Hallo,
ein großer Internethändler verhält sich im Moment etwas seltsam:
Obwohl er die Bestellung eines Artikels zum angebotenen Preis per e-Mail bestätigt hat, kommt nach 3 Wochen eine Mail, dass die Ware leider zum vereinbarten Preis nicht zur Verfügung steht und daher nur zu einem (deutlich) höheren Preis geliefert werden könne.
(Begründung in einem Fall: Eingabefehler eines Praktikanten bei der Erfassung des Angebots auf der Website (ABER: Bestellung wurde angenommen); im anderen Fall angebliche Nichtverfügbarkeit des Artikels - Artikel wird aber auf der Homepage weiterhin - jetzt zu einem höheren Preis - angeboten)
Frage: Ist der Händler zu einer solchen, einseitigen, nachträglichen Änderung eines geschlossenen Kaufvertrages berechtigt? Reicht es, sich hier in den AGB ein Hintertürchen aufzuhalten oder ist das nach dem Vertragsrecht ausgeschlossen ? Besten Dank!
Nachträgliche Änderung eines Kaufvertrags - höherer Kaufpreis
1. August 2002
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Frage vom 1. August 2002 | 10:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Änderung eines Kaufvertrags - höherer Kaufpreis
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 1. August 2002 | 14:43
Von
Status: Schüler (317 Beiträge, 23x hilfreich)
Das Hintertürchen ist z.B. die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder eines Systemfehlers etc.
Fragt sich, wie der Kaufvertrag bestätigt wurde (automatisches Mail), manuell erstellte Bestätigung?
Gruß,
Wolfgang
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