Mündlicher Kaufvertrag Motorrad

9. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bbeats
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag Motorrad

Hallo

Folgender Sachverhalt:

Ich habe über Ebay-Kleinanzeigen Kontakt mit einem Verkäufer gesucht und auch einen Besichtigungstermin wahrgenommen, bei dem er persönlich nicht dabei war, nur seine Frau. Beim dem Termin haben wir einen Kaufpreis festgesetzt und das er nochmals TÜV macht und wir beim nächsten treffen eine Probefahrt machen und falls diese gut ist, wir dann einen Kaufvertrag machen.
In der Anzeige steht auch das das Fahrzeug Checkheft gepflegt ist, dieses Checkheft konnte die Frau beim ersten Termin aber nicht finden, aber sie es beim Abschluss der Vertrages mitbringen.

Ich bin also zum 2 Treffen gefahren nachdem er mir gesagt hat das das Fahrzeug den TÜV ohne Mängel bestanden hat.

Angekommen beim Fahrzeug forderte der Verkäufer nun einen höheren Kaufpreis und das besagte Checkheft war auch nicht dabei.

Zusätzlich wurde dann auch das 1. mal erwähnt das der Fahrzeugbrief bei der Bank liegen würde und er, nachdem wir den Kaufvertrag abgeschlossen hätten, zur Bank fahren würde und mir den Fahrzeugbrief in den nächsten Tagen übergeben möchte.

Da mir das alles dann doch ziemlich komisch vorkam, habe ich ihm gesagt das ich das Fahrzeug nicht mehr kaufen möchte unter diesen Umständen, ich habe auch keine Probefahrt gemacht.

Nun sagt er das wir einen mündlichen Kaufvertrag hatten da er TÜV gemacht hat und er sich jetzt an einen Anwalt wendet, falls ich das Fahrzeug nicht kaufen werde.

Ich war beim ersten Termin mit meinen Vater und Lebensgefährten und beim 2. Termin auch mit meine Vater.

Die Frage ist muss ich mir da jetzt Sorgen machen das ich wirklich einen mündlichen Vertrag gebrochen habe. Ich bin der Meinung das die Verhandlungen unter falschen Angaben seinerseits geführt wurden.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Bbeats):
Nun sagt er das wir einen mündlichen Kaufvertrag hatten da er TÜV gemacht hat und er sich jetzt an einen Anwalt wendet, falls ich das Fahrzeug nicht kaufen werde.

Finde den Widerspruch ...



Der Schilderung nach gibt es noch keinen Kaufvertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bbeats
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bbeats):
Nun sagt er das wir einen mündlichen Kaufvertrag hatten da er TÜV gemacht hat und er sich jetzt an einen Anwalt wendet, falls ich das Fahrzeug nicht kaufen werde.

Finde den Widerspruch ...



Der Schilderung nach gibt es noch keinen Kaufvertrag.


Er behauptet wir haben einen mündlichen Kaufvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Bbeats):
Die Frage ist muss ich mir da jetzt Sorgen machen
Warte doch ab, was der vermeintliche Verkäufer nun tut. Ob er sich tatsächlich *wendet*.

Ich meine, du hast alles richtig gemacht. Viel zu windiger Kandidat, der Verkäufer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bbeats
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Bbeats):
Die Frage ist muss ich mir da jetzt Sorgen machen
Warte doch ab, was der vermeintliche Verkäufer nun tut. Ob er sich tatsächlich *wendet*.

Ich meine, du hast alles richtig gemacht. Viel zu windiger Kandidat, der Verkäufer.


Du hast ja recht , ich wollte mich nur absichern und hab gar keine Lust auf den Stress und meine Rechtschutzversicherung zu benutzen.

Mfg

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