nicht?


? "Befangenheit" gibt es nur bei Richtern. Grundsätzlich sind erst mal alle Zeugen gleich viel wert. Wenn dem Gericht allerdings Zweifel an der Aussage des Zeugen kommen, wird es berücksichtigen, daß ein Familienmitglied eher ein Motiv für eine Gefälligkeitsaussage (oder auch nur ein selektives Gedächtnis) hat als ein Wildfremder.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Und wenn der Richter nach Details fragt, könnten Erinnerungslücken auch nachteilig sein ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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