Nachmieter möchte Küche nun doch nicht.

10. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter möchte Küche nun doch nicht.

Hallo zusammen,

die Nachmieterin unsere Wohnung hat uns kurz vor Neujahr angeschrieben, dass sie unsere Küche gerne übernehmen möchte. Die Küche wurde vor 5 Jahren für 8,5k gekauft, wir wollten nach Abzug der Abnutzung und im Anbetracht kleiner minimaler Schäden an der Arbeitsplatte noch 3,5k haben. Sie meinte dann, dass sie uns noch 3.000€ zahlen möchte und wir stimmten dem zu und vereinbarten die Zahlung zum Einzugstermin im Februar
Genauer Wortlaut:
„ Wenn Sie einverstanden sind, übernehme ich sie für 3000€"
Antwort:
„ das freut mich zu hören. 3000 € ist für uns in Ordnung".
Das alles per E- Mail. Prinzipiell fand die Kommunikation ausschließlich per E-Mail statt.

Wir teilten ihr zudem in der Mail mit, dass uns bei der Endreinigung - nach ihrer Besichtigung und Unterschrift des Mietvertrages - aufgefallen war, dass ein kleines Teil des Ofens kaputt war und wir dafür ein original Ersatzteil bestellt haben und dieses noch einbauen werde (ist nur ein Plastikteil für 35€ gewesen, welches man simpel in der Tür einklippen kann) Daraufhin kam keine gegenteilige Info mehr zurück, lediglich ein „Frohes neues Jahr und einen guten Rutsch".

Vor ein paar Tagen kam nun eine E-Mail, dass sie die Küche nun doch nicht übernehmen kann, dass es ihr sehr leid täte, sie ihre alte Küche nun aber doch mitnehmen könne und wir die Küche nun bitte bis zu ihrem Einzugsdatum ausbauen müssen.
Wir haben das verneint und auf den bestehenden Kaufvertrag als E-Mail verwiesen.
Nun meint sie, nachdem ihr offenbar klar geworden ist, dass das kein rücktrittsgrund ist:
„ Küche ist über 5 Jahre alt und der Herd ist offensichtlich defekt, was Sie mir im Vorhinein verschwiegen haben. Die Küche im derzeitigen Zustand (Alter, Abnutzungsgrad, Qualität der Elektrogeräte, ehemaliger Kaufpreis) steht in keiner Relation."
Die Küche wurde am 26. Oktober 2020 eingebaut, ist also 5 Jahre und 2 Monate alt. Der Herd ist nicht defekt, das Ersatzteil wird ausgetauscht und danach funktioniert er wunderbar - verschwiegen haben wir das auch nicht, wir haben es in der E-Mail erwähnt. Da das Teil erst nach unserem Auszug rausgebrochene sein muss, wussten wir davon nicht einmal etwas, als sie die Wohnung besichtigt hat (fand nach dem Auszug statt, Wohnung war leer und Küche bereits gereinigt etc.). Die Elektrogeräte sind hochwertige Geräte von Siemens und in einwandfreiem Zustand. Neupreis für den Ofen rund 500€ bspw. Zudem sind die 3.000€ lediglich 35% der ursprünglich gezahlten 8.500€ - für 5 Jahre ist das absolut in Relation meiner Meinung nach. Abgesehen davon, dass sie uns den Preis von 3.000€ selbst vorgeschlagen hat. Zudem hat sie die Küche gesehen und inspizieren können, bevor sie uns geschrieben hat - abgesehen davon, dass ein Grund ja sowieso ein anderer ist, sie das jetzt nur vorschieben möchte.

Sie will jetzt nächste Woche mit einem Anwalt reden - wir warten mal ab, werden uns aber auch anwaltlich beraten lassen. Aber was denkt ihr denn? Ich bin der Meinung, dass sie einfach jetzt Panik schiebt, weil sie mit 2 Küchen dasteht - aber dass sie ihre Küche nun doch nicht los wird, ist ja nicht unser Problem!




29 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39439 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Sie will jetzt nächste Woche mit einem Anwalt reden -
Ja, warum nicht? Ihr könnt das auch tun. Niemand hat etwas gegen solche kleinen anwaltlichen Auskünfte.
Zitat (von Happy200):
Aber was denkt ihr denn?
Ich denke, ihr werdet nach den anwaltlichen Auskünften wieder aufeinandertreffen und euch hoffentlich einigen.
Sofern ihr bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter keine Schwierigkeiten wegen der bleibenden EBK bekommt, gehts dann evtl. nur um Geld, was ihr fordert....uU auch später, falls ihr euch zum Einzugstermin gar nicht trefft und die Übergabe von Vermieter an Nachmieter zu anderem Termin erfolgt..

Zitat (von Happy200):
Ich bin der Meinung,
Ja, gern. Aber lass dir die rechtliche Frage zum *Kaufvertrag* doch von einem Anwalt bestätigen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 27x hilfreich)

Wurde eine detaillierte Erfassung des derzeitigem Zustandes der Küche vorgenommen?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#3
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch!
Die Übergabe mit dem Vermieter hat bereits stattgefunden, bevor die Nachmieterin meinte die Küche nicht mehr übernehmen zu wollen. Im Übergabeprotokoll wurde die Übernahme der Küche entsprechend vermerkt.

Nein, eine detaillierte Erfassung wurde nicht vorgenommen, lediglich ein Video der Wohnung gemacht, in dem die Küche entsprechend auch gefilmt wurde. Als die Wohnung von unserer Nachmieterin besichtigt wurde, war sie bereits leer, die Küche hätte also genaustens inspiziert werden können. Zudem befinden sich keine weiteren Schäden an der Küche. Der Schaden an der Arbeitsplatte, den die Nachmieterin beheben wollte, war bekannt und die 500€ wert, die wir noch vom Kaufpreis runtergegangen sind auf ihre Bitte. Mit allem anderen scheint sie ja zufrieden gewesen zu sein, sonst hätte sie uns ja kein Angebot für die Küche gemacht.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3178 Beiträge, 1271x hilfreich)

Dann hat sie jetzt eine Küche gekauft. Ihr Problem.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2039 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Dann hat sie jetzt eine Küche gekauft. Ihr Problem.


Ich habe eher den Eindruck, dass der/die TE aktuell ein Problem hat, an das Geld für die Küche zu kommen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist richtig - hier werden wir entsprechende Schritte einleiten. Will vorab nur noch Meinungen einholen von Menschen, die mehr Ahnung haben, oder ggf. solche Szenarien bereits kennen.

Was wir auf keinen Fall machen werden ist, die Küche auszubauen. Uns wurde gedroht die Küche dann durch ein Umzugsunternehmen entfernen zu lassen und uns das in Rechnung zu stellen. Das kann sie gerne machen, auf diesen Kosten wird sie dann jedoch zusätzlich sitzen bleiben.

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3178 Beiträge, 1271x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Das ist richtig - hier werden wir entsprechende Schritte einleiten. Will vorab nur noch Meinungen einholen von Menschen, die mehr Ahnung haben, oder ggf. solche Szenarien bereits kennen.

Was wir auf keinen Fall machen werden ist, die Küche auszubauen. Uns wurde gedroht die Küche dann durch ein Umzugsunternehmen entfernen zu lassen und uns das in Rechnung zu stellen. Das kann sie gerne machen, auf diesen Kosten wird sie dann jedoch zusätzlich sitzen bleiben.


Ich würde den eigenen Anwalt erst dann mandatieren, wenn ein gegnerischer Schriftsatz angekommen ist, oder sie bei Übergabe nicht zahlt. Sonst könnte das ggf. rausgeworfenes Geld sein.

Zitat:
Was wir auf keinen Fall machen werden ist, die Küche auszubauen.

Irgendwie hab ich mir das schon gedacht ;)
Würde ich auch nicht anders machen.

Bitte unbedingt mitteilen, wie das ausgeht!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#8
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja da sind wir grad noch unschlüssig, tendieren aber momentan auch dazu eher abzuwarten. Ggf. lassen wir uns aber davor doch anwaltlich bestätigen, dass wir tatsächlich im Recht sind. Im Grunde ist noch ein Monat Zeit bis die Nachmieterin einziehen wird - wir werden sehen, wie lang sie sich Zeit nimmt. Meine naive Hoffnung ist ja irgendwie, dass ihr Anwalt ihr sagt, dass die Rechtslage eindeutig ist und sie eben nun Pech gehabt hat - gleichzeitig bezweifle ich aber, dass sie ihrem Anwalt die volle Wahrheit erzählt, wenn sie jetzt schon mit seltsamen E-Mails inkl. kompletter Sinneswandlungen um die Ecke kommt. Glücklicherweise haben wir alles schriftlich, glaube das vergisst sie etwas.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3178 Beiträge, 1271x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
die Nachmieterin unsere Wohnung hat uns kurz vor Neujahr angeschrieben, dass sie unsere Küche gerne übernehmen möchte. Die Küche wurde vor 5 Jahren für 8,5k gekauft, wir wollten nach Abzug der Abnutzung und im Anbetracht kleiner minimaler Schäden an der Arbeitsplatte noch 3,5k haben. Sie meinte dann, dass sie uns noch 3.000€ zahlen möchte und wir stimmten dem zu und vereinbarten die Zahlung zum Einzugstermin im Februar
Genauer Wortlaut:
„ Wenn Sie einverstanden sind, übernehme ich sie für 3000€"
Antwort:
„ das freut mich zu hören. 3000 € ist für uns in Ordnung".


Zitat (von Happy200):
Zudem sind die 3.000€ lediglich 35% der ursprünglich gezahlten 8.500€ - für 5 Jahre ist das absolut in Relation meiner Meinung nach.

Da wären nach den gängigen Formeln auch noch 4k€ drin gewesen. Und der "Defekt" der ja keiner ist, müsste von ihr erstmal gemeldet und zur Nachbesserung aufgefordert werden. Da ihr das ja von selbst macht...
Es gibt schlicht keinen Rücktrittsgrund. Also keinen rechtmäßigen.

Es bleibt nur die Frage nach einem gültigen Vertragsschluss.
Deshalb nur zur Sicherheit:
Kam nach
Zitat:
das freut mich zu hören. 3000 € ist für uns in Ordnung
von ihrer Seite nochmal was?
Z.B. die Abmachung "Bezahlung bei Einzug"?

-- Editiert von User am 10. Januar 2026 21:50

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

„Wenn Sie einverstanden sind, übernehme ich sie für 3000€, da ich sicher eine neue Arbeitsplatte machen lassen muss. An der Spüle sind erhebliche Schäden, die ich so nicht lassen kann."
Anmerkung von mir: erheblich ist leicht übertrieben, aber hier äußert sie ja, dass ihr die Schäden bewusst waren, wir sie folglich nicht getäuscht haben. Bzgl der Schäden haben wir schon knapp 1.000€ vom Kaufpreis abgezogen, weil uns das bewusst war, dass das nicht so toll aussieht und den Wert der Küche mindert. Geht aber um die Arbeitsplatte, nicht um die Spüle - die funktioniert einwandfrei und ist ebenfalls hochwertig.
„Außerdem muss ich ja noch einen neuen Kühl-Gefrierschrank anschaffen."
War bei der Küche nicht dabei. Den Kühlschrank haben wir gesondert gekauft und entsprechend mitgenommen. Auch das war vorab bekannt, bestätigt sie hier ja noch. Kühlschrank war bei der Besichtigung auch bereits mit umgezogen, war also auch gar nicht day

„Ich würde auch gerne wissen, wo die Küche gekauft wurde, damit ich dort eine Arbeitsplatte bestellen kann. Gibt es noch Gebrauchsanweisungen zu den Geräten?"
Haben wir ihr mitgeteilt, Rechnungen liegen uns vor. Gebrauchsanweisungen sind alle noch vorhanden - auch das haben wir ihr mitgeteilt.

„Bitte teilen Sie mir mit, ob sie einverstanden sind. Ich würde das Geld dann zum Mietbeginn überweisen. Brauchen wir einen privaten Kaufvertrag oder ist das mit dem E-Mail Verkehr dann rechtssicher geregelt?"

Wir haben ihr dann geschrieben, dass das eben so für uns passt (wie oben zitiert) und wir keinen Kaufvertrag benötigen, da die E-Mail das bereit rechtssicher abdeckt.

Nach der Email von uns mit der Bestätigung kam lediglich frohes neues Jahr. Die darauffolgenden Mail war die Mail mit der Info, dass sie die Küche nun doch nicht übernehmen kann, da sie ihre mitnehmen muss (da witzigerweise ihre Eigentümerin nen Rückzieher gemacht hat, sie das aber nur mündlich ausgemacht haben - ist aber ja nicht unser Problem)

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#11
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Glücklicherweise haben wir alles schriftlich

Zitat (von Happy200):
Prinzipiell fand die Kommunikation ausschließlich per E-Mail statt.

Welche Version ist zutreffend.


Zitat (von Happy200):
„Bitte teilen Sie mir mit, ob sie einverstanden sind. Ich würde das Geld dann zum Mietbeginn überweisen. Brauchen wir einen privaten Kaufvertrag oder ist das mit dem E-Mail Verkehr dann rechtssicher geregelt?"

Wir haben ihr dann geschrieben, dass das eben so für uns passt

Gültiger Vertragsschluss.


Zitat (von Happy200):
Nein, eine detaillierte Erfassung wurde nicht vorgenommen

Ungünstig.
Es sollte versucht werden dies zu korrigieren.


Zitat (von 3,141592653):
Ich würde den eigenen Anwalt erst dann mandatieren, wenn ein gegnerischer Schriftsatz angekommen ist, oder sie bei Übergabe nicht zahlt. Sonst könnte das ggf. rausgeworfenes Geld sein.

Hier antworten Anwälte ab 30 Euro das ist überschaubar.
Einfach auf den grßen blauen Button *Jetzt Anwalt fragen* klicken.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Email ist doch alles schriftlich, oder? Also beides trifft zu - Nur anders ausgedrückt.

Ja vllt ist es eine Überlegung wert den Vermieter zu kontaktieren um noch einmal Bilder der Küche machen zu können. Wir befürchten nur, dass er uns nicht reinlässt, weil er vermutlich eher weniger Stress mit seiner neuen Mieterin haben möchte, statt mit uns, die er nie wieder sehen muss. Weißt du, was ich meine?

Das mit der Seite hier ist ein guter Tipp, vielen Dank! :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3178 Beiträge, 1271x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Email ist doch alles schriftlich, oder? Also beides trifft zu - Nur anders ausgedrückt.

Er musste drauf rumreiten, dass das Textform und nicht Schriftform ist...

Zitat (von Chrominanz):
Wurde eine detaillierte Erfassung des derzeitigem Zustandes der Küche vorgenommen?
Zitat (von Chrominanz):
Ungünstig.
Es sollte versucht werden dies zu korrigieren.

Abgesehen von den Bildern würde ich hier nichts mehr machen. Am Ende wird das noch negativ ausgelegt. Es gilt gekauft wie gesehen (sie hat ja bestätigt, was sie alles gesehen hat).

Zitat (von Chrominanz):
Hier antworten Anwälte ab 30 Euro das ist überschaubar.
Einfach auf den grßen blauen Button *Jetzt Anwalt fragen* klicken.

Kann man machen. Dann sollte aber der Wortlauf etwas deutlicher sein und die zeitliche Abfolge auch. Hier mussten wir etwas raten. Allerdings ist mir nicht klar, was das nutzen soll? Die Lage ist doch eindeutig?! Nochmal unabhängig bestätigt zu bekommen, dass man im Recht ist, kann beruhigen, ja. Aber ein (darüber hinausgehendes) Mandat wird daraus sowieso noch nicht. Meist wird auch an "einen Kollegen vor Ort" verwiesen. Und das lohnt sich erst, wenn die Nachmieterin agiert hat. Hier gewinnt man im Moment gar nichts, der Ball liegt in ihrem Feld.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39439 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Ja vllt ist es eine Überlegung wert
Aber bitte nur überlegen... :smile:
Eigentlich ist es doch klar. Man muss auch nicht im Urschleim über E-Mails schürfen...

Die Nachmieterin muss sehen, wie sie aus ihrer selbst vermasselten Lage rauskommt.
Sie hat die Wohnung mit der EBK besichtigt, mit euch auch den Preis vereinbart---- da braucht nichts korrigiert werden.
Was der Vermieter macht, kann euch egal sein. Ihr habt die Wohnung bereits an ihn übergeben.
Ihr werdet wahrscheinlich eurem Geld hinterherlaufen.
Ob ihr von den vereinbarten 3000,- noch was nachlasst, damit die Nachmieterin möglichst sofort komplett zahlt, ist eure Entscheidung.
Einen *richtigen* Anwalt zu fragen, bringt euch jedenfalls keine 3.000,- von der Nachmieterin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18913 Beiträge, 10202x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Ich würde das Geld dann zum Mietbeginn überweisen

Das bedeutet, dass Sie wahrscheinlich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn Sie vor Mietbeginn einen Anwalt beauftragen.

Ich weise noch auf eine potenzielle Gefahr hin: Der Vermieter.
Im Mietvertrag zwischen dem Vermieter und der Nachmieterin steht wahrscheinlich nichts von der Küche. Die Nachmieterin könnte sich auf den Standpunkt stellen, sie hat eine leere Wohnung gemietet und vom Vermieter eine leere Wohnung verlangen. Der Vermieter wird dem wenig entgegen setzen können und wird die Küche abbauen müssen. Und dann kann der Vermieter mit Ihnen um die Abbaukosten streiten. Blöd, wenn er dann noch Ihre Kaution hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12895 Beiträge, 4645x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Im Mietvertrag zwischen dem Vermieter und der Nachmieterin steht wahrscheinlich nichts von der Küche.

Siehe #3
Zitat (von Happy200):
Die Übergabe mit dem Vermieter hat bereits stattgefunden, bevor die Nachmieterin meinte die Küche nicht mehr übernehmen zu wollen. Im Übergabeprotokoll wurde die Übernahme der Küche entsprechend vermerkt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3178 Beiträge, 1271x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von drkabo):
Im Mietvertrag zwischen dem Vermieter und der Nachmieterin steht wahrscheinlich nichts von der Küche.


Siehe #3

Zitat (von Happy200):
Die Übergabe mit dem Vermieter hat bereits stattgefunden, bevor die Nachmieterin meinte die Küche nicht mehr übernehmen zu wollen. Im Übergabeprotokoll wurde die Übernahme der Küche entsprechend vermerkt.

Etwas Bauchschmerzen hab ich dabei schon noch, aber das sieht alles danach aus, als ob alle Vertragsparteien (noch dazu sogar nachweislich) diese Gestaltung so gewollt hätten. Schlecht für die Nachmieterin, gut für alle anderen.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#18
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also unser Vermieter lässt uns jetzt nochmal in die Wohnung und hat auch schon gesagt, dass er sich bei der ganzen Küchen Sache komplett raushalten will. Glaube der weiß insgeheim auch, dass wir Recht haben.
Wir warten jetzt erstmal auf mögliche Post … :)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39439 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Also unser Vermieter lässt uns jetzt nochmal in die Wohnung
Ja, ist nett. Aber wozu soll das gut sein? Neue Fotos machen von der bereits besichtigten und gefilmten Küche ?

Zitat (von Happy200):
ein Video der Wohnung gemacht, in dem die Küche entsprechend auch gefilmt wurde.
Was sollte sich inzwischen daran geändert haben... und was sollte die Nachmieterin dann anderes vorfinden als das, was sie schon sah, was repariert/ersetzt wurde und was sie nun *ihre Küche* nennen darf...

Zitat (von Happy200):
Wir warten jetzt erstmal auf mögliche Post …
Ja, das ist möglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18913 Beiträge, 10202x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
dass er sich bei der ganzen Küchen Sache komplett raushalten will. Glaube der weiß insgeheim auch, dass wir Recht haben.

Verständlich, dass der sich raushalten will - der Vermieter ist halt das schwächste Glied in der Kette.
Denn er hat einen Vertrag mit der Nachmieterin, in der (so wie ich es bisher verstanden habe) gerade nicht drinsteht, dass die Küche drinbleibt. Und die Nachmieterin hat ein Druckmittel (sie zahlt einfach die Miete nicht voll, bis die Küche weg ist), während der Fragesteller kein Druckmittel hat.
Nur so als worst-case-Szenario.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Neue Fotos machen von der bereits besichtigten und gefilmten Küche ?

Genau.


Zitat (von drkabo):
Und die Nachmieterin hat ein Druckmittel (sie zahlt einfach die Miete nicht voll, bis die Küche weg ist),

Der freundliche Vormieter kann aushelfen mit Vertragskopie?


Zitat (von drkabo):
während der Fragesteller kein Druckmittel hat.

Wenn der Nachmieterin Anwalt und Gericht egal sind kann es nervig werden.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, ist nett. Aber wozu soll das gut sein? Neue Fotos machen von der bereits besichtigten und gefilmten Küche ?


Uns gehts da vor allem darum nochmal detaillierte Fotos zu machen - gefilmt wurde ja wirklich nur "kurz" im vorbeigehen. Einfach um auf Nummer sicher zu sein, falls die Nachmieterin auf die dumme Idee kommt die Küche dann zu beschädigen. Zudem wollen wir wie vereibart das Ersatzteil in den Ofen einbauen, damit der Ofen wieder vollständig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update, falls es interessiert.
Sie ist nun zu einem Juristen des Mietervereins gegangen und der hat ihr ernsthaft erzählt, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen sei, da sie ja nichts unterschrieben hätte - dachte man braucht Qualifikationen um Jurist zu werden?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39439 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Einfach um auf Nummer sicher zu sein,
Ja, auch gut.
Zitat (von Happy200):
Zudem wollen wir wie vereibart das Ersatzteil in den Ofen einbauen, damit der Ofen wieder vollständig ist.
Ja, auch gut.
Alles machbar.
Mieterverein? Die Nachmieterin hat doch Rechte. Die darf sie wahrnehmen...und wenn du dir das erzählen lässt, ist das deine Sache. Aber hier noch nicht unbedingt interessant.
Zitat (von Happy200):
Uns wurde gedroht die Küche dann durch ein Umzugsunternehmen entfernen zu lassen und uns das in Rechnung zu stellen.
WER hat euch das WANN und WIE geschrieben?

Ich empfehle, falls noch nicht erfolgt: NICHT mehr mit der Nachmieterin kommunizieren.

...aber gern den Ausgang hier mal irgendwann mitteilen.
Selten liest man, wer sich *Sieger* nennt. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Happy200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will ihr ja auch überhaupt nicht absprechen zum Anwalt zu gehen - das darf sie gerne alles machen. Aber das macht ihre Aussage ja nicht richtiger, nur weil sie zum Anwalt gegangen ist. War eher als Hintergrundinformation gedacht.

Ich lass mir das erzählen, weil ich ihr ihre E-Mails ja nicht vorschreiben kann ;) Glauben ist was anderes, weil die Aussage ziemlicher Müll ist. Das würde jeglichen Kauf im Internet revidieren, da hier nie eine Unterschrift erfolgt. Also keine Ahnung, was ihr diese Juristin erzählt hat, es ist jedenfalls sehr fragwürdig.

Das mit dem rausreißen hat uns die Nachmieterin so geschrieben - vor einigen Tagen. Genaues Datum weiß ich nicht genau, mein Mann kommuniziert mit ihr.

Wir sehen uns absolut nicht als Sieger und haben keine Ahnung, was am Ende dabei raus kommt. Eher sind wir genervt, dass wir keinen Abschluss finden. Aber klein beigeben werden wir auf keinen Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12895 Beiträge, 4645x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Also keine Ahnung, was ihr diese Juristin erzählt hat, es ist jedenfalls sehr fragwürdig.

Nur mal als Anmerkung und eventuelle Entschuldigung, die Anwältin des Mietvereins kann auch nur mit den Informationen arbeiten, die ihr gegeben werden, wenn ihr keine Chat-/ Nachrichten / Schriftverkehr vorgelegt wurde, ist klar, weswegen sie zu der Einschätzung kommt.

Falls es überhaupt stimmen sollte und euch die Dame nichts vom Pferd erzählt hat. ;)

Zitat (von Happy200):
Eher sind wir genervt, dass wir keinen Abschluss finden.

Man muss ja keine "Brieffreundschaft" mit der Dame unterhalten, einmalig den eigenen Standpunkt klar machen und danach jegliche Diskussion einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39439 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Ich will ihr ja auch überhaupt nicht absprechen zum Anwalt zu gehen - das darf sie gerne alles machen.
Eben. Also lass sie doch machen.
Doch warum sollte das stimmen und seit wann arbeiten beim Mieterverein nur Anwälte?
Solcher Hintergrundmüll ist weder fragwürdig noch wichtig.
Zitat (von Happy200):
Wir sehen uns absolut nicht als Sieger
Sorry, du hast evtl. Verständnisschwierigkeiten, gemeint war...Ein Sieger/Ein Verlierer/Eine (außer)gerichtliche Einigung zu dieser EBK.
Fürs Forum durchaus interessant, irgendwann zu lesen, wie das ausging.

Zitat (von Happy200):
Eher sind wir genervt, dass wir keinen Abschluss finden. Aber klein beigeben werden wir auf keinen Fall.
Ja. Gern.
Nochmal meine Empfehlung: Nicht mehr mit der Nachmieterin kommunizieren. Sags bitte deinem Mann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3178 Beiträge, 1271x hilfreich)

Ach, vor allem wenn sie von selbst schreibt und dann mit so einem Argument kommt ist doch eigentlich klar, welcher *Anwalt* das war :D
Oder der entsprechende Anwalt braucht Mandate (und fährt die Mandanten absichtlich in einen Rechtsstreit). Also es gibt solche Anwälte, die auf Kosten ihrer Mandanten verdienen wollen und zwar indem sie sie auflaufen lassen. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht abschätzen.

Ich würde jetzt so lange warten, bis eine handfeste Aufforderung von ihr kommt, oder sie in die Wohnung eingezogen ist.

Und bitte hier weiter berichten!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von Happy200):
Sie ist nun zu einem Juristen :smoke: des Mietervereins gegangen und der hat ihr ernsthaft erzählt, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen sei, da sie ja nichts unterschrieben hätte :banana:

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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