Motorverkauf an Privat ( Ratenzahlung )

27. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
wumpenius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorverkauf an Privat ( Ratenzahlung )

Hallo, mal angenommen man möchte einen Motor von Privat an Privat verkaufen.

Wird der Vetrag geltend sein?

Problem ist die Ratenzahlung , nacher zahlt die andere Person nicht mehr und man rennt hinter seinem Geld her oder bekommt am Ende garnix und der Motor ist auch noch weg.

Gibt es bestimmte dinge die in dem Vertrag drin stehen müssen ? Vllt sogar einen Vordruck den ich nutzen kann?

Falls die betroffene Person nicht mehr zahlt kann ich das anfechten? Wenn die betroffene Person behauptet irgendwas würde nicht funktionieren usw im Kaufvertrag aber drin steht gekauft wie gesehen hat der Verkäufer das Recht auf seiner Seite oder?

mfg

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Wird der Vetrag geltend sein?


Ist der Weltraumpapst ein Reptil?

quote:
Gibt es bestimmte dinge die in dem Vertrag drin stehen müssen ?


Google mal "Eigentumsvorbehalt".
Das nützt aber auch nicht so viel, wenn der Motor dann längst nach Purada-Ninfu verkauft ist. Ein Risiko bleibt für den, der auf Raten verkauft, also immer.

quote:
Falls die betroffene Person nicht mehr zahlt kann ich das anfechten?


Der VK kann dann entweder auf Zahlung klagen oder Rückabwicklung fordern.

quote:
Wenn die betroffene Person behauptet irgendwas würde nicht funktionieren usw im Kaufvertrag aber drin steht gekauft wie gesehen hat der Verkäufer das Recht auf seiner Seite oder?


Jein, weil "gekauft wie gesehen" nur die Gewährleistung für offenkundige Mängel ausschließt und nicht versteckte. Man muß also die Sachmängelhaftung komplett ausschließen, dann haftet man nur für arglistiges Verschweigen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nur Bares ist Wahres.

Niemals sich auf "Ratenzahlung" einlassen. Da ist der Ärger vorprogrammiert. Das dem Geld hinterherrennen ist zeitaufwendig und kostet erstmal, und häufig vergebens wenn der Käufer nichts hat.

-----------------
"Morgenstund ist ungesund."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wenn der K nicht alles zahlen kann, soll er halt einen Kredit aufnehmen.
Bekommt er nirgends einen, ist das schon mal ein Alarmzeichen, daß es mit der Zahlungskraft nicht gut aussieht...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen