Nachweislich Fehlermeldung gelöscht

5. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Zozo123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweislich Fehlermeldung gelöscht

Hallo,
ich habe ein Auto bei VW in Sachsenhausen gekauft (Kaufvertrag über 20.000€) 5 Tage später wird mir eine Fehlermeldung angezeigt und ich fahre zum nächste VW Händler und frage, was das zu bedeuten hat.

Der VW Händler liest die Fehlermeldung im System und sagt mir, das sei der Katalysator und beim Diesel kostet das locker 4000 euro.

Des Weiteren zeigt er mir, dass diese Fehlermeldung 4st. vorm Verkauf gelöscht worden ist von VW persönlich.

Das ist doch Betrug oder nicht?

Die wussten das mit dem Auto was nicht stimmt und haben dennoch den Kauf abgewickelt.

Nun möchte ich das Auto zurück geben, es steht vor der Tür und schafft auch die 50km zum Autohaus nicht mehr, aber die wollen ihn nicht zurück nehmen, da 14 Tage vorbei sind. Das Autohaus möchte gerne deb Schaden reparieren, aber ich nicht. Ich habe das Vertrauen verloren und wer weiß, was die noch am Auto verheimlicht haben

Das ist doch Betrug.

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Zozo123):
Das ist doch Betrug oder nicht?

Nö.



Zitat (von Zozo123):
schafft auch die 50km zum Autohaus nicht mehr,

Warum konkret nicht?



Zitat (von Zozo123):
Der VW Händler liest die Fehlermeldung im System

Und was genau war die Fehlermeldung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Ich würde sagen es handelt sich um einen Sachmangel, den der Verkäufer in Sachsenhausen zu beheben hat.
Durch das Fehlerprotokoll scheint sogar nachweisbar zu sein, dass dieser bereits vor Verkauf vorgelegen hat. Diesen Nachweis muss zwar der Käufer eigentich nicht erbringen, wenn er es aber kann, wird es umso einfacher da seine Rechte durchzusetzen.

Das ändert aber nichts daran, dass der Verkäufer nicht nur die Pflicht bei einem Sachmangel nachzubessern, er hat auch das Recht nachbessern zu dürfen. Ein Rücktritt ist erst möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen oder endgültig verweitert wurde. Insbesondere letzteres machen der ein oder andere Verkäufer durch unbedachte Abwimmelversuche mal ganz schnell versehentlich.

Man sollte das alles aber ab dem ersten Moment schriftlich und nachweisbar machen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ich würde sagen es handelt sich um einen Sachmangel

Kann genauso gut Bestimmungsgemäßer Verschleiß sein ... dann gibt es keine Mängelhaftung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann genauso gut Bestimmungsgemäßer Verschleiß sein ... dann gibt es keine Mängelhaftung ...
Das ist natürlich falsch. Wenn ein verschlissenes Teil arglistig verschwiegen wurde, dann greift dafür selbstverständlich die gesetzliche Mängelhaftung.

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