Guten Abend
Ich hätte mal eine Frage, habe vor einem halben Jahr einer älteren Dame eine Stereoanlage für 200 € abgekauft ohne Vertrag nur per Handschlag. Jetzt meldet sich der Sohn der Dame und möchte den Deal rückgängig machen weil die Anlage wohl ein Designklassiker ist und im Netz für über 5000 € gehandelt wird. Kann mir jemand helfen wie die Rechtslage aussieht? Danke im voraus
Mündlicher Kaufvertrag ohne vertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatMündlicher Kaufvertrag ohne vertrag :
Finde den Widerspruch.....
ZitatJetzt meldet sich der Sohn der Dame und möchte den Deal rückgängig machen weil die Anlage wohl ein Designklassiker ist und im Netz für über 5000 € gehandelt wird. :
Das ist erstmal kein Grund für eine Rückabwicklung.
War der Wert der Anlage dir und der Dame bekannt?
Guten Abend,
der Vertrag könnte wegen Sittenwidrigkeit nichtig oder anfechtbar wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft sein. Hängt von den genaueren Umständen ab und man kann dafür und dagegen argumentieren.
Die Dame müsste aber, wenn nur letzteres greifen sollte, schon grundsätzlich selbst anfechten und das auch unverzüglich.
Schöne Grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mir und der Dame war der Wert nicht bekannt.
Zitatohne Vertrag nur per Handschlag :
Finde den Widerspruch ...
ZitatJetzt meldet sich der Sohn der Dame und möchte den Deal rückgängig machen :
Den würde ich erst mal komplett ignorieren. Er ist nicht Vertragspartner und nicht bevollmächtigt.
Ändert sich was an der Lage, da die Dame mit Schlaganfall im Krankenhaus liegt?
Hallo,
rechtlich nicht. Evtl bringt dir das aber die nötige Zeit die vergeht um aus dem unverzüglich herauszukommen, wenn sie sich jetzt nicht darum kümmert den vertrag anzufechten...
Nach einem halben Jahr kann ja eh nicht von unverzüglich die Rede sein.
Ich leg erstmal eine Platte auf und gönn mir einen Drink. Wer weiß wie lange ich noch auf musikalische Unterhaltung bauen kann....
Danke für eure Hilfe
Die Ausschlussfrist beträgt zehn Jahre. "Unverzüglich"="ohne schuldhaftes Zögern" wäre schneller vorbei, läuft aber erst ab Kenntnis um die Anfechtbarkeit.
Viel Spaß aber erstmal mit der Platte^^
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
Mündlicher Kaufvertrag - Haben wir durch die mündliche Übereinkunft schon einen Vertrag geschlossen?1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten