Hallo Zusammen,
bei meinem Motorradhändler, war eine Honda CBR ausgestellt. Der Verkauf erfolgte dann aber über Privat (Der Händler hatte das Motorrad für einen
Freund ausgestellt, um die Verkauschancen zu erhöhen). Nun scheint die Steuerkette defekt zu sein (nach 1200 km die ich gefahren bin).
Könnte ich den Händler mit in die Pflicht nehmen?
Grüße
Peter
Motorradkauf über Händler von Privat
Wurden denn in dem Kaufvertrag die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen? Vermutlich ja, denn sonst würde der Verkauf über den Freund keinen Sinn machen (denn nur bei Privatverkäufen läßt sich die Gewährleistung ja auschließen). In diesem Fall müsste man dann sehen, ob es sich uU um ein unzulässiges Umgehungsgeschäft handeln könnte.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Hallo, Danke für die Antwort. Der Kaufvertrag wurde dann über Privat gemacht. Das Motorrad, habe ich dann wiederum beim Händler abgeholt 8gekauft wie gesehen). Hier habe ich mitbekommen, das der Verkäufer dem Händler einen Betrag X gegeben hat, ich nehme an für die Vermittlungsdienste.
Grüße
Peter
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Aber das Motorrad gehörte ursprünglich dem Freund des Händlers und wurde nicht erst kurz vor dem Verkauf auf diesen umgeschrieben? Dann sehe ich hier eher kein Umgehungsgeschäft, so dass Sie sich mE nur an den Verkäufer (also die Privatperson) halten können. Sollten dann (was Sie noch nicht geschrieben haben) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wirksam ausgeschlossen worden sein, sehe ich hier keine rechtliche Handhabe gegen den Verkäufer.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Bei der Steuerkette handelt es sich um ein Verschleißteil, insoweit greifen die Gewährleistungansprüche in keinem Fall. Der Nachweis, dass der VK dies wußte, ist kaum zu führen.
-- Editiert von arcangel71 am 13.07.2005 09:27:15
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