Hallo,
im vorliegenden Fall wurde ein vom Käufer (Privatkunde/Verbraucher) ein Smartphone im Wert von ca. 1500 € bestellt, entsprechend gegen Rabatt i.H.v. 500,00 € für die Einsendung des bisherigen Gerätes. Das Altgerät wurde bereits an den Verkäufer übersendet. Nun stellte sich heraus, dass das neue Gerät nicht mängelfrei ist, der Verkäufer wurde daher zur Nachbesserung aufgefordert, der Mangel an sich ist unstrittig und der Verkäufer hat seine Verantwortung inzwischen eingesehen.
Nun verlangt der Verkäufer vom Käufer, dass dieser das mangelhafte Neugerät übersendet, und erst nach eintreffen möchte dieser ein mängelfreies Gerät übersenden.
Hat der Käufer Anrecht auf die Zusendung eines Neugerätes und kann er das mangelhafte Gerät solange behalten (z.B. Nutzungsausfall)?
Nachbesserung nach Smartphonekauf
8. März 2023
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Frage vom 8. März 2023 | 18:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbesserung nach Smartphonekauf
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#1
Antwort vom 9. März 2023 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (109366 Beiträge, 38294x hilfreich)
ZitatNun verlangt der Verkäufer vom Käufer, dass dieser das mangelhafte Neugerät übersendet, und erst nach eintreffen möchte dieser ein mängelfreies Gerät übersenden. :
Der Verkäufer hat das Recht das Gerät zu überprüfen.
Dafür sind ihm in der Regel bis zu 14 Tage zu gewähren.
#2
Antwort vom 12. März 2023 | 19:27
Von
Status: Master (4184 Beiträge, 675x hilfreich)
Nur wenn der VK nicht nachbessern möchte.Zitat:Hat der Käufer Anrecht auf die Zusendung eines Neugerätes
Nein.Zitat:kann er das mangelhafte Gerät solange behalten
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