Neue Couch - falsche Farbe

17. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kochdiva
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Couch - falsche Farbe

Ich habe in einem Möbelhaus eine Couchgarnitur im Wert von 2000 Euro bestellt. Ich suchte mir die Farbe aus, die Verkäuferin gab alles in den PC ein, ich unterschrieb. Das war vor 4 Wochen. Diese Woche wurde die Couch-Garnitur geliefert - in der falschen Farbe. Die Leute vom Lieferservice verweigerten es, die Garnitur wieder mitzunehmen, weil die Daten auf dem Bestellschein und dem Lieferschein übereinstimmten. Ich rief sofort beim Kundendienst an, wo ich einen Termin mit einem Berater vereinbarte. Beim Gespräch mit dem Berater und der Veräuferin, die die Bestellung von mir annahm. war die Verkäuferin sehr schnippisch, warf mir vor, ich hätte ihr die falsche Farbe gesagt. Der Berater schlug mir einen Nachlass von 150 Euro vor. Ich sagte ihm, dass ich keinen Nachlass möchte, sondern die Couch-Garnitur in der Farbe, die ich mir ausgesucht hatte. Jetzt wird nochmal über die Sache beraten, der Berater meldet sich nächste Woche bei mir. Meine Frage: Habe ich eine Chance, die Couch-Garnitur zurückzugeben bzw. einzutauschen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Wenn Sie keinen Beleg über die über die vereinbarte Farbe beibringen können, müssen Sie IMHO auf die Kulanz des Händlers hoffen.

Tut mir leid.

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#2
 Von 
Kochdiva
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort, hab mir schon gedacht, dass da nichts zu machen ist. Jetzt weiss ichs wenigstens sicher (und mache es beim nächsten Mal besser...).

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#3
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

hm aber man hat doch rückgaberecht ohne angaben von gründen. oder sehe ich das falsch. man darf sich nicht alles gefallen lassen, es steht oft genug in zeitschriften, zwecks rückgaberecht.

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#4
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

hm aber man hat doch rückgaberecht ohne angaben von gründen. oder sehe ich das falsch. man darf sich nicht alles gefallen lassen, es steht oft genug in zeitschriften, zwecks rückgaberecht.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

@jacqy
Das siehst Du falsch.

So ein Widerrufsrecht gibt es nur bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also wenn man etwas per Telefon, Fax, Internet usw. bestellt hat.

@Kochdiva
Du hast jetzt leider ein Riesenproblem, weil Du die Bestellung, die Du unterschrieben hast, nicht mehr durchgelesen hast. So eine Bestellung ist leider verbindlich. Das ist die rechtliche Seite.

Ich würde trotzdem versuchen, die Couch zurückzugeben. Du bist zwar auf die Kulanz des Möbelhauses angewiesen. Wenn das Möbelhaus aber der Meinung ist, dass sie die Couch auch anderweitig verkaufen können, dann sehe ich durchaus Chancen, dass sie diese zurück nehmen.

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#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Stand das in der "Bild der Frau" ? ---( sorry,aber ich kann es nicht mehr hören)

-----------------
"kampf den borg"

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