Mündlicher KFZ Kaufvertrag, KFZ einfordern?

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Michael80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Mündlicher KFZ Kaufvertrag, KFZ einfordern?

Hallo,

ich fasse mich kurz.
Habe am vergangenen Montag ein gebrauchtes KFZ angesehen welches mir zugesagt hat. Nach nachfolgender telefonischer Preisverhandlung ließ ich mir das Fahrzeug von Dienstag den 15.03.2011 bis einschliesslich Freitag den 18.03.2011 reservieren und vereinbarte eine Probefahrt am Mittwoch.
Diese Probefahrt bestätigte meine Entscheidung und ich teilte dem Verkäufer 1 mit das ich das Fahrzeug definitiv kaufen werde, zu diesen Zeitpunkt als ich die Aussage getroffen habe war ein zweiter Verkäufer des Autohauses anwesend und ein Freund von mir.

Am Freitag um ca. 09°° vormittags rief ich im Autohaus an um nachzufragen wann ich vorbeikommen kann um den Kaufvertrag zu unterzeichnen und letzte Details zu klären. Da sagte mir der zuständige Herr das dieses Auto nun schon verkauft sei da ich mich am Donnerstag nicht gemeldet habe?!

Ich kontaktierte darauf den zweiten (beim mündl. Verkauf anwesenden) Verkäufer, welchen ich persönlich kenne, und wollte von ihm wissen was den Sache sei, er bestätigte dass das Fahrzeug immer noch auf meinen Namen reserviert sei und eigentlich gar nicht verkauft sein kann.

So, nun ist es aber so das Verkäufer 1 den Wagen jemand anders gegeben hat und dieses Fahrzeug (Golf VI GTD 21000€) zu diesen Preis in ganz Deutschland nicht zu kriegen ist. Man will mich nun mit einen rabbatierten Neuwagen abspeisen aber ich will das nicht (35.000€ bei gleicher Ausstattung ist mir zu viel). Ich kenne folgenden Ausspruch das ich in dieser Situation ein gleiches oder höherwertiges Fahrzeug zum selben Preis einfordern kann, stimmt dieser oder was kann ich erwarten?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

> ich teilte dem Verkäufer 1 mit das ich das Fahrzeug definitiv kaufen werde

Und hat der das Kaufangebot auch angenommen? Sonst fehlen zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja hat er, er sagte mir nur das ich doch bitte kurz bevor ich vorbeikomme bescheid geben soll damit sie das KFZ vorbereiten können. Desweiteren war das Fahrzeug ja verbindlich bis einschliesslich Freitag auf meinen Namen reserviert und es wurde von ihm ja trotzdem am Donnerstag an jemanden anderen verkauft. Er beruft sich darauf das sein Verkaufsleiter ihm dies genehmigt hätte. Meines erachtens hat das Autohaus für eine solche Verfehlung seiner Mitarbeiter gerade zu stehen oder lieg ich da falsch?

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