Nachträglicher Geldbetrag in Rechnung gestellt

14. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.01.2012 08:51:13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachträglicher Geldbetrag in Rechnung gestellt

Kann mir ein Handyshop-Besitzer nachträglich einen Betrag für das Handy in Rechnung stellen, obwohl im Vertrag nichts davon erwähnt wird?

Ich musste einen einmaligen Betrag bezahlen, sowie einen Endgerätezuschlag von 15 € pro Monat für 24 Monate.

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-- Editiert palsi am 14.01.2012 20:30

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da sollte man einfach mal alle vertraglich relevanten Unterlagen (Preisliste, Leistungsverzeichnis, AGB, Angbot, etc.) durchlesen.

In der Regel findet sich dort ein entsprechender Hinweis.



Ansonsten würde ich den Verkäufer auffordern die Rechtsgrundlage deiner Forderung zu benennen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
guest-12316.01.2012 08:51:13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich hatte mir die AGB etc. durchgelesen, da steht nichts davon. Von offizieller Seite aus heißt es, dass die Finanzierung des Gerätes durch die einmalige Zahlung beim Abschluss des Vertrages und dem monatlichen Endgerätezuschlag geschieht (24 Monate lang bei rechtzeitiger Kündigung).

Nun ist diese einmalige Zahlung durch das hinzubuchen von gewissen optionalen Flats reduziert worden. Es wurde gesagt, dass ich die optionalen Flats in den ersten 3 Monaten nicht kündigen dürfe, obwohl eine monatliche Kündigung mögliche wäre. Sonst würde mir die zuvor reduzierte, einmalige Zahlung in Rechnung gestellt werden.

Im Vertrag steht aber nichts davon, dass ich die optionalen Flat 3 Monate behalten müsse. Es steht auch nichts davon drin, was passieren würde, wenn ich mich nicht daran halten würde.

Also hatte ich diese optionalen Flats direkt abgewählt, da ich das nirgendswo nachlesen konnte, weil ich mir dachte, dass Händler einiges erzählen, nur um an ihre Provision zu kommen.

Nun befürchte ich aber, diese Rechnung zu bekommen, von die der Händler sprach, von der ich aber nirgendswo was lesen konnte.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
steht aber nichts davon, dass ich die optionalen Flat 3 Monate behalten müsse. Es steht auch nichts davon drin, was passieren würde, wenn ich mich nicht daran halten würde.


Liest du auch selbst, was du schreibst?

quote:
Es wurde gesagt, dass ich die optionalen Flats in den ersten 3 Monaten nicht kündigen dürfe [...] Sonst würde mir die zuvor reduzierte, einmalige Zahlung in Rechnung gestellt werden.


q.e.d.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Von offizieller Seite aus heißt es,

Was/Wer ist diese 'offizieller Seite'?
Gibt es da etwas schriftliches?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.01.2012 08:51:13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die offizielle Seite ist der Kundenservice des Providers, die ich per E-Mail angeschrieben hatte.

Per E-Mail kam dann auch die Mitteilung, dass sie das Angebot nicht nachvollziehen können,ich die Flats monatlich Kündigen könne und das dieses Angebot vom Provider weder angeboten werden würde, noch vertraglich in deren System hinterlegt sei.

@PerryRhodan, auf was möchtest du mit deiner rhetorischen Frage hinaus?

Der Kernpunkt ist eigentlich nur, ob die Aussage des Händlers in irgendeinem rechtlichen, bindenden Kontext steht.

Anmerkung: Während des Vertragsgesprächs war von einer anderen, in Rechnung gestellten Summe die Rede, als die, die ich auf erneuter Anfrage beim Händler mitgeteilt bekommen habe.





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