Nach Rückgabe kein Geld zurück bekommen

3. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Amakuss
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Rückgabe kein Geld zurück bekommen

Hallo alle zusammen!

Vor 2 Wochen habe ich in einem Laden eine Hose zurückgegeben und hätte den Betrag dafür auf mein Konto zurück überwiesen bekommen müssen. Das Problem: es ist kein Geld angekommen. Die Verkäuferin, welche mich bedient hat wirkte auch etwas unbeholfen mit der Situation, da ich zwei Artikel zurückgegeben habe und für den einen einen neuen mitgenommen habe, und den anderen wie gesagt rückerstattet haben wollte. Leider steht aber auf dem Kassenbon, welchen sie mir dann ausgehändigt hat nur dass ich einen Artikel umgetauscht habe, von der zurückgegebenen Hose wird nichts erwähnt. Jetzt habe ich Angst dass sie die Rückerstattung nicht gebucht hat und mein Geld verloren ist…

Könnt ihr mir weiter helfen?

Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1336x hilfreich)

Dumm gelaufen. Sie sind in der Beweispflicht.
Fragen Sie die Verkäuferin ob sie sich erinnert.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 4042x hilfreich)

Hallo,

davon mal abgesehen, wurde die Rückgabe überhaupt akzeptiert? Normalerweise muss ein Laden nämlich gar nichts zurücknehmen...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mminzk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch natürlich muss der Laden den Artikel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück nehmen, solange sich der Artikel noch im Originalzustand befindet, also auch wieder verkaufbar ist (steht auch hier nochmal erläutert: http://xn--rckgaberecht-dlb.net/
)
Und zu der Geld-Sache. Ich denke mal, dass die dort kulant sind, das sind die meisten Textilunternehmen. Geh einfach dorthin mit dem Kassenbeleg, bzw. dem Rücknahmebeleg, dann wird sich die Sache schon klären. Wurde das Geld tatsächlich auf dein Konto zurück gebucht, dann muss dies auch auf einer Quittung vermerkt sein. Ist es das nicht, hast du sehr gute karten!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Doch natürlich muss der Laden den Artikel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück nehmen, solange sich der Artikel noch im Originalzustand befindet, also auch wieder verkaufbar ist (steht auch hier nochmal erläutert: http://xn--rckgaberecht-dlb.net/


das stimmt leider nicht.
Die Frist von zwei Wochen gilt für Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge, nicht aber für den Kauf in einem Ladengeschäft.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 996x hilfreich)

Und auch der Rest stimmt (gar)nicht.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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