Nacherfüllung?!

11. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.02.2009 19:48:01
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Nacherfüllung?!

Hallo,
ich habe ein wahrscheinlich ganz leicht zu lösendes Problem!
Ich habe eine Tasche gekauft, bei der löst sich der Stoff in der Innenseite! Deswegen habe ich diese vor Ablauf von 6 Monaten (nach Kauf) die Tasche zur Reparatur geschickt! Die Nacherfüllung erfolgte! Nun ist der selbe Fehler wieder aufgetreten... ich habe die Tasche eingeschickt und diese wurde *laut Rückinfo* vom Verkäufer AUS KULANZ repariert! Aber dies ist doch keine Kulanz, sondern Nacherfüllung, oder?! Demnach muss er mir doch auch die Versandkosten erstatten!?
Die Tasche wurde zudem nicht sauber repariert und beginnt sich jetzt bereits wieder zu lösen! Was ist wenn die Tasche wieder an der gleichen Stelle kaputt geht?! Kann ich nach nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch der Verkäufers vom Kaufvertrag zurücktreten?!
Der Kauf ist jetzt allerdings schon mehr als 6 Monate her, aber dennoch der gleiche Fehler!?

Bitte schreibt doch wenn ihr eine Antwort wisst.
VIELEN DANK

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Lesen Sie näheres über die Nacherfüllung unter dem nachfolgenden Link. Der Gewährleistungs- oder Mängelhaftungsanspruch verjährt erst in 2 Jahren. Die 6 Monatsfrist hat die Bedeutung, daß Sie innerhalb dieses Zeitraumes nicht nachweisen müssen, daß der Mangel schon bei Erhalt der Ware bestanden hat.
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/hauptseite.htm
(Auf Nacherfüllung klicken!)

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#3
 Von 
guest-12303.02.2009 19:48:01
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

DANKE :)

0x Hilfreiche Antwort

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