Muss ich diese Rechnung wirklich bezahlen?

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
User User
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)
Muss ich diese Rechnung wirklich bezahlen?

Hallo Liebe User,

Ich habe mir vor 2-3 Wochen ein Notebook bestellt, hab es aber bevor ich eine Nachricht zur Bestätigung des Versandes bekommen habe wieder per E-mail und Telefon zurückgegeben, d.h. ich habe gesagt, dass ich das Notebook nicht mehr möchte.
Und laut deren AGB geht man erst dann einen Kaufvertrag ein, wenn man die Nachricht zur bestätigung des Versandes bekommen hat.

"Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit der Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit dem Versenden einer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware."
(http://notebooksnochgünstiger.de/eshop.php?action=news_detail&news_id=1&PHPSESSID_notebooktrend_esales=sm73sf3rdsaefpg86tr1vd00r0)

Der Supporter meinte später dann zu mir, dass es schon zu spät sei und sich die Ware schon auf dem Weg zu mir befindet, jedoch erst stunden später, nachdem ich die E-mail über das Zurücktreten der Bestellung geschrieben hatte. Außerdem meinte der Supporter zu mir: "machen Sie das, was Sie für richtig halten"

Nun habe ich diese Rechnung (25,00€) über die Annahmeverweigerung, obwohl ich das Paket nichtmal bekommen habe, denn ich habe dem UPS-Service eine E-mail geschrieben, dass ich die Ware nicht zu mir geliefert haben möchte.
Als ich dem Supporter von der Website frage ob er nicht so eine Nachricht an UPS schicken könnte, meinte der natürlich sowas würde nicht gehen usw.

Ich sollte vielleicht auch erwähnen, dass ich das Notebook auf Nachname bestellt hatte.

EDIT: Noch eine Frecheti ist, dass der Brief erst heute angekommen ist und ich morgen schon der Fälligkeitsdatum ist, das kann doch nicht rechtens sein oder?

-- Editiert am 29.06.2010 14:10

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.06.2010 11:44:01
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
User User
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten.

Die AGB steht hier: http://notebooksnochgünstiger.de/eshop.php?action=news_detail&news_id=1&PHPSESSID_notebooktrend_esales=3vsscn2ekjk476h1uepdigssc4

Soll ich denen jetzt einfach eine E-mail schreiben worin folgendes steht? --->

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sehe mich nicht dazu verpflichtet die Rechnung mit der Versandkosten Annahmeverweigerungsgebühr mit der Bestellnummer xxxx zu bezahlen da ich keinen Anlass dazu sehe. Mein Rechtsanwalt hat mir davon auch abgeraten, denn nach einem Fernabsatz-Widerruf vom Verbraucher müssen keine Kosten getragen werden, insbesondere keine "Annahme-Verweigerungskosten".
Ich bin mit Ihnen keinen Kaufvertrag eingegangen, denn ich bin von der Bestellung bevor Sie mir eine Bestätigung des Versandes zugeschickt haben zurückgetreten. Außerdem habe ich auch vor einigen Tagen Kontakt mit ihrem Kundenservice aufgenommen, der grundlos aufgelegt hat.

Mit freundliche n Grüßen

...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen