Nacherfüllung bei Defekt eines Laptops // gleiches Gerät nicht mehr vorhanden

14. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
JohnDoe86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nacherfüllung bei Defekt eines Laptops // gleiches Gerät nicht mehr vorhanden

Hallo zusammen,

vor vier Monaten habe ich bei Media Markt eine Laptop gekauft, der vor zwei Wochen kaputt ging. Ich brachte das Gerät zurück in den Markt und ließ es zur Reparatur an den Hersteller zurückschicken, in der Hoffnung, dass es nicht an der Festplatte lag. Leider stellte sich heute heraus, dass es tatsächlich die Festplatte war, eine neue bestellt werden muss und die Reparatur sich um weitere 2-3 Wochen verzögert. Ich ging dann zurück in den Media Markt, um mir im Zuge der Nachlieferung ein neues Gerät geben zu lassen. Man wollte mich erst abwimmeln und sagte mir, dass drei Reparatur-Versuche unternommen werden müssen, bevor ich das Gerät umtauschen könne. Ich wies den Verkäufer auf entsprechendes Gesetz hin und dann wollte man mir einen neuen Laptop geben, allerdings ist das Gerät, welches ich gekauft habe, nicht mehr erhältlich.

Das Problem nun: ich bin Selbstständig und brauche den/einen Laptop um meine Arbeiten verrichten zu können. Kann ich verlangen, dass man mir einen Laptop mit den selben Merkmalen aushändigt, auch wenn dieser teurer ist?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von JohnDoe86):
Kann ich verlangen, dass man mir einen Laptop mit den selben Merkmalen aushändigt, auch wenn dieser teurer ist?
Nein. Ein Anspruch besteht, wenn überhaupt, auf ein gleiches Modell vom gleichen Hersteller. Alles darüber hinaus bedürfe eine individuellen Vereinbarung mit dem Verkäufer.

Zitat (von JohnDoe86):
or vier Monaten habe ich bei Media Markt eine Laptop gekauft

Zitat (von JohnDoe86):
Das Problem nun: ich bin Selbstständig

Es war also kein Kauf als Verbraucher?

Zitat (von JohnDoe86):
Das Problem nun: ich bin Selbstständig und brauche den/einen Laptop um meine Arbeiten verrichten zu können.
Das ist, gelinde gesagt, ihr Problem. Dann haben sie jetzt die erste "Schwachstelle" in ihrem Geschäftsmodell entdeckt.

Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn der Laptop jetzt repariert werden?
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, sie "gaukeln" dem MM hier einen Verbrauchsgüterkauf vor.
Da sie von einer Gesetzeslage sprechen, muss es sich ja praktisch um die Sachmängelhaftung handeln. Insofern ist dem Händler eine angemessene Zeit zur Nachbesserung zuzumuten. Diese umfasst mind. 14 Tage. Bei einem Laptop und einem einfachen Ersatzteil, würde ich das als ausreichend ansehen. Also den Händler schriftlich unter Fristsetzung zur Nachbesserung bzw. Neulieferung auffordern.



-- Editiert von NaibaF123 am 14.10.2019 14:14

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von JohnDoe86):
Kann ich verlangen, dass man mir einen Laptop mit den selben Merkmalen aushändigt, auch wenn dieser teurer ist?


Mediamarkt verweigert dir ja nicht die Sachmängelhaftung, kann eben nur eine Wahlmöglichkeit, die der Verbraucher* hat, wegen Unmöglichkeit nicht erfüllen (Neulieferung), dafür aber die Reparatur.
Also Nein, Du kannst nicht erfolgreich "höherwertigen" Ersatz einfordern.

Ich finde es nur seltsam, dass das Gerät nicht mehr lieferbar ist.
OK, die Elektronikbranche dreht sich schnell, aber grade mal 4 Monate?

* Man sollte nicht vergessen, dass man das Gerät nicht als Verbraucher kaufte.....

-- Editiert von spatenklopper am 14.10.2019 14:17

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von JohnDoe86):
ich bin Selbstständig und brauche den/einen Laptop um meine Arbeiten verrichten zu können.
Demnach bist du kein Verbraucher und die Verbraucherboni finden keine Anwendung. Mediamarkt bietet für genausolche Fälle einen kostenpflichtigen Service der auch Ersatzgeräte für die Dauer der Reparatur etc. pp. beinhaltet.

Zitat (von JohnDoe86):
Kann ich verlangen, dass man mir einen Laptop mit den selben Merkmalen aushändigt, auch wenn dieser teurer ist?
Prinzipiell kannst du alles verlangen. Nur fußt dein Verlangen auf keiner rechtlichen Grundlage. Man kann ja mit dem Personal dort reden, ob ein teurer Laptop gegen Bezahlung des Differenzbetrages mitgenommen werden kann..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
OK, die Elektronikbranche dreht sich schnell, aber grade mal 4 Monate?

Naja, irgendwann ist ein Lebenszyklus nunmal zu Ende. Und irgendeiner wird immer "das letzte Gerät einer Art" kaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von JohnDoe86):
allerdings ist das Gerät, welches ich gekauft habe, nicht mehr erhältlich


Nirgendwo auf der ganzen Welt?

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich wies den Verkäufer auf entsprechendes Gesetz hin
Dann hast du hoffentlich auch vollstädig auf alles hingewiesen, wie z.B, dass DU die volle Beweislast trägst. Denn im Gegensatz zu Verbrauchern, besteht bei dir keine Beweislastumkehr.

MM repariert dir dein gerät auch noch zum einen wohl Kostenfrei und zum anderen auch relativ Problemlos!

Zitat:
und brauche den/einen Laptop um meine Arbeiten verrichten zu können.
Unternehmerisches Risiko, welches ganz alleien zu deinen Lasten geht.

Zitat:
Kann ich verlangen, dass man mir einen Laptop mit den selben Merkmalen aushändigt, auch wenn dieser teurer ist?
Klar kannst du das verlangen. Nur darauf eingehen müssen die nicht.

Du kannst aber auch versuchen denen Geld zu geben und im Gegenzug einen entsprechenden Laptopp zu bekommen. Allerdings müssen die dir auch nicht unbedingt etwas verkaufen, wenn die das nach deinem Auftreten/eventueller Täuschung nicht mehr wollen...

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Keineswegs kann man allein daraus, dass es sich um einen Selbständigen handelt, darauf schließen, dass der nicht als Verbraucher gekauft wurde.

Man kann so einen Laptop schließlich sowohl privat als auch für sein Geschäft nutzen.

Abgesehen davon, dass man ihn auch zunächst sogar aus rein privaten Gründen gekauft und später umgewidmet haben könnte, was selbstverständlich auf den ursprünglichen Kauf keine Auswirkungen hätte.

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