Nachnamesendung - Zugestellt ohne Einziehnung

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schlaubischlumpf
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
Nachnamesendung - Zugestellt ohne Einziehnung

Hallo,

es geht um folgenden Fall. Eine Warensendung wurde an den Käufer versandt. Der Käufer hat via Nachnamesendung bestellt. Im Warenausgang wurde dies irrtümlicher Weise nicht vermerkt. Die Ware wurde also ohne Einzug des Betrages übergeben.

Nun die rechtliche Frage, muss der Empfänger die Sendung trotz bereits erfolgter Übergabe bezahlen? Meiner Meinung nach schon.

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Warum sollte die Zahlungspflicht des Käufers entfallen sein? Selbstverständlich muss er seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nachkommen.

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Es hat sich ja nichts verändert, außer dass der Käufer "eigentlich" per Nachnahme zu bezahlten hatte, man selbst jetzt aber vorgeleistet hat, weil man das mit der Nachnahme verschlafen hat. Deshalb muss man jetzt zusehen, wie man das Geld vom Käufer bekommt, der Anspruch selbst ist unberührt.

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#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Zwischen Verkäufer und Käufer ist ein Vertrag zustandegekommen: V liefert K eine Ware und erhält dafür Geld von ihm.
Auch dann, wenn V einen Fehler bei der Versandart gemacht hat, befreit dies K nicht von der Erbringung der Gegenleistung (= Geldzahlung).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Die Zahlungspflicht des Käufers besteht weiterhin.

Sollte der Käufer behaupten bezahlt zu haben, muss er dies durch entsprechende Belege (Quittung, Kontoauszug) nachweisen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
guest-12302.11.2009 08:12:23
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Nachnamesendung


Einen Vornamen des Käufers hast du doch sicher auch?

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