Mündliche Zusaage an Ebay Käufer, nun andere Situation

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)
Mündliche Zusaage an Ebay Käufer, nun andere Situation

Hallo Leute, ich hatte hneute morgen meine alte N 64 bei Ebay Kleinanzeigen ins Netz gestellt. Per Telefon mit einem Interessenten telefoniert, der mir für die Konsole sowie 2 controller und 16 Spiele 100 € zahlen wollte, will es aber via Paypal machen.

ich hab aufgrund eine anrufs meiner schwester, die meinte wenn Sie nichtmehr willst gib Sie mir, die Jungs haben auch danach gefragt grad jetzt die Situation.

Ich habe einen ineterssenten, der noch keine bezahlinfos hat, ich aber auch keine Daten wie Adresse oder so von Ihm. ich hab ihm jetzrt kurz geschrieben das meine schwester jetzt theater macht.

Wie sieht das rechtlich aus? Es wurde ja nichts gezahlt oder versendet? Oder muss ich jetzt die Sachen anPerson A schicken obwohl ich noch nichts erhalten habe, da er garkeine Daten von mir hat?

Den mitlerweile ist ein 2ter Interessent auf Warteschlange der mir meinen voll geforderten preis zahlen würde.

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von fb410451-12):
Wie sieht das rechtlich aus?
Wenn der Kauf bereits vereinbart wurde, dann besteht ein mündlicher Kaufvertrag. Dieser wäre dann von beiden Seiten zu erfüllen.
Um zu beurteilen ob dies der Fall ist reichen die gegebenen Infos nicht aus.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Mellow1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von Mellow1234 am 11.09.2018 16:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von fb410451-12):
ich hab ihm jetzrt kurz geschrieben das meine schwester jetzt theater macht.

Deine Schwester ist Dein Problem



Zitat (von fb410451-12):
Wie sieht das rechtlich aus?

Kommt ganz darauf an, was da alles telefonisch besprochen wurde.

Kann gut sein, das da ein Kaufvertrag zustande kam.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von fb410451-12):
da er garkeine Daten von mir hat?

Wenn er wirklich nichts von dir hat ausser einer Tel. Nr dann Füsse still halten. Anzeige erstmal deaktivieren.
Den Rest erledigt die Zeit.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Wenn er wirklich nichts von dir hat ausser einer Tel. Nr

Reicht das schon, um die Adresse zu ermitteln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

1. auch heute gibt es immernoch genügend Möglichkeiten Tel. nicht zwangsläufig mit Adressen zu verkoppeln
2. selbst wenn müßte man erstmal nachweisen mit wem man da genau am Tel. gesprochen hat (das muß ja nicht zwangsläufig der registrierte sein)
3. wie möchte man nachweisen was der genaue Inhalt des Gesprächs war
usw. usw.
also auch wie wie so oft ->Theorie nicht = Praxis

-- Editiert von Jule28 am 12.09.2018 05:53

1x Hilfreiche Antwort

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