Guten Abend,
Ich habe letzte Woche ein top Motorrad-Angebot auf Willhaben (ist wie Ebay) gefunden und dem Verkäufer natürlich sofort geschrieben. Über die letzte Woche hinweg haben wir uns Kaufpreis und Kaufort (Adresse des Verkäufers) per SMS ausgemacht. Es waren beide mit dem Kauf einverstanden also habe ich schonmal Bahntickets etc. gebucht. Meine genaue Formulierung war: "Ich kaufe das Motorrad wenn mir, wie ich erwarte, beim Kauf keine groben Mängel auffallen." Es waren beide Parteien einverstanden.
So heute in der Früh bekomme ich vom Verkäufer eine Nachricht. Nämlich, dass er soeben das Motorrad an jemand anderes Verkauft hat und ich halt Pech gehabt habe. Ich habe auf jede der Anfragen des Verkäufers unverzüglich geantwortet und es gab keine offenen Fragen mehr.
Meine Frage an euch ist: Darf der Verkäufer einfach so, obwohl schon alles mit dem Käufer vereinbart war (alles schriftlich gemacht und ich habe den kompletten Chatverlauf noch) das Motorrad an jemand anderes verkaufen?
Ich bin gerade ziemlich schockiert und wüsste gern ob jemand von euch weiß ob und wenn, welche Schritte ich dagegen einleiten kann?
"Mündlicher" Kaufvertrag vom Verkäufer gebrochen-Was tun?
28. Juni 2019
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Frage vom 28. Juni 2019 | 16:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Mündlicher" Kaufvertrag vom Verkäufer gebrochen-Was tun?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2019 | 16:49
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
JaZitatDarf der Verkäufer einfach so, obwohl schon alles mit dem Käufer vereinbart war (alles schriftlich gemacht und ich habe den kompletten Chatverlauf noch) das Motorrad an jemand anderes verkaufen? :
Da imho kein Kaufvertrag vorliegt, hat man imho keine Anspruchsgrundlage.ZitatIch bin gerade ziemlich schockiert und wüsste gern ob jemand von euch weiß ob und wenn, welche Schritte ich dagegen einleiten kann? :
Diese "Hintertür" zeugt davon, dass nicht alles klar ist. Ergo gibt es einen Einigungsmangel, siehe § 154 Abs. 1 BGB .Zitat"Ich kaufe das Motorrad :wenn mir, wie ich erwarte, beim Kauf keine groben Mängel auffallen."
#2
Antwort vom 28. Juni 2019 | 20:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitat"Mündlicher" Kaufvertrag vom Verkäufer gebrochen :
Es gibt keine Kaufvertrag - man hat ja selbst gesagt das der Kaufvertrag erst geschlossen werden soll, wenn Umstand X eintrifft.
Das man zuvor schon mal die Bedingungen ausgehandelt hat, lässt noch keinen Kaufvertrag entstehen.
Man könnte darüber nachdenken, das man die entstandenen Kosten "nutzlose Aufwendungen" geltend nach § § 284 macht.
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#3
Antwort vom 29. Juni 2019 | 01:48
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
ZitatMan könnte darüber nachdenken, das man die entstandenen Kosten "nutzlose Aufwendungen" geltend nach § § 284 macht. :
Hallo!
Ich glaube nicht, dass man die durch bekäme. Wie Streetworker ausgeführt hat, gab es noch keine wirkliche Einigung. Wäre der Käufer hingefahren und hätte dort einen Mangel festgestellt, der ihn vom Kauf abhält, wären die Fahrtkosten auch angefallen.
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