Hallo, mal angenommen man möchte einen Motor von Privat an Privat verkaufen.
Wird der Vetrag geltend sein?
Problem ist die Ratenzahlung , nacher zahlt die andere Person nicht mehr und man rennt hinter seinem Geld her oder bekommt am Ende garnix und der Motor ist auch noch weg.
Gibt es bestimmte dinge die in dem Vertrag drin stehen müssen ? Vllt sogar einen Vordruck den ich nutzen kann?
Falls die betroffene Person nicht mehr zahlt kann ich das anfechten? Wenn die betroffene Person behauptet irgendwas würde nicht funktionieren usw im Kaufvertrag aber drin steht gekauft wie gesehen hat der Verkäufer das Recht auf seiner Seite oder?
mfg
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Motorverkauf an Privat ( Ratenzahlung )
27. Mai 2014
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Frage vom 27. Mai 2014 | 19:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorverkauf an Privat ( Ratenzahlung )
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 28. Mai 2014 | 12:16
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
Wird der Vetrag geltend sein?
Ist der Weltraumpapst ein Reptil?
quote:
Gibt es bestimmte dinge die in dem Vertrag drin stehen müssen ?
Google mal "Eigentumsvorbehalt".
Das nützt aber auch nicht so viel, wenn der Motor dann längst nach Purada-Ninfu verkauft ist. Ein Risiko bleibt für den, der auf Raten verkauft, also immer.
quote:
Falls die betroffene Person nicht mehr zahlt kann ich das anfechten?
Der VK kann dann entweder auf Zahlung klagen oder Rückabwicklung fordern.
quote:
Wenn die betroffene Person behauptet irgendwas würde nicht funktionieren usw im Kaufvertrag aber drin steht gekauft wie gesehen hat der Verkäufer das Recht auf seiner Seite oder?
Jein, weil "gekauft wie gesehen" nur die Gewährleistung für offenkundige Mängel ausschließt und nicht versteckte. Man muß also die Sachmängelhaftung komplett ausschließen, dann haftet man nur für arglistiges Verschweigen.
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#2
Antwort vom 28. Mai 2014 | 13:21
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Nur Bares ist Wahres.
Niemals sich auf "Ratenzahlung" einlassen. Da ist der Ärger vorprogrammiert. Das dem Geld hinterherrennen ist zeitaufwendig und kostet erstmal, und häufig vergebens wenn der Käufer nichts hat.
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"Morgenstund ist ungesund."
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#3
Antwort vom 28. Mai 2014 | 16:52
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Wenn der K nicht alles zahlen kann, soll er halt einen Kredit aufnehmen.
Bekommt er nirgends einen, ist das schon mal ein Alarmzeichen, daß es mit der Zahlungskraft nicht gut aussieht...
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