Nacherfüllung nach BGB 439 (Media Markt)

16. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
nutzengebirge
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nacherfüllung nach BGB 439 (Media Markt)

Moin zusammen,

evtl. kann mir ihr ja jemand sagen/helfen ob ich auf dem Holzweg bin oder Media Markt sich falsch verhält.

Sachverhalt:
Vor 10 Monaten Kühlschrank über online Shop bei Media Markt erworben.
Gerät wurde im Laden abgeholt.

Das Gerät ist nun defekt.
Der Hersteller hat den Defekt bestätigt und uns einen Beleg zugeschickt , um
"...Gerät dort tauschen bzw. retournieren zu lassen."
Der Defekt ist auch kein strittiges Thema.

Jedoch:

1) Ist der Verkaufspreis inzwischen gestiegen, Media Markt wollte zunächst die Differenz zu meinem Kaufpreis haben, erkläre sich aber aus Kulanz Gründen bereit, auf die Differenz zu verzichten.

2) Möchten den Transport bezahlt haben. (99 €, 49 €, 39 € jedesmal eine andere Auskunft)
Nach dem ich irgendwann den zuständigen Bereichsleiter an der Strippe hatte und ihm darlegte das ich aufgrund des

§439 BGB Absatz 2
„(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."



nicht für den Transport auf kommen möchte, beharrter dieser, dass dies nur zuträfe wenn ich den Artikel auch erstmalig geliefert bekommen hätte. Da ich diesen aber selber abgeholte hatte, müsste ich nun für den Transport aufkommen.
Aus Kulanz blabla müsste ich aber nur 19 Euro zahlen.

Meine Fragen:

1) Das mit dem gestiegenen Kaufpreis ist ja wohl ein Witz, das hat nichts mit Kulanz zu tun, selbstverständlich muss der Differenzbetrag nicht bezahlt werden – korrekt?
(Sonst könnte ein Verkäufer bei einem Defekt ja immer für das gleiche Gerät einfach einen höheren Preis ansetzte, und würde an Defekten Produkten extra verdienen!)

1) Wie habe ich §439 BGB Absatz 2 zu verstehen?
Den Paragraphen könnte man sich doch auch schenken, wenn dies nur auf gelieferte Artikel zuträfe, oder nicht?
Media Markt muss den Kühlschrank, kostenfrei liefern - korrekt?

Danke für eure Hilfe!

Beste Grüße


-- Editiert von nutzengebirge am 16.03.2018 15:19

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich sehe das so, du hast Dich wohl an den Hersteller gewendet und dieser sagt ein Austausch ist ok!?

Wen das richtig ist, dann hast du also die Ganrantie in Anspruch genommen und nicht die Gewährleisstung.

Oder hast du Dich als allererstens direkt an Mediamarkt gewendet und diese haben dann jemanden vom Hersteller kontaktiert und zu dir kommen lassen?

Ich würde sagen, hängt alles davon ab, an wen Du dich gewendet hattest, erst an den Hersteller oder erst an Media-Markt direkt...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von nutzengebirge):
Media Markt muss den Kühlschrank, kostenfrei liefern - korrekt?

Nö, warum sollten die? Niemand muss kostenlos liefern.

Ansonstne ist Abholung im Laden vor Ort vertraglich vereinbart, somit ist der Erfüllungsort auch der Laden vor Ort.



Zitat (von nutzengebirge):
Wie habe ich §439 BGB Absatz 2 zu verstehen?

Wie schon l-d-h sagte, käme dieser höchsten zum Zugen wenn es um die gesetzliche Sachmängelhaftung ginge.

Entscheidend ist also, was man in Anspruch genommen hat, wie der genaue Ablauf war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
nutzengebirge
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

danke für deinen Beitrag.

Ich hatte mich an MM gewendet, diese haben mich aber direkt an den Hersteller verwiesen, dies ginge schneller.

Nach meinem Verständnis habe ich die Gewährleistung (Mängelhaftung) in Anspruch genommen (sollte aber doch auch keinen Unterschied machen, die Garantie ist doch immer zusätzlich und eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten besteht immer, oder?)

MM verweißt nach 6 Monaten immer an den Hersteller auch wenn dies eigentlich nicht korrekt ist, (wenn ich das richtig verstanden habe.)

MM "Setzen Sie sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung. In der Regel ist eine Abwicklung über den Hersteller schneller, da auch wir als Händler bei Mängeln meist mit dem Hersteller in Kontakt treten müssen."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nutzengebirge
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von nutzengebirge):
Media Markt muss den Kühlschrank, kostenfrei liefern - korrekt?

Nö, warum sollten die? Niemand muss kostenlos liefern.


Aber welchen Sinn hat dann §439 BGB Absatz 2 ?

Evtl. muss ich meine Frage präzessieren:
Muss MM kostenfrei liefern da sie der Nacherfüllung §439 BGB zwecks Gewährleistungsrecht/Mängelhaftung nach kommen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von nutzengebirge):
Nach meinem Verständnis habe ich die Gewährleistung (Mängelhaftung) in Anspruch genommen
O.k., du hast MM also den Beweis geliefert, dass das Gerät bereits beim Kauf defekt war. Ich bin neugierig. Wie hast du das gemacht? Ich dir bewusst was die 2-jährige Sachmängelhaftung bedeutet? Ich glaube, du hast da eine falsche Vorstellung.

Signatur:

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#6
 Von 
nutzengebirge
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von nutzengebirge):
Nach meinem Verständnis habe ich die Gewährleistung (Mängelhaftung) in Anspruch genommen
O.k., du hast MM also den Beweis geliefert, dass das Gerät bereits beim Kauf defekt war. Ich bin neugierig. Wie hast du das gemacht? Ich dir bewusst was die 2-jährige Sachmängelhaftung bedeutet? Ich glaube, du hast da eine falsche Vorstellung.


Eigentlich habe ich keine Ahnung! Deswegen habe ich mir hier Hilfe erhofft, wie geschrieben evtl. bin ich auch voll auf dem "Holzweg"

Das Gerät ist defekt, ich habe MM kontaktiert, diese haben mich an den Hersteller verwiesen, dieser hat Reparatur abgelehnt (unwirtschaftlich) und mir ein Beleg zu kommen lassen auf welchem steht, das ich mit selbigen das Gerät bei meinem Händler tauschen kann.
Weitere Verlauf siehe oben...

Dann handelt es sich bei diesem Vorgang doch um die Gewährleistung (Mängelhaftung) oder nicht?
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von nutzengebirge):
Dann handelt es sich bei diesem Vorgang doch um die Gewährleistung (Mängelhaftung) oder nicht?

Wenn man denn beweisen könnte, das MM Dich an den Hersteller verwiesen hat, dann wäre MM bezüglich der Sachmängelhaftung im Boot.

Falls nicht, würde es als Garantiefall gewertet werden.



Zitat (von nutzengebirge):
dieser hat Reparatur abgelehnt (unwirtschaftlich) und mir ein Beleg zu kommen lassen auf welchem steht, das ich mit selbigen das Gerät bei meinem Händler tauschen kann.

Als Garantiefall?

Hat er nur bescheintigt das die Reparatur unwirtschaftlich sei oder wurde auch bestätigt das der Fehler von Anfang an vorlag?
Denn im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung müsste der Käufer beweisen, das der Mangel von Anfang an zumindest latent vorgelegen hat. Und "ist kaputt" reicht nur in den ersten 6 Monaten aus (Beweislastumkehr), danach muss etwas mehr her als eine Behauptung - zumindest wenn der Verkäufer das fordert.

Da könnte die Garantie dann die bessere Alternative sein.



Zitat (von nutzengebirge):
Muss MM kostenfrei liefern da sie der Nacherfüllung §439 BGB zwecks Gewährleistungsrecht/Mängelhaftung nach kommen müssen?

Nicht nach der Meinung des BGH
Ein gewisses Maß an Unannehmlichkeiten ist dem Verbraucher mithin zumutbar. Der Aufwand des Käufers für die Durchführung oder die Organisation des Rücktransports einer gekauften Sache an den Sitz des Verkäufers zum Zwecke der Nacherfüllung überschreitet nicht zwingend die Erheblichkeitsschwelle.
BGH, AZ VIII ZR 220/10

Und da ging es immerhin im einen Campinganhänger der aus Frankreich zum Deutsche verkäufer transportiert werden musste.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wenn wir uns im Rahmen der Gewährleistung bewegen (wovon ich vorliegend ausgehen würde; ich will aber mal nur auf die eigentlichen Fragen eingehen), trägt der Verkäufer auch alle Kosten der Nacherfüllung, dh auch die Transportkosten; auch, wenn die Sache im Laden abgeholt wurde. Was vom BGH zitiert wurde, betraf nicht die Kostentragungspflicht, sondern nur die Frage, ob der Verkäufer auch das Abholen an sich übernehmen muss. Der Verbraucher darf gern Logisitk beauftragen und die Kosten dafür ersetzt verlangen.

Zur anderen Frage: einfach unglaublich; man kann sich gar nicht ausdenken, was in der Realität so alles vorkommt :D Immer wieder erstaunlich. Das entbehrt natürlich jeglicher Grundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nutzengebirge
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle Beiträge soweit!

Was ich nicht verstehe ist die Frage die jetzt mehrmals aufkam,
ob es sich nicht um einen Garantiefall handeln würde.

Was für ein Unterschied macht das für mich als Käufer?
Ich dachte eine Garantie wird zusätzlich ggf. vom Hersteller abgegeben.

Kann es mir nicht egal sein ob es eine Garantie gibt oder nicht?
Mein Ansprechpartner ist doch einfach immer der Verkäufer (also in dem Fall MM)

Der Verkäufer kann sich doch nicht um die gesetzlichen 24 Monate Gewährleistung „drücken", in dem er sagt, es gibt eine Garantie vom Händler, klären sie das mit dem ab, oder?

(Was in meinem konkreten Fall ja eigentlich auch nicht passiert ist, MM bestreitet den Defekt ja nicht, möchte nur eben den Transport zu mir nicht bezahlen, und aus Kulanzgründen verzichten sie ja auch großzügiger Weise auf den Differenzbetrag zum aktuellen Preis )

Wäre nett, wenn mir das jemand erklären könnte.
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von nutzengebirge):
Kann es mir nicht egal sein ob es eine Garantie gibt oder nicht?
Mein Ansprechpartner ist doch einfach immer der Verkäufer

Nö, bei der Garantie ist der Ansprechpartner der Garantiegeber (in der Regel der Hersteller).
Und Garantiebdingungen sind rechtfrei formulierbar und (derzeit) keiner so strikten Regulierung und Rechtsprechung wie die Sachmängelhaftung unterworfen.



Zitat (von nutzengebirge):
und aus Kulanzgründen verzichten sie ja auch großzügiger Weise auf den Differenzbetrag zum aktuellen Preis

Ja das ist echt der Knaller - was da manchmal für Denkprozesse bei denen ablaufen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nutzengebirge
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von nutzengebirge):
Kann es mir nicht egal sein ob es eine Garantie gibt oder nicht?
Mein Ansprechpartner ist doch einfach immer der Verkäufer

Nö, bei der Garantie ist der Ansprechpartner der Garantiegeber (in der Regel der Hersteller).
Und Garantiebdingungen sind rechtfrei formulierbar und (derzeit) keiner so strikten Regulierung und Rechtsprechung wie die Sachmängelhaftung unterworfen.


Aber ich bin doch keinen Vertrag mit dem Hersteller eingegangen, oder?

Wird dann durch eine Garantie nicht die Gewährleistung ausgehebelt?

Ich verstehe nicht, wie durch eine freiwillige und wie du schreibst " rechtfrei formulierbar und (derzeit) keiner so strikten Regulierung unterworfen" die gesetzliche Gewährleistung umgangen werden kann?

Wo ist mein Denkfehler?

Danke!


-- Editiert von nutzengebirge am 16.03.2018 21:57

-- Editiert von nutzengebirge am 16.03.2018 21:57

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von nutzengebirge):
Aber ich bin doch keinen Vertrag mit dem Hersteller eingegangen, oder?

Wenn man die Garantie in Anspruch nimmt, dann geht man einen Vertrag mit dem Garantiegeber ein.



Zitat (von nutzengebirge):
Wo ist mein Denkfehler?

Die Sachmängelhaftung und die Garantie exisiteren nebeneinander, keiner eleminiert den anderen.

Nur wenn man Sachmängelhaftung geltend macht, dann gelten die Regeln der Sachmängelhaftung.
Und wenn man Garantie geltend macht, dann gelten die Regeln der Garantie.

Man kann nicht die Vorteile der Sachmängelhaftung mit den Vorteilen der Garantie kombinieren - jedenfalls nicht, wenn nicht alle Beteiligten mitspielen.


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Nochmal für den TE, natürlich besteht noch die Gewährleisstung seitens Mediamarkt, dass steht ausser Frage. Da dein Kauf allerdings schon mehr als 6 Monate her ist, MUSST DU jetzt beweien, das der Fehler/Defekt schon VOR Übergabe an dich zumindest latent vorgelegen hat.
Und dazu nochmal, ein einfaches ja es ist kaputt vom Hersteller genügt da nicht! Der Hersteller müsste zumindest einräumen, dass besagter Fehler/Defekt schon an dem Gerät vorhanden war, bevor DU es bekommen hast!

Daher ist es meisst so, dass MM nach 6 Monaten sagt, wende dich an den Hersteller und wickle das Ganze über die Garantie ab, denn das geht schneller und ist evtl auch günstiger für Dich.

Wenn du auf die Gewährleisstung seitens MM bestehen willst, dann solltest du dich sehr gut rüsten und zumindest mal die Aussage des Herstellers haben, dass der dir sagt der Fehler/Dfekt an dem Gerät war schon VOR Übergabe an dich vorhanden. Und selbst diese Aussage des Herstellers, kann MM noch nicht genügen und MM könnte es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen. Dan würde vom Gericht wohl ein amtlicher Sachverständiger hinzugezogen. Dann kommt es ganz darauf an, was der Sachverständige sagen wird. sagt er der Fehler war vor Übergabe an dich vorhanden, zahlt MM den Sachverständigen, die Gerichtskosten und deinen sowie den Anwalt von MM!
Sagt der Sachverständige aber, der Fehler trat erst auf, nachdem du das Gerät schon hattest, dann darfsz DU all die Dinge bezahlen.

Wenn du also willst, dass MM irgendwelche KOsten übernimmt, dann solltest DU auch in der Lage sein zu beweisen, dass der Fehler schon VOR Übergabe an dich vorhanden war, daher die ganz einfache Frage, kannst du das beweisen, oder hast du einzig und alleine die Aussage, ja das Ding ist kaputt?

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