Schönen guten Tag,
ich habe folgendes Problem, und ja, ich weiß wie dumm das war.
Ich habe einen alten Polo von einem Bekannten abgekauft (Privatkauf, ohne Kaufvertrag) mit der Abmachung dass er den noch herrichtet (elektrischer Fensterhebener war/ist defekt, Auspuff, Beifahrertüre schließt nicht mehr usw.)
Ich habe ihm meinen alten Golf3 gegeben dass er ihn mal ansieht und mir sagt wie viel er noch wert sei. Da er ihn aber auch gleich behalten wollte gab ich, ich Idiot, ihm auch gleich die Fahrzeugpapiere mit.
Nun habe ich ihn wochenlang nicht erreicht, die Schäden an meinem Fahrzeug sind immer noch unverändert vorhanden und er meinte neulich dass ich ihm den Golf angeblich geschenkt hätte. Nun händigt er mir den Golf nicht mehr aus, Geld ist weg und ich stehe mitm Schrotthaufen dar.
Ich habe allerdings noch den Kaufvertrag
von dem ich den Golf damals gekauft hatte, er hat keinen, lässt sich da noch irgendwas juristisches machen?
Grüße Golf
Mündlicher Vertrag nicht eingehalten
20. April 2015
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Frage vom 20. April 2015 | 19:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag nicht eingehalten
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 21. April 2015 | 11:52
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Da er ihn aber auch gleich behalten wollte gab ich, ich Idiot, ihm auch gleich die Fahrzeugpapiere mit.
Dann hättest du ja schon mal das initiale Problem, zu beweisen, was für ein Kaufpreis denn nun vereinbart gewesen sein sollte.
Eine Schenkung müßte die Gegenseite im Streitfall beweisen, das kann je nach Wert der Sache auch komplett unglaubwürdig sein.
Problematischer wäre, wenn die Gegenseite die Schenkungsbehauptung nicht beweisbar erhoben hat. Denn dann würde sie im Streitfall womöglich stattdessen behaupten, ihr hättet einen Tausch der beiden Kfz vereinbart. Das wäre bei der objektiven Beweislage (er hat dein Auto, du hast seins und Papiere wurden auch ausgetauscht) wohl nur sehr schwer zu widerlegen.
Die Vereinbarung, was die Gegenseite noch herrichten wollte, wird wohl auch nicht zu beweisen sein, oder? Dann sieht es da auch sehr mau aus.
Noch lustiger wird es, wenn keiner von euch beweisen kann, beim Tausch (rechtlich gesehen eher ein Kaufvertrag über beide Kfz) die Gewährleistung ausgeschlossen zu haben - dann könnte jeder den anderen noch für nachweislich bei Übergabe vorhandene, über alterstypischen Verschleiß hinausgehende Mängel in Anspruch nehmen.
Da habt ihr euch was gebastelt, das euch noch viel "Freude" machen wird...
Zitat:Ich habe allerdings noch den Kaufvertrag von dem ich den Golf damals gekauft hatte, er hat keinen, lässt sich da noch irgendwas juristisches machen?
Nö. Was willst du machen, wahrheitswidrig behaupten, er hätte dir die Papiere gestohlen? Das wird wohl kaum glaubhaft zu machen sein. Wie gesagt, der objektive Anschein spricht für einen Autotausch.
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