Guten Tag,
ich habe mir ein Motorrad gekauft und es besichtigt. Das Motorrad lief nicht ganz so rund, jedoch versicherte der Verkäufer mich mündlich, dass es ohne Probleme einen TÜV bekommt und das nur eine Sache des Vergasers wäre, sprich man hätte ihn nur reinigen müssen laut Verkäufer. So nun ist das Motorrad in der Werkstatt und mir wurde von der Werkstatt nach zerlegen des Motors mitgeteilt, dass es a) nicht am Vergaser liegt, dass das Motorrad unrund läuft und b)mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der im Kaufvertrag angegebene Kilometerstand nicht der Wahrheit entspricht. Zudem wurde festgestellt, dass an dem Motorrad unsachgemäß herumgeschraubt wurde und nicht alles wieder richtig zusammen gebaut wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt an Geld zu kommen? Optionen wären entweder Rückkauf mit Zahlungsausgleich für mir entstandene Kosten laut § 284 BGB
. Oder eine Zahlung des Verkäufers, mit der die Reparatur gedeckt ist und ggf. eine Nachverhandlung auf Grund des Kilometerstandes.
Ich bitte um eine fundierte Antwort.
PS: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die im schlimmsten Fall die Kosten deckt, würde es vor Gericht gehen.
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Motorradkauf ebay Kleinanzeigen
Gewerblicher oder privater VK? Gewährleistung ausgeschlossen?
War der VK privat und hat die Gew. ausgeschlossen (der für dich ungünstigste Fall), müßtest du ihm nachweisen, daß er entweder die Mängel kannte und dir arglistig verschwiegen hat *oder* daß er unzutreffende Garantien ("das ist zwar nicht ganz in Ordnung, aber ist nur eine Kleinigkeit") gegeben hat.
quote:
mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der im Kaufvertrag angegebene Kilometerstand nicht der Wahrheit entspricht
Solange der VK das als "Tachostand" und nicht als "Laufleistung" angegeben hat, müßtest du ihm nachweisen, daß er wußte, daß die tatsächliche Laufleistung höher ist.
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Privater Verkauf. Ist als Kilometerleistung am Motor angegeben nicht am Tacho abgelesener. So weit ich weiß, ist er in der Beweispflicht in den ersten 6 Monaten? Also muss er beweisen, dass er diese "unzutreffende Garantien" gegeben hat. Auf dem Vertrag steht drauf, dass der Verkauf von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Jedoch wusste ich nicht, dass damit die seit 2002 im Gesetz stehende Sachmängelhaftung gemeint war *zwinker* und ging davon aus, dass eine Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen ist.
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Die ist es aber leider! Der VK is clever!
Also:
Nun solltest Du mal schauen ob der Verkäufer nicht doch gewerblich tätig ist. Ein bisschen Recherche bei Google & Co kommt da gut.
Ich würde dem Verkäufer eine Email schicken mit den Hinweisen Deiner Werkstatt und dass der KM stand nicht stimmt. Dann würde ich im schreiben, dass Deine Werkstatt eine Anzeige wegen des Verdachts des Betruges empfohlen hat (auch wenn es nicht stimmt).
Das bewirkt manchmal (gerade bei schwarzen Schafen) wunder.
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Das habe ich alles schon Versucht. Auch die Drohung mit einem Anwalt ect, und nein der Typ studiert. Also werd ich das wohl mit meiner Rechtsschutzversicherung über nen Anwalt klären müssen oder gibts jemanden der anderer Meinung ist..?
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quote:
Jedoch wusste ich nicht, dass damit die seit 2002 im Gesetz stehende Sachmängelhaftung gemeint war *zwinker* und ging davon aus, dass eine Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen ist.
Das wir man wohl kaum glauhaft verargumentieren können ...
quote:
So weit ich weiß, ist er in der Beweispflicht in den ersten 6 Monaten?
Nein, DU bist in der Beweispflicht.
quote:
Also muss er beweisen, dass er diese "unzutreffende Garantien" gegeben hat.
Wenn es tatsächlich so wäre, wievieln Verkäufern würde ein solcher Beweis logischerweise gelingen???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Also muss er beweisen, dass er diese "unzutreffende Garantien" gegeben hat.
Das ist leider hier nicht der Fall. Du willst ja was von ihm. Also bist DU in der beweispflicht. Wenn Du das schriftlich hast, geht das ganz einfach. Mündlich wird es ein Probelm wenn Du keine Zeugen hast.
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