Hallo ...
Habe mal eine Frage und vielleicht findet sich hier jemand, der mir dazu was sagen kann ...
Folgendes ...
Am 08. habe ich bei ebay was gekauft ... bezahlt, geliefert bekommen ... habe den Artikel dreimal genutzt und dann war schon das Zahlenschloss defekt. Handelte sich hierbei um einen Koffer.
Am 25. habe ich den Verkäufer darüber informiert und ihm mitgeteilt, dass der Koffer bereits nach dreimaliger Nutzung defekt ist und ich an keinem Umtausch interessiert bin, da bei dem schnellen Auftreten erster Defekte von einer schlechten Verarbeitung auszugehen ist und ich bei einem Austauschkoffer keine langfristige Nutzung erwarten kann. Er hat auf diese Mail nicht reagiert.
Ich habe daher am 07. Mai erneut um Erstattung des Kaufpreises sowie der Kosten des Rückversands gemäß §357 BGB
gebeten und ihm eine Frist gesetzt, die in den nächsten Tagen abläuft. Auch auf diese Mail gibt es bisher noch keine Resonanz. Da davon auszugehen ist, dass er sich auch dieses Mal nicht antwortet würde ich die Sache gerne einem Anwalt in die Hand geben. Dennoch wäre ich dankbar wenn ich vorab schon eine Einschätzung der Sachlage hätte. Leider erfolgte meine erste Reklamation später als zwei Wochen nach Kauf, von daher frage ich mich ob eine Rückgabe überhaupt möglich ist. Sicherlich spielt die Tatsache, dass die Ware defekt ist eine nicht unerhebliche Rolle, aber möglicherweise kann ich nur einen Umtausch fordern !?!?
Wer kann mir hierzu was sagen ??
Noch als kleine Info: ich habe ihm zweimal geschrieben, dass ich um eine Bestätigung bitte, dass er mir nach Erhalt des Koffers den Warenwert und den Rückversand erstattet. Den Koffer habe ich noch nicht abgeschickt. Es wäre bei seinem Verhalten ja zu erwarten, dass er die Annahme verweigert.
Wie gesagt, wäre echt dankbar wenn jemand den einen oder anderen Tipp bzw. die eine oder andere Info hätte.
mfg
Dirk
Nach 3 W. Rückgabe erlaubt ??
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Anspruch auf Rückgabe/Widerruf haben Sie mehr als 14 Tage nach Erhalt der Ware nicht mehr.
Ausnahme: der VK hat Sie nicht entsprechend über Ihre Rechte in dieser Hinsicht belehrt.
Haben Sie kein Widerrufsrecht mehr, können Sie nur Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, das haben Sie ja offenbar bisher noch nicht getan.
Hallo Mareike! Danke für die Antwort. Es ist ja keine Rückgabe bzw. kein Widerruf im eigentlichen Sinne. Es ist ja kein Widerruf, weil mir die Ware nicht gefällt oder sonstwas. Sondern eine Rückgabe weil die Ware schlichtweg defekt ist. Dennoch habe ich nur das Recht auf mangelfreie Ware? Wie wäre das in so einem Fall mit den Versandkosten? Würde der Verkäufer sowohl den Rückversand als auch den Versand d. neuen Koffers zahlen müssen?
Und was ich viel interessanter finde ist die Frage "was ist, wenn auch der neue Koffer nach dreimaliger Nutzung kaputt geht"?
Vielleicht können Sie nochmal antworten. Auch Kommentare anderer würde ich sehr begrüßen.
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Kleine Ergänzung ... laut diesem Beitrag habe ich auch Recht auf Rückzahlund d. Warenwerts!
http://www.123recht.net/article.asp?a=97
Nach 2 Wochen haben Sie keine rechtliche Grundlage auf Erstattung des Kaufpreises.
Sie haben das Recht auf Nachbesserung,b.z.w. Austausch. Sollte ein drittes mal der gleiche Defekt vorliegen,haben Sie das Recht auf Kaufpreiserstattung,abz. einer Summe für die bisherige (Ab)-nutzung.
mfG
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"kampf den borg"
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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