Net - A - Porter Hose bestellt, nie angekommen, was tun?

15. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
henryaufdemmond
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Net - A - Porter Hose bestellt, nie angekommen, was tun?

Vorab bedanke ich mich über alle Ratschläge immens. Ich bin wirklich ratlos und weiß nicht mehr weiter.

Hallo allerseits,

ich habe am 24.06.2023 eine Hose beim Internet Kaufhänder Net-A-Porter bestellt. Diese sollte laut Angaben am 28.06.2023 zugestellt worden sein, was sie aber nicht ist. (Ich habe sogar vorab auf der Website verlangt, dass man bei der Zustellung eine Unterschrift benötigt!) Nun habe ich mit Net-A-Porters Kundenservice seit über einem Monat inhaltslosen Kontakt der wie folgt aussieht: "Wie sieht die Lage aus?", "Wir sind noch in der Bearbeitung und melden uns". Gestern habe ich jedoch sogar die Nachricht und indirekte Geständnis bekommen, dass sie seit dem Stand der Mail den Fall noch nicht bearbeiten konnten aufgrund von hohem Aufkommen "der letzten Tage". Nun ich habe auch schon mehrere Mahnungen geschrieben und immer wieder auf rechtliche Schritte verwiesen, diese wurden konsequent ignoriert. In der Zwischenzeit hat es UPS auch schon geschafft, einen vollständigen Nachforschungsantrag zu bestreiten, dieser führte aber zum Resultat das lediglich der Versender Rückerstattungen bekommen kann und ich mich doch bitte bei Net-A-Porter melden solle. Ich habe mich nun heute erstmals beim Verbraucherschutz gemeldet und den Fall dort zusätzlich auch geschildert.

Ich weiß einfach nicht mehr weiter, die Hose im Wert von 581.75€ war etwas worauf ich eine lange Zeit gespart hatte um mir diesen Luxus zu gönnen und ich habe kaum finanzielle Mittel um letztlich wirklich rechtlichen Beistand mir zu holen.

Ich hoffe auf konstruktive Rückmeldungen, vielen lieben Dank für das Lesen des Beitrags und habt noch einen schönen Tag


Mit freundlichen Grüßen

Henry K.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127546 Beiträge, 40833x hilfreich)

Und wie konkret wurde bezahlt?



Zitat (von henryaufdemmond):
Nun ich habe auch schon mehrere Mahnungen geschrieben und immer wieder auf rechtliche Schritte verwiesen, diese wurden konsequent ignoriert.

Die sind wohl nicht angekommen - das Gegenteil könnte man wohl kaum beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
henryaufdemmond
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie konkret wurde bezahlt?


Bezahlt wurde mittels PayPal

Zitat (von Harry van Sell):
Die sind wohl nicht angekommen - das Gegenteil könnte man wohl kaum beweisen?


Wenn es als Beweis gilt, dass die Email beantwortet wurde und man ein "Entschuldigen Sie, ich kann verstehen dass Sie den Stand der Dinge erfahren wollen(...) nimmt, dann ja. Die Firma hat Ihren Sitz in Italien, ich weiß nicht wie es da mit Einschreibungen aussieht ehrlich gesagt.

Aber es müsste doch auch als versendet und angenommen gewertet werden, wenn unmittelbar auf meine Mail geantwortet wurde. Also nicht eine neue Mail einfach verfasst, sondern der Mailverlauf klar ergibt, dass es sich um eine Antwort handelt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127546 Beiträge, 40833x hilfreich)

Zitat (von henryaufdemmond):
Aber es müsste doch auch als versendet und angenommen gewertet werden, wenn unmittelbar auf meine Mail geantwortet wurde. Also nicht eine neue Mail einfach verfasst, sondern der Mailverlauf klar ergibt, dass es sich um eine Antwort handelt.

Ist sogar mit einer der besten Beweise.



Zitat (von henryaufdemmond):
Bezahlt wurde mittels PayPal

Schade, SEPA-Lastschrift wäre besser gewesen ...



Zitat (von henryaufdemmond):
dieser führte aber zum Resultat das lediglich der Versender Rückerstattungen bekommen kann

Was für ein seltsames Ergebnis, denn das ergibt sich bereits schon aus den AGB.
Ein Nachforschungsauftrag sollte in der Regel ergeben, ob zugestellt wurde oder nicht.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
henryaufdemmond
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schade, SEPA-Lastschrift wäre besser gewesen ...


Ja das stimmt wohl..., ich bin mir auch unsicher ob es überhaupt möglich ist bei PayPal ein Ticket aufzumachen und ob die Leistungen auch für die gewerblichen Käufe mit dem generellen Käuferschutz abgedeckt sind.

Zitat (von Harry van Sell):
Was für ein seltsames Ergebnis, denn das ergibt sich bereits schon aus den AGB.
Ein Nachforschungsauftrag sollte in der Regel ergeben, ob zugestellt wurde oder nicht.

Ja also genauer gesagt heißt es in der Mail eher: "Gemäß dem UPS-Prozessen gehen die Anspruchszahlungen ausschließlich an den Versender, außerdem können wir alle Anspruchsinformationen nur dem Versender zur Verfügung stellen." was ja mehr oder minder heißt, ich werde so oder so nicht an die Ergebnisse der Nachforschung herankommen da diese nur dem Versender zur Verfügung stehen. Dennoch frage ich mich wieso ich es schaffe diese Nachforschungen so schnell zu betreiben aber diese Verkaufsplattform so auf Zeit spielt, oder was auch immer machen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127546 Beiträge, 40833x hilfreich)

Zitat (von henryaufdemmond):
ob die Leistungen auch für die gewerblichen Käufe mit dem generellen Käuferschutz abgedeckt sind.

Oben las es sich so, als wäre es ein Privatkauf gewesen?
Dieser "generelle Käuferschutz" ist im übrigen nicht wirklich existent - dazu gibt es 2 Urteile vom BGH ...



Zitat (von henryaufdemmond):
ich werde so oder so nicht an die Ergebnisse der Nachforschung herankommen da diese nur dem Versender zur Verfügung stehen

Man könnte es über einen Auskunftsanspruch nach DSGVO versuchen.


Strafanzeige wurde schon gestellt?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8549 Beiträge, 1800x hilfreich)

Zitat:
auf rechtliche Schritte verwiesen, diese wurden konsequent ignoriert.


Dann ist es jetzt an der Zeit die Drohungen auch umzusetzen

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https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Auch wenn der TE an einer Stelle von "gewerblichem Käufer" geschrieben hat, gehe ich von einem Versehen und einem Kauf eines Endverbrauchers aus.

An Deiner Stelle würde ich mein Widerrufsrecht ausüben, dann dem Unternehmen eine Frist von 14 Tagen zur Rückerstattung setzen und dann bei Paypal einen Fall aufmachen.

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