Neu gekaufte Luxusuhr fehlerhaft

20. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
1Rockhound
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neu gekaufte Luxusuhr fehlerhaft

Hallo zusammen.

Habe am Montag eine teure Uhr von der deutschen Manufaktur "Glashütte Original" erstanden. Noch am selben Tag musste ich feststellen, dass die Uhr fehlerhaft ist. Es fehlt die Leuchtmasse bei einer Stundenanzeige.

Am nächsten Morgen bin ich natürlich sofort zum Händler gefahren, um ihm das Problem zu schildern und die Lieferung einer neuen Uhr zu verlangen. Er behauptete, dass dies nicht möglich sei und Gelderstattung auch nicht in Frage kommt, da er das generell nie macht. Man wollte mir nichteinmal ein anderes Modell verkaufen und den Differenzbetrag auszahlen, dies sei nur gegen Gutschrift möglich. Stattdessen wird die Uhr nun zum Hersteller geschickt und repariert. Ich kann mich damit aber nicht abfinden.

Ich bin recht ungehalten und finde, dass da einfach die Relation stimmen muss, schließlich habe ich für eine neue und makellose Uhr bezahlt und nicht für eine fehlerhafte, die dann repariert werden muss, zumal bei einem etwaigen Weiterverkauf der Uhr meinerseits, die ordnungsgemäße Kommunizierung über die Reparatur vorausgesetzt, der Wert auch erheblich sinken würde.

Laut BGB 1, §439, habe ich doch das Wahlrecht, eine Neulieferung zu wünschen, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für den Verkäufer verbunden ist. Trifft das hier zu, wenn ich eine neue Uhr fordere?

Und falls ich im Recht bin, wovon ich wirklich ausgehe:
Da es sich um eine hohe Geldsumme handelt, ist mir eine längere Lieferzeit nicht zuzumuten. Sofern der Händler eine neue Uhr nicht rasch nachliefern kann, ist eine meinerseitige Forderung nach Gelderstattung sinngemäß und auch legitim. Sehe ich das richtig?

Im Übrigen kann ich nicht sicher sein, dass der Händler nicht von diesem Fehler wusste, zumal er bei genauerem Betrachten mit bloßem Auge relativ leicht zu erkennen ist. Er war schließlich auch zu einem guten Preisabschlag bereit, wobei ich gerechterweise hinzufügen muss, dass dies in dieser Branche nicht unüblich ist.

Würde mich über Ratschläge sehr freuen. Ich bin ziemlich verzweifelt. Danke vorab.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109528 Beiträge, 38317x hilfreich)

quote:
Stattdessen wird die Uhr nun zum Hersteller geschickt und repariert. Ich kann mich damit aber nicht abfinden.

Da man sich scheinbar diesbezüglich schon entschieden hat (die Uhr wurde eingesendet), wird man nun mindestens 14 Tage abwarten müssen.

Hier wäre es besser gewesen, die Uhr mitzunehmen und sein Verlangen schriftlich unter Fristsetzung nach Datum per Einschreiben-Rückschein zu äußern.



Nun sendet man per Einschreiben-Rückschein unter Fristsetzung nach Datum sein Verlangen nach Rücklieferung der einwandfreien Uhr innerhalb von 14 Tagen nach Reparaturannahme
Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens der Frist
- erklärt man den Rücktritt
oder
- erklärt das man unverzüglich eine neue Uhr verlangt





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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