Navigationssytem jetzt schon 6 Monate in Reparatur - ist das erlaubt?

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
tanja554
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Navigationssytem jetzt schon 6 Monate in Reparatur - ist das erlaubt?

hallo!
mein freund hat vor mehr als 6 Monaten sein Navi zur Reparatur gebracht, das er beim Real Supermarkt gekauft hat. War noch in der Garantiezeit und somit gabs hiermit keine Probleme.
Nun ist das Navi schon über 6 Monate in Reparatur und meiner Meinung nach (frische BWL Studentin)darf das nicht sein.
Wir brauchen das Navi und werden immer vertröstet wenn wir nachfragen.
Nun meine wichtige Frage: Ist es laut Gesetz denn nicht so, dass man in so einem Fall, also wenn etwas so lange dauert, ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag hat? Gibts da irgend einen Paragraph im Gesetz???
Wär super wenn mir jemand helfen könnte, weil ich finds echt unverschämt, ein Navi, das relativ oft gebraucht wird, so lange in Reparatur zu behalten und nicht mal von selbst ne Nachricht geben, dass sich das verzögert. Immer müssen wir wie die dummen nachfragen...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Lt. gesetz sind 6 Wochen und mehr Rep. Dauer unangemessen.

Dem Markt einfach eine Frist bis zum xx. (z.b. 28.07.06) schriftlich setzen. Sollte das Gerät dann nciht fertig sein, vom Kaufvertrag zurücktreten (Wandeln)

Wenn ihr schon fristen gesetzt habt, dann sofort Wandeln....

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das problem hatte ich auch, aber nciht be REAL, sondern beim Markt, der meist daneben ist, weist schon der beste aller zeiten....

Frist gesetzt, wurde nicht eingehalten (hatte sich auch schon 6 Monate hingezogen ! Hatte aber ein Leihgerät bekommen), danach schriftlich den Rücktritt erklärt, Markt hat dann geantwortet, das geht nicht, denn das Gerät wäre ja nun da.

Bin dann zum Anwalt, habe danach die Verpackung und Zubehör beim Verkäufer abgeben wollen unter der Bemerkung, der Anwalt kümmert sich darum.

Wa kam dann ?

"Oh, na wenn Sie es wirklich nicht mehr wollen, dann nehmen wir es natürlich zurück...."

Vieleicht ist Euer navi auch von Yakumo ?


Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 14.07.2006 15:49:08

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MatthiasXXII
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine konkretisierung findet im BGB nicht statt. Es ist die Rede von "angemessen"... Halt so lange wie der Händler braucht, es einzuschicken, es direkt! zu reparieren und zurückzuschicken.

Tipp: Nicht reparieren lassen sondern direkt ein neues Gerät verlangen und sich dabei auf § 439 Abs. 1 BGB berufen. Das die Kassiererin bei Real & Co. meinen wird, Sie dürften es nur reparieren lassen, nicht übel nehmen. Nicht jeder hat im Rahmen seines Studiums Privatrecht...

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