Motorradkauf ohne schriftl. Kaufvertrag --> jetzt

13. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2009 23:37:55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorradkauf ohne schriftl. Kaufvertrag --> jetzt

Moin,

ich habe vor ca. einem Monat ein Motorrad von einem privatanbieter gekauft; ich selbst bin auch Privatperson.
Es wurde bei dem kauf nur ein mündlicher und kein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen.

Die Maschine läuft teilweise etwas unrund, was bei der Probefahrt noch nicht zu bemerken war.
Daraufhin brachte ich das Motorrad zu dem Händler meines Vertrauens, mit der bitte, er solle die Maschine einmal durchchecken und auf 34 PS drosseln, da für mich diese Beschränkung gilt.

Heute habe ich dann einen Anruf des Mechanikers bekommen, der mir sagte, dass das Motorrad einen anderen Vergaser eines Vorgängermodells besitzt und falsch bedüst sei usw.
Alles in Allem wird die Rechnung wenn ich die Reparaturen durchführen lasse rund 800€ kosten, was für mich viel Geld ist.

Nun ist meine Frage welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um die Sache vielleicht noch etwas glimpflicher für mich ausgehen lassen zu können?


Ich bedanke mich bereits im Vorraus für kompetente Hilfe.
mfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Nun ist meine Frage welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um die Sache vielleicht noch etwas glimpflicher für mich ausgehen lassen zu können?
**
Wie du schon richtig sagst, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen - und zwar ein mündlicher. Das ist insoweit schlecht, weil du die Beweislast dafür trägst, dass die Maschine nicht im vereinbarten Zustand war. Da hier aus dem Forum niemand wissen kann, was vereinbart war, wird auch niemand dazu Stellung nehmen können.

Hat der Verkäufer zugesichert, dass die Maschine im Originalzustand ist? Könntest du diese Aussage im Zweifel beweisen?

Das müsstest du, um Ansprüche herleiten zu können.

Es wird nichts anderes übrig bleiben, als sich direkt an den Verkäufer zu wenden. Selbst wenn du beweisen könntest, dass sich die Maschine NICHT im vertragsgemäßen Zustand befindet, ginge Nacherfüllung vor. Dem Verkäufer müsste also Gelegenheit gegeben werden, nachzubessern.

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
***
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
***
§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
***
Unter keinen Umständen kannst du die Maschine von einer Werkstatt reparieren lassen, ohne VORHER den Verkäufer rechtswirksam zur Nacherfüllung aufgefordert zu haben, ihn in Verzug gesetzt zu haben. So etwas nennt man eine eigenmächtige Selbstvornahme, der Verkäufer wäre aus dem Schneider, du bleibst auf den Kosten sitzen, selbst wenn du im Recht wärst und den Sachmangel beweisen könntest.


-- Editiert am 13.06.2009 08:02

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn die Maschine deutlich über der Norm unrund läuft liegt m.E: ein Fehler vor. Ob dies im vorliegenden Fall tatsächlich der Fall ist (erheblich unrund oder kaum bemerkbar) kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Mangels Ausschluss der Gewährleistung haben Sie dann gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf Fehlerbeseitigung.

Sie sollten daher den Verkäufer nachweisbar unter Fristsetzung zur Fehlerbeseitigung auffordern un die Reaktion abwarten.

Eventuell kann man sich auch auf eine anteilige Kostenbeteilöigunmg für die Reparatur einigen, wenn man die Sache gütlich as der Welt schaffen will.

Wie teuer war denn das Motorrad (um das Verhältnis der Reparaturkosten zum Werrt zu kennen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.07.2009 23:37:55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

der Kaufpreis betrug 1500€

die Kosten für die Reparatur werden wohl auf ca 600€ hinauslaufen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Eine Reparatur ist also nicht unsinnig. Sie sollten wie vorgeschlagen den Verkäufer auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen und eine Fehlerbeseitigung verlangen.



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.10.2009 07:31:18
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 95x hilfreich)

selber schuld. warum kaufst ein moped für das du noch gar kein führerschein hast, genau weißt es kommen umrüstkosten auf dich zu und dann noch ohne kaufvertrag. buche es als lehrstunde ab.
heiner

-- Editiert am 17.06.2009 09:13

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