Muss Händler Garantie abwickeln?

26. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
matzeAtMyRecht
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Händler Garantie abwickeln?

Hallo,
ich habe vor einem knappen Jahr eine gebrauchte Grafikkarte von einem Händler ersteigert mit 6 Monaten Garantie und 12 Monaten Gewährleistung. Außerdem stand in der Auktion: "Außerdem haben Sie natürlich immer die Herstellergarantie".
Nun ist die Grafikkarte defekt.
Dem Händler ist es nicht möglich, die Herstellergarantie abzuwickeln, da ASUS die Herstellergarantie nur seinen "Distributoren" gewährt, und der Händler als Gebrauchtwarenhändler diesen nicht ausfindig machen kann.
Die Karte hat also in Bezug auf die Beschreibung einen nicht technischen Mangel, weil ich keine Möglichkeit habe, die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen.
Welche Ansprüche kann ich nun geltend machen?
Der Händler muss meiner Meinung nach auf Gewährleistung nachbessern, da es ja vor einem Jahr bestimmt auch nicht möglich war, im Falle des Falles die Karte auf Herstellergarantie reparieren zu lassen und somit schon damals ein Mangel bestand.
Ich habe Wert auf die Garantie gelegt und deswegen extra bei einem Händler mitgesteigert, nicht bei einem Privatverkäufer.
Kann ich den Kaufvertrag nach einem knappen Jahr deswegen noch anfechten, Wandlung oder Rückgabe verlangen?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Die Ware hat einen nicht unerheblichen Rechtsmangel demzufolge Ihnen genauso wie bei einem Sachmangel alle daraus resultierenden Rechte zustehen , wie Sie schon ganz richtig schreiben.

Sie brauchen allerdings vermutlich eine gehörliche portion Beharrlichkeit ,um diesen noch dazu bei einem eBay-Verkaäufer auch erfolgreich durchzusetzen.

Viel Glück dabei...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matzeAtMyRecht
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Was wäre die (juristisch) korrekte weitere Vorgehensweise, wenn der Händler weiterhin nicht reagiert?
Fristsetzung zur Nachbesserung per Einschreiben, ggf. gefolgt von einem Mahnbescheid? Oder gibt es andere, geeignetere Rechtsmittel?
Wäre eine Rückgängigmachung des Kaufvertrags möglich, oder ist der Sachwert (ca 50EUR) zu gering?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.904 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen