Nacherfüllung: Defektes Teil wird neugeliefert, Montage wird verweigert

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
marryS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nacherfüllung: Defektes Teil wird neugeliefert, Montage wird verweigert

Hallo,

ich habe bei einem Online-Möbelhändler einen kleinen Schrank (ca. 500€ ) und andere Artikel gekauft. Der Schrank wurde bereits fertig montiert geliefert (so - wie auch in der Artikelbeschreibung nachzulesen ist). Leider weist hier der Korpus mehrere Schadestellen auf und so habe ich den Schaden umgehend reklamiert.

Nun hat der Händler scheinbar mit dem Hersteller gesprochen und mir soll >nur< ein neuer Korpus geliefert werden. Jedoch soll ich die zwei Türen und zwei Schübe selbst umbauen, da sie keine Montagefirma haben und das "ja nicht so schwer" ist. Das allerdings widerstrebt mir sehr. So wie ich das verstehe, habe ich das Recht, dass mir das montiert wird?
Eine Neulieferung haben sie übrigens abgelehnt, da es nicht wirtschaftlich sei.

Ich weiß nicht, wie ich am besten mit der Situation umgehen soll. Einen Schreiner wegen vier Teilen zu beauftragen ist irgendwie lächerlich. Auch bezweifle ich, dass ich dafür das Geld jemals bekommen werde.
Hartnäckig bleiben? Vom Vertrag zurücktreten? Es sind schließlich noch andere Möbelstücke geliefert worden, auf die ich lange gewartet habe. (wobei ein anderes Teil auch beschädigt ist, aber ich hier einen vollständigen Ersatz bekomme)

Grüße,
M.



-- Editiert von marryS am 26.04.2019 20:34

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von marryS):
da es nicht wirtschaftlich sei.

Das ist laut BGH außerordentlich irrelevant ...



Zitat (von marryS):
So wie ich das verstehe, habe ich das Recht, dass mir das montiert wird?

Sehe ich genau so.
Also schreiben, das man sich damit mit auskennt und dies laut Gesetz und Rechtsprechung in einem solchen Fall auch nicht vorgesehen sei. Dazu Fristsetzung nach Datum (14Tage) zur Mängelbeseitigung setzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Bei fruchtlosem Verstreichen dann einen Schreiner (am besten nach Einhohlung Dreier KVA den günstigsten) auswählen und die Rechnungsbegleichung einfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Bei fruchtlosem Verstreichen dann einen Schreiner

Bei dem Schreiner bin ich mir unsicher, es gibt ja die Schadenminderungspflicht. Fraglich, ob das nicht auch ein "normaler" Handwerker könnte (z. B. wenn die Sachen nur geschraubt sind) wenn der billiger wäre als ein Schreiner.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Guruhu):
Bei fruchtlosem Verstreichen dann einen Schreiner

Bei dem Schreiner bin ich mir unsicher, es gibt ja die Schadenminderungspflicht. Fraglich, ob das nicht auch ein "normaler" Handwerker könnte (z. B. wenn die Sachen nur geschraubt sind) wenn der billiger wäre als ein Schreiner.

Da will ich mich jetzt auch nicht streiten. Dieser Tatsache wollte ich mit meinem Hinweis
Zitat (von Guruhu):
am besten nach Einhohlung Dreier KVA den günstigsten

entsprechenden Tribut zollen.

In meinen Augen wäre ein Schreiner angebracht. Warum? Es ist sein Gewerk! Einen "normalen" Handwerker gibt es wohl kaum. Auch wenn solche einfachen Aufgaben quasi jeder handwerklich Geschickte durchführen kann, wird der durchschnittliche Bürger als erstes der Schreiner in den Sinn kommen.
Wenn ich die Klospülung kaputt habe rufe ich einen Gas-Wasser-Sche...Installateur. Keinen Elektriker, nur weil dieser das gerade günstiger Hinbekäme ;)

Grundsätzlich kann man bei solchen Dingern auch die üblichen Kleinanzeigenportale bemühen. Da findet man garantiert einen günstige(re)n Handwerker

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