Nach Gebrauchtwagenkauf reparierten Unfallschaden entdeckt

5. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
xambassadoR90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Gebrauchtwagenkauf reparierten Unfallschaden entdeckt

Hallo zusammen,

ich wäre dankbar über Eure Meinungen zu meinem Thema:

Im März 2023 habe ich einen Gebrauchtwagen bei einem Händler in Gelsenkirchen gekauft. Das Autohaus hat gute Bewertungen und es existiert schon recht lange.
Mündlich wurde das Fahrzeug als unfallfrei und Scheckheftgepflegt angegeben. Der Kaufvertrag besteht aus einer Seite in der nur Angaben zum Kaufumfang also Auto + Reifen und den Vertragspartnern bestehen. Im Verkaufsgespräch wurde mir nie etwas von einem reparierten Schaden berichtet - es wurde mir mündlich unfallfreiheit garantiert.
Leider lagen zum Zeitpunkt des Kaufes die Unterlagen wie Scheckheft etc. nicht vor, da sie der Vorbesitzer angeblich noch nicht beigebracht hatte. Man wollte diese zeitnah zur Verfügung stellen. Dummerweise lies ich mich darauf ein, weil der Verkäufer mich damals etwas unter Druck setzte von wegen „wir haben noch sehr viele andere Anfragen Ich habe die Anzeige jetzt extra wegen Ihnen deaktiviert" Ja - ich weiß, dass ich damals ein bisschen blauäugig war.
Als nach Monaten die Unterlagen noch immer nicht vorlagen berief sich der Verkäufer darauf Unterlagen zwischenzeitlich erhalten zu haben aber da ich diese nicht abholte, hätte er sie weggeschmissen. Telefonisch behauptete der Verkäufer schlussendlich er hätte nie angegeben das Fahrzeug sei Scheckheftgepflegt.
Ich versuchte mit Hilfe eines Anwaltes an diese Unterlagen zu kommen aber auch der Vorbesitzer wollte nicht helfen. Da mein damaliger Anwalt mir kaum Hoffnung machte, eine Reduzierung des Kaufpreises oder gar den Rücktritt vom Kaufvertrag durchsetzen zu können, lies ich davon ab.
Am Montag wollte ich bei einem Händler ein neues Fahrzeug erwerben und meins dafür in Zahlung geben. Der Händler untersuchte mit einem Gerät die Lackschichtdicke und stellte fest, dass sowohl die Beifahrertür und der Kotflügel als auch die Motorhaube eine von den restlichen Teilen der Karosserie abweichende, höhere Lackdichte aufwies. Er sagte mir dies sei eigentlich nur mit einer Nachlackierung vereinbar sprich mein Fahrzeug scheint einen evtl Unfallschaden zu haben.
Zufällig entdeckte ich im Internet die Möglichkeit über die Angabe meiner Fahrzeugidentnummer und eine kleine Zahlung einen Bericht über die Kilometerzahl und evtl. Reparaturen meines Fahrzeugs zu erhalten. Dies nahm ich in Anspruch und dabei kam heraus dass im Juni 2016 ein Schaden mit einer Schadenhöhe zwischen 3.100-5000€ repariert wurde. Der Schaden sei an der Front des KFZ‘S entstanden.
Ich kontaktierte umgehend das Autohaus wo ich mein Auto erworben hatte, die versuchen nun den Vorbesitzer zu erreichen. Dieser hatte nämlich in seinen Unterlagen damals „Unfallfrei" angekreuzt. Jetzt weiß ich natürlich auch warum er damals keinen Kontakt mit mir zuließ. Eine seriöse Person hätte sicherlich nochmal die Unterlagen offengelegt oder mir zumindest eine Vollmacht erteilt um bei BMW die Servicehistorie etc. einzusehen.

Naja, ich warte jetzt erstmal auf Rückmeldung vom Autohaus, stelle mir aber trotzdem die Frage was es denn nun bedeutet, wenn wirklich herauskommt dass der Vorbesitzer dem Händler den Schaden verschwiegen hat.
Ist der Händler dann raus? Ich habe ja keinen Vertrag mit dem Vorbesitzer, das heißt mir gegenüber ist er zu keiner Aussage verpflichtet. Trotzdem hat er den Unfall ja arglistig verschwiegen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass ein Händler nur zu einer Sichtprüfung verpflichtet ist - trotzdem ist der Händler von Montag ja im Stande gewesen diesen Schaden innerhalb von 2 Minuten aufzudecken.

Was meint ihr, wie meine Chancen stehen?

-- Editiert von User am 5. Juni 2025 13:46

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von xambassadoR90):
Was meint ihr, wie meine Chancen stehen?

Genauso wie beim Checkheft....
Sofern die Unfallfreiheit nicht im Kaufvertrag steht, schlecht.

Zitat (von xambassadoR90):
...trotzdem ist der Händler von Montag ja im Stande gewesen diesen Schaden innerhalb von 2 Minuten aufzudecken.

Nicht jeder freie Händler hat ein Lackdichtenmessgerät und wenn sie eines haben, wird es in der Regel nur für den Ankauf benutzt. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von xambassadoR90):
Was meint ihr, wie meine Chancen stehen?
Kauf >2 Jahre her, VK wusste nichts davon.

3100 bis 5000€, das kann nicht viel gewesen sein. Was möchte dein Aufkäufer denn dafür weniger bezahlen? 100€?

Vergiss es einfach, die Mühe lohnt sich nicht die du hier würdest aufwenden müssen um den ursprünglichen Eigentümer auf eine Summe X (erfolgreich?) auf Schadenersatz verklagen zu können.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.134 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.290 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen