Nachname Paket - Käufer verweigert Annahme

18. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
wallis
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachname Paket - Käufer verweigert Annahme

Hallo liebes Forum,

ich habe per E-Mail mit einem Forumsuser einen Verkauf einer PKW-Stoßstange ausgemacht. Dieser wollte die Stoßstange per Nachname erhalten.

Zitat E-Mail Versand, Käufer:

quote:

mhh 230euro okay. Ginge das, dass ich es per nachnahme zahl? Wäre supi aber
im ganzen gesagt würde ich sie nehmen.



Verkäufer:
quote:
Wenn du die Nachname Gebühr zahlen mochtest?!? Das ist bei Sperrgut und versicherter Versand ziemlich teuer.


Käufer:
quote:
nee würde in ordnung gehen. Wäre supi wenn sie am 6ten bei mir wäre


Verkäufer:
quote:
Okay, ich werde die jetzt am wochenende einpacken und Montag Abend zur post bringen. Schickst du mir nochmal deine Adresse mit Namen. Schick die dann per Nachname. Also 230,- plus Nachname Gebühr.


Käufer:
quote:
Also wäre supi wenn sie am mittwoch dann da wäre wegen bezahlung


Seit 2 Wochen ist das Paket jetzt raus. Erst heute konnte ich über die Tracking-ID des DHL erfahren, das der Käufer die Annahme verweigert hat.

Ich habe jetzt versucht in freundlich per E-Mail und SMS zu fragen, warum er die Annahme verweigert hat.

Abgemachter Preis: 230,00 Euro
Versandkosten Paket: 6,90 Euro
DHL-Sperrgutmarke: 20,00 Euro
DHL Gebürh: 4,00 Euro
Geamtkosten = 260,90 Euro

Versandkosten musste ich im voraus bezahlen, 30,90 Euro.

Jetzt hat der Käufer die Annahme ja verweigert.
Was kann ich denn nun tun?

Liebe Grüße
Wallis

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Das ist so ein E-Mail-Verkehr der besonderen Art.

quote:
mhh 230euro okay. Ginge das, dass ich es per nachnahme zahl? Wäre supi aber im ganzen gesagt würde ich sie nehmen.


Ist das so etwas wie ein Kaufvertrag, 2 übereinstimmende Willenserklärungen - Angebot und Annahme? Jedenfalls tut sich der Käufer schwer, sich ein "Ja" abringen zu lassen.

"Wäre supi, würde in Ordnung gehen".

quote:
Okay, ich werde die jetzt am wochenende einpacken und Montag Abend zur post bringen. Schickst du mir nochmal deine Adresse mit Namen. Schick die dann per Nachname. Also 230,- plus Nachname Gebühr.


Hat der denn anschließend seine Adresse noch einmal bestätigt?

Eigenartig ist das schon. Wenn es nicht ein Spaßvogel der unangenehmen Art ist und eine falsche Adresse angegeben hat und die Annahme der Stoßstange schon deshalb verweigert wurde, weil sie eben nicht bestellt war, sollte man vermuten, dass er entweder Fehlvorstellungen hat in Bezug auf die Verbindlichkeit des Vertrags oder dass erfahrungsgemäß der 5. oder 6. eines Monats, der letzte Tag ist, wo man normalerweise noch flüssig ist.

quote:
Also wäre supi wenn sie am mittwoch dann da wäre wegen bezahlung


Das klingt verdächtig, als könnte es ein Problem geben.

Tja, bin auch ein bisschen ratlos, was man mit dem Käufer jetzt machen sollte. Vielleicht äußert er sich ja noch. Es wäre besser gewesen, sich zumindest EUR 50,00 vorab überweisen zu lassen, sodass zumindest die Kosten für den Versand abgedeckt wären. Versand gegen Nachnahme ist immer ein Risiko, insbesondere wenn der Versand ohnehin schon teuer ist.

Wenn man der Meinung ist, dass hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, könnte man natürlich versuchen, den Rechtsweg zu beschreiten, das kann teuer werden und sollte genau überlegt werden.

Zuerst würde ich mich vergewissern, ob der Käufer auch dort wohnt, wie angegeben.







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#2
 Von 
wallis
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, der Käufer hat mir nach der obigen E-Mail seine Adresse nochmals bestätigt. Insgesamt habe ich seine Adresse 2 mal erhalten im gesamten Mailverkehr.

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Würde das spätestens als das entscheidende ok werten wollen. Also Verpflichtungsgeschäft +.

Alles andere ist eine Risikoabwägung. Würde darüber nachdenken, insbesondere versuchen mit dem Käufer in Kontakt zu treten, Adresse zu überprüfen etc.

Der Käufer befindet sich in Annahmeverzug:

§ 293 BGB
Annahmeverzug

Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

§ 304 BGB
Ersatz von Mehraufwendungen

Der Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste.

Das wären dann die vergeblichen Versandkosten.

Wenn man den Kaufvertrag durchsetzen will, muss man auf Erfüllung klagen.



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#4
 Von 
wallis
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Was könnte ich denn dem Käufer jetzt per E-Mail oder Brief zuschicken, das er sich ein wenig unter Druck gesetzt fühlt.

Er hat sich auf meine freundlichen Mails noch nicht zurückgemeldet.

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#5
 Von 
guest-12320.05.2010 17:12:28
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
wallis
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:

Zunächst solltest du dich einmal festlegen, ob es hier um eine Nachnahme oder einen Nachnamen gehen soll.



Verstehe ich nicht.
Hier geht es doch um einen "Versand per Nachname", d.h. Käufer zahlt bei Annahme des Pakets.

Warum soll der Käufer die Sperrgutmarke bezahlen?
Dies war in einer E-Mail so ausgemacht. 230,00 Euro + Versandkosten = 262,90 Euro.

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#7
 Von 
guest-12320.05.2010 17:12:28
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:
Verstehe ich nicht.
Hier geht es doch um einen "Versand per Nachname", d.h. Käufer zahlt bei Annahme des Pakets.


Ist auch nicht so wichtig, unser gerhard gösebrecht ist so eine Art Forengeist, heute angemeldet - morgen weg - immer wieder Lücken in den Threads hinterlassend, da vom Admin gnadenlos verfolgt und gelöscht, das seit geraumer Zeit. Da er sich aber immer wieder neu erschaffen kann, wird er uns auch in Zukunft erhalten bleiben.

Und dieser Schelm hat nun einen Rechtschreibfehler bei dir gefunden:

Nachname = Zuname
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienname

und

Nachnahme = Versandart

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachnahme

Das ist alles.

Eigentlich müsste das Paket ja schon zurückgekommen sein. Das heißt ja, dass die Versandkosten in den Sand gesetzt wurden, der Käufer hätte ja jetzt EUR 260,90 + weitere EUR 30,90 bei einem erneuten Versand zu bezahlen.

Wie du dem das jetzt schmackhaft machen kannst, weiß ich auch nicht. In Verzug ist er ohnehin. Du kannst ihm jetzt noch einmal schreiben, dass du deine Ansprüche durchsetzen willst, dass du ihm eine letzte Gelegenheit gibst, den Betrag (jetzt mit Vorkasse) zu überweisen und dann die Sache noch einmal versendest, du kannst ihm etwas von Gerichtskosten, Anwaltskosten, Vollstreckungskosten erzählen.

Eine letzte Frist setzen: "Zahlen Sie bis dann und dann."

Und dann hat man sein Pulver verschossen. Ob das einen Käufer beeindruckt, der alles "supi" findet?

Man muss sich eben dann entscheiden, entweder ehrenhafter Rückzug, das schöne Geschäft und die Versandkosten abschreiben und nie wieder etwas per Nachnahme versenden, Händler können ein Lied davon singen.

Oder nachsetzen, d. h. Attacke = Rechtsweg. Mit allen Risiken. Es kann einen relativ schnellen Erfolg geben, es kann zur Tortur werden. Diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen, kein Mensch weiß, was mit deinem Käufer los ist.




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#9
 Von 
guest-12320.05.2010 17:12:28
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
mariachidepy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 19x hilfreich)

ich frage mich ernsthaft wie man per nachnahme an jemanden schicken kann, der dauernd SUPI schreibt, das wort ist doch so hässlich, supi.

es klingt schon so nach Unterschichten Deutsch supi.

Und dann musst du doch wenigstens einmal überlegt haben "wieso zahlt er nicht per vorkasse einfach?", oder nicht?

jedenfalls ist das jetzt nicht so supi gelaufen, aber supi.

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#11
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1416 Beiträge, 651x hilfreich)

und ich frag mich ernsthaft wieso man völlig uninteressante Fälle von 2010 aufleben lässt :bang:

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#12
 Von 
mariachidepy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 19x hilfreich)

Supi.

Keine Ahnung warum ich das wiederbelebt habe, mich hat der fall eben 3 jahre später auch noch schockiert, supi.

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