Hallo zusammen,
ich habe im Januar ein Notebook der Firma G. aus Linz (Österreich)erworben und dies über die Firma K (Deutschland) bestellt. Nun habe ich vor ca. 14 Tagen das Gerät eingeschickt, zusammen mit einer Mängelliste.
Heute habe ich das Gerät ohne Kommentar zurückbekommen, wobei nur ein Fehler sichtbar beseitigt wurde!
Hersteller G. bietet nun eine erneute Nachbesserung an, Verkäufer K. scheint sich seiner Pflicht zur Nacherfüllung zu entziehen.
Da ich dieses Notebook allerdings jetzt dringend brauche, würde ich gerne ein Ersatznotebook haben. Habe ich da HOffnungen oder sogar Recht drauf? Kann ich sonst die Kosten für den Ausfall meiner Arbeit dem Verkäufer in Rechnung stellen
Nachbesserung eines Notebooks misslungen
8. Oktober 2002
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Frage vom 8. Oktober 2002 | 17:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbesserung eines Notebooks misslungen
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