Hallo,
ich habe bei einem Online-Möbelhändler einen kleinen Schrank (ca. 500€ ) und andere Artikel gekauft. Der Schrank wurde bereits fertig montiert geliefert (so - wie auch in der Artikelbeschreibung nachzulesen ist). Leider weist hier der Korpus mehrere Schadestellen auf und so habe ich den Schaden umgehend reklamiert.
Nun hat der Händler scheinbar mit dem Hersteller gesprochen und mir soll >nur< ein neuer Korpus geliefert werden. Jedoch soll ich die zwei Türen und zwei Schübe selbst umbauen, da sie keine Montagefirma haben und das "ja nicht so schwer" ist. Das allerdings widerstrebt mir sehr. So wie ich das verstehe, habe ich das Recht, dass mir das montiert wird?
Eine Neulieferung haben sie übrigens abgelehnt, da es nicht wirtschaftlich sei.
Ich weiß nicht, wie ich am besten mit der Situation umgehen soll. Einen Schreiner wegen vier Teilen zu beauftragen ist irgendwie lächerlich. Auch bezweifle ich, dass ich dafür das Geld jemals bekommen werde.
Hartnäckig bleiben? Vom Vertrag zurücktreten? Es sind schließlich noch andere Möbelstücke geliefert worden, auf die ich lange gewartet habe. (wobei ein anderes Teil auch beschädigt ist, aber ich hier einen vollständigen Ersatz bekomme)
Grüße,
M.
-- Editiert von marryS am 26.04.2019 20:34
Nacherfüllung: Defektes Teil wird neugeliefert, Montage wird verweigert
26. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 26. April 2019 | 20:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nacherfüllung: Defektes Teil wird neugeliefert, Montage wird verweigert
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. April 2019 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
Zitatda es nicht wirtschaftlich sei. :
Das ist laut BGH außerordentlich irrelevant ...
ZitatSo wie ich das verstehe, habe ich das Recht, dass mir das montiert wird? :
Sehe ich genau so.
Also schreiben, das man sich damit mit auskennt und dies laut Gesetz und Rechtsprechung in einem solchen Fall auch nicht vorgesehen sei. Dazu Fristsetzung nach Datum (14Tage) zur Mängelbeseitigung setzen.
#2
Antwort vom 27. April 2019 | 08:30
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Bei fruchtlosem Verstreichen dann einen Schreiner (am besten nach Einhohlung Dreier KVA den günstigsten) auswählen und die Rechnungsbegleichung einfordern.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. April 2019 | 15:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatBei fruchtlosem Verstreichen dann einen Schreiner :
Bei dem Schreiner bin ich mir unsicher, es gibt ja die Schadenminderungspflicht. Fraglich, ob das nicht auch ein "normaler" Handwerker könnte (z. B. wenn die Sachen nur geschraubt sind) wenn der billiger wäre als ein Schreiner.
#4
Antwort vom 29. April 2019 | 09:52
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Zitat:ZitatBei fruchtlosem Verstreichen dann einen Schreiner :
Bei dem Schreiner bin ich mir unsicher, es gibt ja die Schadenminderungspflicht. Fraglich, ob das nicht auch ein "normaler" Handwerker könnte (z. B. wenn die Sachen nur geschraubt sind) wenn der billiger wäre als ein Schreiner.
Da will ich mich jetzt auch nicht streiten. Dieser Tatsache wollte ich mit meinem Hinweis
Zitatam besten nach Einhohlung Dreier KVA den günstigsten :
entsprechenden Tribut zollen.
In meinen Augen wäre ein Schreiner angebracht. Warum? Es ist sein Gewerk! Einen "normalen" Handwerker gibt es wohl kaum. Auch wenn solche einfachen Aufgaben quasi jeder handwerklich Geschickte durchführen kann, wird der durchschnittliche Bürger als erstes der Schreiner in den Sinn kommen.
Wenn ich die Klospülung kaputt habe rufe ich einen Gas-Wasser-Sche...Installateur. Keinen Elektriker, nur weil dieser das gerade günstiger Hinbekäme
Grundsätzlich kann man bei solchen Dingern auch die üblichen Kleinanzeigenportale bemühen. Da findet man garantiert einen günstige(re)n Handwerker
Und jetzt?
Schon
267.924
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten