Nagel in den Schuh getreten - Reklamation

24. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)
Nagel in den Schuh getreten - Reklamation

Mein Arbeitgeber lebt under anderem vom Verkauf von Sicherheitsschuhen. Vor ein paar Tagen kam eine Frau in den Laden, die am Vortag ein paar Schuhe gekauft hat welches nun defekt ist und sie möchte kostenlosen Ersatz dafür haben. Der defekt ist der, daß sich ihr Sohn mit dem Schuh ein Loch in die Sohle getreten hat. Wir haben die Reklamation abgelehnt, da der Schuh ja von aussen beschädigt wurde. Die Ausführungen der Frau wurden immer dreister und aberwitziger in einen Arbeitsschuh dürfe es nicht möglich sein sich ein Loch hineinzutreten, schon gar nicht am ersten Tag. Ist natürlich völliger Schwachsinn, dazu müsste die Sohle schon aus Titan sein, in jeden Schuh kann ich mir ein Loch reintreten auch nach 5 Minuten, kommt halt drauf an wo ich reintrete. Aber sie lies nicht locker und wir haben Sie dann mitsamt ihren Schuhen und Drohungen zum Verbraucherschutz zu gehen aus dem Laden geworfen. Hat die irgendeinen Anspruch auf Ersatz?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Das kommt doch wohl auf die Sicherheitsstufe der Schuhe an.
Wenn sie als "durchtrittssicher" verkauft wurden, hat die Frau wohl recht, wenn die Sicherheitsstufe niedriger war, dann nicht.

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#2
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)

Durchtrittssicher war er nicht und selbst wenn, dann hat der Schuh seine Schuldigkeit getan, wenn er den Nagel vom Fuss abgehalten hat, daß die Laufsohle beschädigt wird ist zwangsläufig klar.

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#3
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Du kann Dein Kunden nicht aussuchen! Natürlich ist sei saur wenn ein Nagel durch die neue Arbeitsschue durch kommt und ihre sweetheart fast verletzt.

Solange die Kundin Dich nicht beleidigt oder beschimpft..etc kannst Du sie nicht raus schmeizen in diesem fall (Beim Reklamation), nun sie kann mit Recht eine RA einschalten.

P.S. Überlege immer gut und schnell bei Reklamationen ob die Kunde Recht hat oder vielleicht Du.

MfG

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Frage ist meiner Meinung nach schwer zu beantworten. 434 BGB regelt den Sachmangel wie folgt:

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Die Frage, die sich nun stellt: Gehört es zur Eigenschaft eines Sicherheitsschuhs, einen Nagel nicht in den Schuh zu lassen, oder reicht es, wie der Fragesteller es angegeben hat, aus, das der Nagel den Fuß nicht erreicht.


Bietet der Hersteller in diese Richtung keine Kulanz?

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

aus den gemachten Ausführungen sehe ich auch keinen Gewährleistungsanspruch. Man muss jedoch prüfen, was die Sicherheitsschuhe für einen Zweck haben und ob der Zweck darunter fällt, Nägel oder anderweitige Gegenstände abzuhalten.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#6
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Wenn auf den Verpackung kein Beschreibung steht, dann hat der V die Zweck zunennen,
sonst darf der K davon aus gehen, das es ist eine Arbeitsschuhe für alle Fälle.
So machen die Richter mit mir zumindest :-(

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#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo,
auf allen Sicherheitsschuhen (mindestens auf der Verpackung) steht die Sicherheitsklasse.
Meines Wissens nach sind nur Schuhe mit S3 oder höher "durchtrittsicher" - heisst speziell für Leute, die in Nagelreichen Regionen am arbeiten sind (z.B. Handwerker).

Hat die Dame allerdings beim Kauf gewünscht, dass es ein durchtrittsicherer Schuh sein soll und wurde vom VK die falsche Sicherheitsklasse verkauft, ist die Reklamation berechtigt. Die Dame hat im Endeffekt nicht das bekommen, was sie "bestellt" hat.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#8
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)

Die Sohle wurde durch einen Gegenstand von Aussen beschädigt, ob durchtrittssicher oder nicht, dieser Schaden wäre in jedem Fall durch die Aüßere Einwirkuing entstanden. Es wurde Ja auch nicht reklamiert, daß der Nagel durch den Schuh drang, sondern, daß die Lauffläche des Schuhs durch den Nagel beschädigt wurde, was unmöglich zu vermeiden ist.

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#9
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo

Vor paar Tage fall das Urteil des OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 146/04 -28

http://www.main-netz.de/main-echo/topshop/geldundrecht/?dpa_file=iptc-zin-20050426-5-dpa_8688504.html

„Ein Fachbetrieb muss einen Kunden auch ungefragt über alle für einen Auftrag oder einen Kauf wichtige Gesichtspunkte informieren.“

Fragen:

Wie kann der Verkäufer beweisen dass er wirklich die Beratung durchgeführt hat?
Wie kann der Verkäufer genau wessen für welsche Umstände den Artikel gekauft werden?
Kann der Verkäufer trotz Beratung der Kunde Stoppen von dem Kauf eine Ungeigente Artikel und ihn zwingen die richtige zukaufen?
Für was mehr haftet ein Verkäufer, außer Widerrufsrecht, Rückgaberecht und dessen Folgen, Garantie, Gewährleistung und Beratung?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Händler müssen heutzutage selbstverständlich in die Köpfe Ihrer Kunden gucken können, ist ja wohl das Mindeste.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Geht klar. *Kettensägeauspack*

;)

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Atopsie! Mysteriöses Verkaufspflichten!

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