"Mündlicher" Kaufvertrag vom Verkäufer gebrochen-Was tun?

28. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go518485-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Mündlicher" Kaufvertrag vom Verkäufer gebrochen-Was tun?

Guten Abend,
Ich habe letzte Woche ein top Motorrad-Angebot auf Willhaben (ist wie Ebay) gefunden und dem Verkäufer natürlich sofort geschrieben. Über die letzte Woche hinweg haben wir uns Kaufpreis und Kaufort (Adresse des Verkäufers) per SMS ausgemacht. Es waren beide mit dem Kauf einverstanden also habe ich schonmal Bahntickets etc. gebucht. Meine genaue Formulierung war: "Ich kaufe das Motorrad wenn mir, wie ich erwarte, beim Kauf keine groben Mängel auffallen." Es waren beide Parteien einverstanden.

So heute in der Früh bekomme ich vom Verkäufer eine Nachricht. Nämlich, dass er soeben das Motorrad an jemand anderes Verkauft hat und ich halt Pech gehabt habe. Ich habe auf jede der Anfragen des Verkäufers unverzüglich geantwortet und es gab keine offenen Fragen mehr.

Meine Frage an euch ist: Darf der Verkäufer einfach so, obwohl schon alles mit dem Käufer vereinbart war (alles schriftlich gemacht und ich habe den kompletten Chatverlauf noch) das Motorrad an jemand anderes verkaufen?

Ich bin gerade ziemlich schockiert und wüsste gern ob jemand von euch weiß ob und wenn, welche Schritte ich dagegen einleiten kann?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go518485-64):
Darf der Verkäufer einfach so, obwohl schon alles mit dem Käufer vereinbart war (alles schriftlich gemacht und ich habe den kompletten Chatverlauf noch) das Motorrad an jemand anderes verkaufen?
Ja

Zitat (von go518485-64):
Ich bin gerade ziemlich schockiert und wüsste gern ob jemand von euch weiß ob und wenn, welche Schritte ich dagegen einleiten kann?
Da imho kein Kaufvertrag vorliegt, hat man imho keine Anspruchsgrundlage.

Zitat (von go518485-64):
"Ich kaufe das Motorrad wenn mir, wie ich erwarte, beim Kauf keine groben Mängel auffallen."
Diese "Hintertür" zeugt davon, dass nicht alles klar ist. Ergo gibt es einen Einigungsmangel, siehe § 154 Abs. 1 BGB .

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von go518485-64):
"Mündlicher" Kaufvertrag vom Verkäufer gebrochen

Es gibt keine Kaufvertrag - man hat ja selbst gesagt das der Kaufvertrag erst geschlossen werden soll, wenn Umstand X eintrifft.

Das man zuvor schon mal die Bedingungen ausgehandelt hat, lässt noch keinen Kaufvertrag entstehen.



Man könnte darüber nachdenken, das man die entstandenen Kosten "nutzlose Aufwendungen" geltend nach § § 284 macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte darüber nachdenken, das man die entstandenen Kosten "nutzlose Aufwendungen" geltend nach § § 284 macht.


Hallo!

Ich glaube nicht, dass man die durch bekäme. Wie Streetworker ausgeführt hat, gab es noch keine wirkliche Einigung. Wäre der Käufer hingefahren und hätte dort einen Mangel festgestellt, der ihn vom Kauf abhält, wären die Fahrtkosten auch angefallen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen