Mündlicher Kaufvertrag ohne vertrag

2. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bottomann1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag ohne vertrag

Guten Abend
Ich hätte mal eine Frage, habe vor einem halben Jahr einer älteren Dame eine Stereoanlage für 200 € abgekauft ohne Vertrag nur per Handschlag. Jetzt meldet sich der Sohn der Dame und möchte den Deal rückgängig machen weil die Anlage wohl ein Designklassiker ist und im Netz für über 5000 € gehandelt wird. Kann mir jemand helfen wie die Rechtslage aussieht? Danke im voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5825 Beiträge, 2565x hilfreich)

Zitat (von Bottomann1):
Mündlicher Kaufvertrag ohne vertrag


Finde den Widerspruch.....

Zitat (von Bottomann1):
Jetzt meldet sich der Sohn der Dame und möchte den Deal rückgängig machen weil die Anlage wohl ein Designklassiker ist und im Netz für über 5000 € gehandelt wird.


Das ist erstmal kein Grund für eine Rückabwicklung.

War der Wert der Anlage dir und der Dame bekannt?

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Guten Abend,

der Vertrag könnte wegen Sittenwidrigkeit nichtig oder anfechtbar wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft sein. Hängt von den genaueren Umständen ab und man kann dafür und dagegen argumentieren.

Die Dame müsste aber, wenn nur letzteres greifen sollte, schon grundsätzlich selbst anfechten und das auch unverzüglich.

Schöne Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bottomann1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir und der Dame war der Wert nicht bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41038x hilfreich)

Zitat (von Bottomann1):
ohne Vertrag nur per Handschlag

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Bottomann1):
Jetzt meldet sich der Sohn der Dame und möchte den Deal rückgängig machen

Den würde ich erst mal komplett ignorieren. Er ist nicht Vertragspartner und nicht bevollmächtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bottomann1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ändert sich was an der Lage, da die Dame mit Schlaganfall im Krankenhaus liegt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8591 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

rechtlich nicht. Evtl bringt dir das aber die nötige Zeit die vergeht um aus dem unverzüglich herauszukommen, wenn sie sich jetzt nicht darum kümmert den vertrag anzufechten...

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#7
 Von 
Bottomann1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach einem halben Jahr kann ja eh nicht von unverzüglich die Rede sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bottomann1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich leg erstmal eine Platte auf und gönn mir einen Drink. Wer weiß wie lange ich noch auf musikalische Unterhaltung bauen kann.... :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bottomann1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Die Ausschlussfrist beträgt zehn Jahre. "Unverzüglich"="ohne schuldhaftes Zögern" wäre schneller vorbei, läuft aber erst ab Kenntnis um die Anfechtbarkeit.

Viel Spaß aber erstmal mit der Platte^^

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