Angenommen, ein Verkäufer V. verkauft einem Käufer K. von privat ein gebrauchtes Motorrad. Dieses ist lt. Papieren ungedrosselt und mit 110 km/h eingetragen. Diese Geschwindigkeit wurde vom Verkäufer auch erreicht, deshalb gibt er diese auf Anfrage als Höchstgeschwindigkeit an.
Nach Probefahrt und Kaufvertrag nimmt der Käufer K. das Motorrad mit.
Nach drei Monaten und einer Fahrleistung von ca. 250 km meldet sich Käufer K. beim Verkäufer V. und bemängelt, das Motorrad würde nur 90 km/h fahren. In der Fachwerkstatt wäre außerdem angeblich ein leistungsmindernder Umbau festgestellt worden. Verkäufer V. teilt dem Käufer K daraufhin mit, er habe das Motorrad selber als ungedrosselt gekauft und keine leistungsmindernden Umbauten vorgenommen, was auch aus den Papieren hervorgehen müsste. Außerdem hätte er die angegebene Geschwindigkeit persönlich erreicht.
Käufer K. fordert vom Verkäufer V. einen leistungssteigernden Umbau mit neuer Auspuffanlage.
Verkäufer V. lehnt dies ab und bietet eine Überprüfung und eventuelle Beseitigung der Drosselung.Da der Käufer K. wesentlich schwerer wie Verkäufer V. ist, weist Verkäufer V. den Käufer K. darauf hin, dass die Geschwindigkeit von vielen Faktoren abhängt (Motortemperatur, Gewicht des Fahrers usw.)
Frage:
Mit welchen Folgen hat Verkäufer V. zu rechnen? Muss er den Umbau bezahlen, um die angegebene Geschwindigkeit zu gewährleisten? Welche Rechte hat Käufer K.?
Motorradkauf wg. Höchstgeschwindigkeit ungültig?
11. Juni 2009
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Frage vom 11. Juni 2009 | 10:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorradkauf wg. Höchstgeschwindigkeit ungültig?
#1
Antwort vom 11. Juni 2009 | 10:27
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2473x hilfreich)
Wenn man 110 km/ std erreichen kann besteht kein Mangel. Es gibt Prüfstände die das messen, da sitzt dann keiner drauf.
K.
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