Hallo,
ich habe bei einem Online-Shop per Nachnahme bestellt und dieser hat vergessen einen Aufkleber auf das Paket zu machen, so dass die Post das Paket öffnen und mit Hilfe der Rechnung meine Adresse herausfinden musste.
Ich habe die Ware also nicht per Nachnahme bekommen, sondern als ganz normale Lieferung, aber halt mit Rechnung innen drin.
Muss ich den Shop benachrichtigen, damit die ihre Ware wieder abholen bzw. direkt bei denen per Überweisung den Betrag zahlen? Wenn ich als Privatperson ein Paket verschicke, kann ich es ja auch nicht zurückfordern?
Habe ich nun Glück gehabt und auf unmoralische Weise mich bereichert oder steht der Kaufvertrag noch offen und ich muss den Geldbetrag berappen?
Gruss
Patrick
Nachnahmeaufkleber vergessen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
der Verkäufer hat sicher nicht vergessen einen Aufkleber draußen dran zu machen, ich denke eher dass dieser einfach abgegangen ist.
Auch wenn du als Privatperson ein Paket verschickst kannst du es zwar nicht zurückfordern, aber die Bezahlung des Inhaltes verlangen.
Ebenso wird es der Händler handhaben. Wenn keine Zahlung von DHL eingeht wird er dort nachfragen und feststellen dass die Ware von dir nicht bezahlt wurde. Ich weiß nicht genau ob DHL dem Verkäufer den Betrag trotzdem erstattet oder nicht, auf alle Fälle wird entweder DHL oder der VK das Geld von dir haben wollen.....
Selbstverständlich besteht der Anspruch des VK auf Kaufpreiszahlung weiter.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Betrugsversuch? Ist strafbar, nur, dass du es weißt.
Dein Versuch ähnelt diesem Thread hier:
http://123recht.de/Nachname-geb%FChr-nicht-verlangt...sonder-fall!__f97423.html
Mir ist das auch schon mal passiert, dass ich den Nachnahmeaufkleber vergessen habe, ich bin dann wieder sofort zur Post gefahren und draufmachen lassen...
Also einen Betrug kann ich hier nicht sehen. Dennoch hat dir der Verkaufer den Zugang zur bestellten Ware verschafft, also musst du auch deinen Anteil am Vertrag einhalten §440 BGB
.
Ich glaube nicht, daß der Anspruch wg eines Zustellfehlers verwirkt worden ist.
Das einzigste was du in sehr engen Grenzen geltend machen kannst, ist der Mehraufwand, den du nun hast.
Allerdings kannst du dir durch einbehalten von 10- 20 Euro auch eine Menge Ärger einhandeln. Also wenn der Verkäufer fragt, einfach mal fragen, wie er deinen Aufwand nun vergüten will. Läßt er sich hierrauf nicht ein, würde ich überweisen. Denn jeder Streit, welcher vor Gericht ausgetragen wird, kostet nur Zeit und Nerven. Und das bekommst du nicht erstattet.
Lifeguards Ansatz ist gut. Selbstverständich ist der Anspruch des VK nicht durch den Fehler der Transportperson verwirkt.
Welcher Mehraufwand könnte denn entstehen? Überweisungskosten?
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@Jotrocken
Das ist hier immer wieder ein richtig schöner Ansatz. Zeit ist nix wert. Wenn ich irgendeiner Sache nachtelefonieren muss, dann bestell ich sie lieber woanders, wo sie zwar mehr kostet, aber ich sie ohne diskusion bekomme.
Zeit wird in diesem Forum nur im Thema Arbeitsrecht wertvoll. Und zwar genau dann, wenn der Arbeitgeber mal sagt, Nö, deine Zeit die du hier verbracht hast, zahl ich nicht.
Und weil in Deutschland die eigene Zeit nicht anerkannt wird, beauftragt man halt jemand anderen, damit ein bezifferbarer Schaden entsteht; den man dann per RA (eigene Zeit wird ja nicht bezahlt)eintreibt.
Das Ende der Geschichte: Die Überweisung des ausstehenden Betrags, abzgl. nicht erhobene Nachnahmegebühren, ist erfolgt.
P.S.: Die vielen Anzeigen zwischen den Antworten und das Drumherum rechts und links wirken sich alles andere als positiv in Sachen Übersichtlichkeit aus.
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