Ich habe bei ebay ein Motorrad mit Sofortkauf ersteigert. Laut Verkäufer soll das Motorrad in einem "super Zustand" sein. Ich habe am 05.09.02 das Motorrad beim Verkäufer abgeholt und direkt bezahlt. Auf der Tour nach Hause ging das Motorrad vier mal aus, so dass da bereits der Verdacht aufkam, dass das Motorrad nicht in einem "super Zustand" ist. Ich habe dann einen Bekannten, der sich beruflich mit Motorrädern auskennt, gebeten sich das Krad mal anzuschauen. Das Ergebnis war, das einige erhebliche Mängel an dem Motorrad sind. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 400 - 500 Euro. Daraufhin habe ich direkt den Verkäufer angeschrieben (per mail) und habe Ihm die Situation erläutert und Ihn um Nachlass (450 Euro) gebeten bzw. um Rücknahme des Motorrades.
Der Verkäufer schrieb daraufhin zurück: "Ich lehne jegliche Nachbesserung oder Wandlung der rechtmäßigen Kaufverträge bei eBay und des Nachvertrages ab" sowie "Ein Umtauschrecht bei Privatkäufen besteht nicht"!
Wer kann mir sagen, was ich jetzt tun soll? Jetzt habe ich ein Motorrad was nicht läuft und mögliche Reparaturkosten in Höhe von ca. 450 Euro am Hals.
Gruß und danke im voraus
Angelika Bleckmann
Motorrad ersteigert
Um meine Frage zu konkretisieren:
Muß der Verkäufer das Motorrad zurücknehmen?
Danke und Gruß
Angelika Bleckmann
Hallo Angelika,
leider machst Du etwas spärliche Angaben in der Sache. Poste doch mal den eBay-Link.
Grundsätzlich muß der Verkäufer einer Kaufrückabwicklung zustimmen ODER Nachbesserungen vornehmen, wenn
a) die Artikelbeschreibung falsche Angaben enthielt, oder
b) die Artikelbeschreibung insofern unvollständig war, dass der Artikel Mängel aufweist, die dem Verkäufer offensichtlich bekannt gewesen sein müssen.
Die Beschreibung "super Zustand" ist zu wenig konkret um als direkt falsch angesehen werden zu können. Wenn Du also klare Mängel entdeckt hast, so läuft das vorliegende Problem auf die eine zentrale Frage hinaus, ob selbige dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssen.
Wenn das Krad auf der Fahrt mehrfach ausgegangen ist, und der Verkäufer diesen Mangel nicht genannt hat, so wird ein Gericht zu der Auffassung gelangen, daß dieser Mangel nicht plötzlich auf eben dieser Fahrt aufgetreten ist. Den besseren Stand in der Sache hast Du, wenn der Verkäufer das Krad bis kurz vor dem Verkauf noch selber gefahren ist. War es hingegen schon längere Zeit abgemeldet und stand rum, kann es Probleme geben, ihm die Kenntnis um diesen Mangel nachzuweisen.
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Sehr geehrte Frau Bleckmann,
sofern die Gewährleistung nicht explizit von beiden Vertragsparteien ausgeschlossen wurde, haben Sie als Käufer Gewährleistungsrechte. Diese können Sie bei einem Sachmangel an der Kaufsache geltend machen. Dann muss der Verkäufer die Kaufsache entsprechend nachbessern. Wie er dieses macht, ist ihm überlassen. So kann er auch zB die Reperaturkosten bezahlen. Teilen Sie dieses dem Verkäufer mit. Wenn er nicht reagieren sollte, so haben Sie die Möglichkeit des Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Darüber wird Sie Ihr Anwalt genau informieren, wie vorzugehen ist, da eine Rechtsberatung in diesem Forum untersagt ist. Sollte der Verkäufer eine Nachbesserung verweigern haben Sie das Recht des Rücktritts vom Vertrag. Dieser ist dann schriftlich zu formulieren.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
-- Editiert von BOBO am 08.09.2004 18:43:36
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