Das Auto meiner Frau wurde innerhalb der Gebrauchtwagengarantie 3x wegen Problemen am ABS-System repariert. Die gefundenen Fehler laut Diagnosegerät waren immer verschieden. Getauscht wurden ein ABS-Sensor und Drehzahlsensoren sowie der Anschlussstecker von der ABS-Einheit instandgesetzt (angeblich Kontakte korrodiert).
Die Reparaturen wurden zwischen Februar und April 2008 ausgeführt. Im Mai 2008 endete die Gebrauchtwagengarantie. Im Juni "meldete" das ABS-System erneut Defekt. Laut Diagnosegerät ist diesmal die Rückförderpumpe der ABS-Einheit defekt. Vermutet wird nun ein Defekt der Steuereinheit des ABS-Systems. Bedingt durch diesen kann natürlich auch das Diagnosegerät in seinen Fehlermeldungen zu den bereits ausgeführten Reparaturen "falsch" gelegen haben. Da die Steuereinheit nicht separat erhältlich ist muss die komplette ABS-Einheit getauscht werden. Das Autohaus besteht auf einer kostenpflichtigen Reparatur da die Garantiezeit abgelaufen ist. Ich sehe aber den Reparaturbeginn im Februar. Bisher wurde ja nicht "erfolgreich repariert" denn jeweils nach kurzer Zeit kam es zu erneuten Problemen mit dem ABS-System. Habe ich nun einfach Pech mit dem "schleichenden Defekt der Steuereinheit" oder muss die Werkstatt "nachbessern"?
Muss das Autohaus kostenfrei nachbessern?
1. September 2008
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Frage vom 1. September 2008 | 16:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss das Autohaus kostenfrei nachbessern?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 1. September 2008 | 20:11
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 783x hilfreich)
Das Problem ist, daß wahrscheinlich du beweisen müßtest, daß von Anfang an ein anderer Mangel vorlag als die diagnostizierten. Denn nur dann hättest du einen Anspruch.
> Bisher wurde ja nicht erfolgreich repariert denn jeweils nach kurzer Zeit kam es zu erneuten Problemen mit dem ABS-System.
Ja, aber jeweils anderen. Weder Gewährleistung noch freiwillige Garantien geben dir typischerweise eine pauschale Funktionsgarantie. Ansonsten könnte man sich auch immer auf den Standpunkt stellen, ein Getriebeschaden wäre ein 'nicht behobener Mangel am Gerät Auto', wenn das Auto 3 Monate vorher wegen kaputter Scheinwerfer in der Werkstatt war.
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