Hallo Liebe User,
Ich habe mir vor 2-3 Wochen ein Notebook bestellt, hab es aber bevor ich eine Nachricht zur Bestätigung des Versandes bekommen habe wieder per E-mail und Telefon zurückgegeben, d.h. ich habe gesagt, dass ich das Notebook nicht mehr möchte.
Und laut deren AGB geht man erst dann einen Kaufvertrag ein, wenn man die Nachricht zur bestätigung des Versandes bekommen hat.
"Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit der Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit dem Versenden einer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware."
(http://notebooksnochgünstiger.de/eshop.php?action=news_detail&news_id=1&PHPSESSID_notebooktrend_esales=sm73sf3rdsaefpg86tr1vd00r0)
Der Supporter meinte später dann zu mir, dass es schon zu spät sei und sich die Ware schon auf dem Weg zu mir befindet, jedoch erst stunden später, nachdem ich die E-mail über das Zurücktreten der Bestellung geschrieben hatte. Außerdem meinte der Supporter zu mir: "machen Sie das, was Sie für richtig halten"
Nun habe ich diese Rechnung (25,00€) über die Annahmeverweigerung, obwohl ich das Paket nichtmal bekommen habe, denn ich habe dem UPS-Service eine E-mail geschrieben, dass ich die Ware nicht zu mir geliefert haben möchte.
Als ich dem Supporter von der Website frage ob er nicht so eine Nachricht an UPS schicken könnte, meinte der natürlich sowas würde nicht gehen usw.
Ich sollte vielleicht auch erwähnen, dass ich das Notebook auf Nachname bestellt hatte.
EDIT: Noch eine Frecheti ist, dass der Brief erst heute angekommen ist und ich morgen schon der Fälligkeitsdatum ist, das kann doch nicht rechtens sein oder?
-- Editiert am 29.06.2010 14:10
Muss ich diese Rechnung wirklich bezahlen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
--- editiert vom Admin
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Danke erstmal für eure Antworten.
Die AGB steht hier: http://notebooksnochgünstiger.de/eshop.php?action=news_detail&news_id=1&PHPSESSID_notebooktrend_esales=3vsscn2ekjk476h1uepdigssc4
Soll ich denen jetzt einfach eine E-mail schreiben worin folgendes steht? --->
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sehe mich nicht dazu verpflichtet die Rechnung mit der Versandkosten Annahmeverweigerungsgebühr mit der Bestellnummer xxxx zu bezahlen da ich keinen Anlass dazu sehe. Mein Rechtsanwalt hat mir davon auch abgeraten, denn nach einem Fernabsatz-Widerruf vom Verbraucher müssen keine Kosten getragen werden, insbesondere keine "Annahme-Verweigerungskosten".
Ich bin mit Ihnen keinen Kaufvertrag eingegangen, denn ich bin von der Bestellung bevor Sie mir eine Bestätigung des Versandes zugeschickt haben zurückgetreten. Außerdem habe ich auch vor einigen Tagen Kontakt mit ihrem Kundenservice aufgenommen, der grundlos aufgelegt hat.
Mit freundliche n Grüßen
...
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