Mp3 Player Rückgabe(recht?)

17. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
angsthase69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mp3 Player Rückgabe(recht?)

Hallo,
habe mir letzten Dienstag, in einem speziellen Musikladen einen MP3-Player für ca. 120 € gekauft, nur mittlerweile bin ich so ziemlich unzufrieden, da die Qualität nicht wie angepriesen ist - angeblich sehr gute Menüführung... Ich war gerade im Geschäft, und man sagte, dass man nur eine Gutschrift bekäme. Und das wäre nichtmal gerechtfertigt, beziehungsweise möglich, da das Gerät ein Computergerät sei.
Nur bei einem Defekt, hätte ich die Alternative es gegen eine Gutschrift umzutauschen.
Können die wirklich nicht anders agieren?!

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57 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Das Geschäft hat Recht, es gibt kein gesetzliches Rückgaberecht. Die können nach ihrem Ermessen, entweder Geld zurückzahlen oder einen Gutschein geben.

Wenn einem das Menü nicht gefällt, ist das kein Sachmangel. Ist jedoch eine angebote Funktion nicht enthalten, so kann Gewährleistungansprüche geltend machen.

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#2
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

der Laden könnte auch anders agieren, muss es aber nicht, denn im Geschäft hat man die Möglichkeit, den Kaufgegenstand vorher zu prüfen.

Warum hast Du Dir den Player VOR dem Kauf nicht vorführen lassen???

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

:bang:

Dieses Gerücht, man habe in nem normalen Geschäft das Recht, umzutauschen wegen Nichtgefallen, wird sich wohl nie auflösen.

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#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Gewöhne dich deinen Player;)

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#6
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

@mirk: ob einem die Menüführung gefällt, ist rein subjektiv!

Funktioniert das Menü einwandfrei, stellt das auch keinen Sachmangel dar.

Und bei einem hochwertigen Player lasse ich mir das Gerät (gerade wenn ich Wert auf die Menüführung lege!) SELBSTVERSTÄNDLICH vorführen!

Kaufe ich 'die Katze im Sack', habe ich eben Pech gehabt.

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Aus dem Nichtgefallen einer Menueführung einen Sachmangel abzuleiten...

Was soll man dazu noch sagen? :augenroll:

Vielleicht sollte man demnächst auch ein *ansprechendes Design* so auslegen, daß bei Nichtgefallen ein Sachmangel vorliegt. :grins:

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Na dann viel Spaß bei der Beauftragung eines Gutachters, der dann feststellen soll, daß die Menüführung schlecht ist :bang:
Auf das Gegengutachten und den Richterspruch bin ich gespannt.


Viele Grüße, Michael

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#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wie ist schon mal hier geschrieben hatte:

Wenn einem das Menü nicht gefällt, ist das kein Sachmangel. Ist jedoch eine angebote Funktion nicht enthalten, so kann man Gewährleistungansprüche geltend machen.

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#10
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da kein gesetzl. Umtauschrecht besteht, ist das Angebot einer Gutschrift in meinen Augen erst einmal kulant vom Unternehmen.

Das die Menueführung nicht Ihren Wünschen entspricht, ist in der Tat ein subjektiver Anspekt. Beim nächsten löst diese evtl. "Freudensprünge" aus.

Dies ist kein Sachmangel. Ein Sachmangel wäre, wenn angebotene Menüpunkte gänzlich fehlen, dies scheint bei Ihnen jedoch nicht der Fall zu sein.

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#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Hier schließe ich mich meinen Vorrednern an. Eine Gute Menüführung ist wohl Ansichtssache. Den Versuch, daraus einen Sachmangel abzuleiten, halte ich nicht für haltbar.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Eine unklare Menüführung ist eindeutig ein Sachmangel.*

Und wie möchte wer beurteilen, ob eine Menueführung unklar ist? Das ist faktisch unmöglich, da es hierfür keine objektiven Richtwerte gibt. Somit kann der Sachmangel nicht nachgewiesen werden, so er denn überhaupt existieren sollte.

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#14
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

So sehe ich das auch.

Beispiel bei einem Handy:
Eine 'sehr gute Menüführung' kann bedeuten, dass man einfach jedes Untermenü aufrufen kann bzw. immer ersichtlich ist, wo welche Funktion hinterlegt ist.

Wenn ich dann aber 8x eine Handytaste bedienen muss um Infrarot zu aktivieren, dann halte ich die Menüführung persönlich für schlecht.

Ein Sachmangel liegt nicht vor.

Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn sich das Menü durch Softwarefehler etc nicht bedienen lässt.

Oder ist es jetzt schon ein Sachmangel, wenn McDonalds manche Burger als 'super lecker' bezeichnet und viele das nicht so sehen????

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*lecker ist keine Eigenschaftsangabe, sondern ein (Geschmacks-)Urteil.*

Ach, und *sehr gut Menüführung* ist eine nachprüfbare Eigenschaftsangabe? :bang:

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#17
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ normi

Ich denke, wir sind uns einig, oder?;)

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#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@KleinerJurist

Ich will es ja nicht zu laut sagen, aber wir haben hier schon zum x-ten mal die Konstellation, daß Mirk mit absurden juristischen Konstrukten das Unverständnis alle anderen Poster hervorruft. So langsam wird es zur farce.

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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Ich denke hier sind sich (fast) alle einig :-)

Viele Grüße,Michael

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ja, ich finde auch, das Thema ist ausreichend erörtert. Das es sich hier um subjektive Auffassung handeln muss, kann es sich auch um keinen Sachmangel handeln.

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#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Mirk, du machst dich hier nur noch lächerlich...

:party:

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#23
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
*sehr gut Menüführung* ist eine nachprüfbare Eigenschaftsangabe?

Zweifellos.


Ich kann mich normi nur anschließen.

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#24
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ich halte es schon für möglich, dass eine Menüführung einen Mangel darstellen kann.*

Das wird wohl auch niemand bezweifeln, aber wenn wie in diesem Fall geschildert wird, eine sehr gute Menüführung versprochen wurde, ist daraus sicher kein Sachmangel abzuleiten. Die Eigenschaft sehr gut kann nicht objektiv eingestuft werden...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Pawel

Schon recht. Du und Mirk haben den Durchblick...

Na dann erkläre uns (auch wenn dir dieses Wort nicht paßt, wir sind hier ein halbes Dutzend), wie eine versprochen sehr gute Menüführung zum Sachmangel werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich denke mal, sofern vom Verkäufer keine näheren Angaben dazu gemacht wurden, weswegen die Menüführung gut ist, bzw. sein soll, ist die Möglichkeit, einen Sachmangel nachzueisen, doch gering.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Der TE schrieb, man hätte ihm eine sehr gute Menüführung versprochen, dies aber nicht der Fall sei. Punkt.

Mirks erster Satz zu diesem Zusammenhang lautetete:

Eine schlechte Menüführung stellt einen Sachmangel dar.

Und dies ist - das haben ein halbes Dutzend Schreiber gleichfalls festgestellt - blanker Unsinn. Die Eigenschaften sehr gut und schlecht sind in keinster Weise objektiv und somit rechtlich relevant festzustellen.

Sonst hätte jedes Restaurant, das sein sehr gutes Essen anpreist, sehr schnell ein Problem. :grins:



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