Neue Garantie auf Reparatur wärend der Garantie

12. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Franz1954
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Neue Garantie auf Reparatur wärend der Garantie

Guten Tag
Wenn ich wärend der 2 Jahre Garantiezeit für ein Motorrad, sagen wir nach 20 Monaten, eine Garantiereparatur vom Händler bezahlt bekomme, endet dann die Garantiezeit auch auf das ersetze Teil nach Ablauf der Restgaratiezeit von 4 Monaten, oder ist auf die erbrachte Garatieleistung wieder eine Garatie von 2 Jahren?

Danke schon mal für die Antwort, mfG
Franz

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Was steht denn in der Garantieversprechung? Dort muss man das nachlesen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Franz1954
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Es gibt doch geltendes Recht und nicht Versprechnungen. Mich würde da interessieren was das Gesetz dazu sagt, denn der Garantiegeber gibt sicher nicht mehr als er muss. Deshalb wäre es schön zu wissen woran der Händler nicht vorbei kommt. Ich bin der Meinung die Garantiefrist endet nach den 2 Jahren, die der Händler ja auch einräumt. Ein Bekannter sagt, auch wenn der Händler kostenlos repariert, verlängert sich die Garantiefrist für dieses Teil über die 2 Jahre hinaus, auf erneut 2 Jahre für dieses ersetzte Teil.
Das würde heißen, wenn ich einem Kunden kurz vor Ende der Garantiefrist ein Telefon kostenlos ersetzte, hat er wieder 2 Jahre Garantie. So könnte man ja die Garantie auf 20 Jahre und mehr verschleppen. :-)

-- Editiert von Franz1954 am 12.08.2015 11:51

-- Editiert von Franz1954 am 12.08.2015 11:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Mich würde da interessieren was das Gesetz dazu sagt

Das sagt dazu
Zitat:
Was steht denn in der Garantieversprechung? Dort muss man das nachlesen.


Die Garantie stellt eine freiwillige, über den möglichen gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Verpflichtung des Herstellers und/oder Verkäufers dar. Entsprechend kann dieser die Garantiebedingungen selbst festlegen und ist dabei kaum rechtlichen Restriktionen unterworfen (§ 443 BGB ). Welche Bedingungen hier gelten würden, müsste man daher der Garantieerklärung des Garantiegebers entnehmen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franz1954
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich wollte jetzt eigentlich keine Wortklauberei betreiben.

Dann heißt es wohl Gewährleistung und ist in Deutschland gesetzlich auf 2 Jahre angesetzt. Und die Behauptung ist, "diese Gewährleitung verlängert sich bei einer Kostenlosen Reparatur durch den Händler wieder um 2 Jahre", auch wenn die Frist zum Zeitpunkt der Kostenlosen Reparatur eigentlich nur noch 2 Monate bis zum Gewährleistungsende war.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das ist keine Wortklauberei, Garantie und Gewährleistung haben genau absolut überhaupt gar nichts miteinander zu tun! Wenn eine Reparatur nach 20 Monaten erfolgt, dann hat diese - in der Regel - nichts mehr mit der Gewährleistung zu tun, denn der Käufer würde nachweisen müssen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Eine Reparatur nach 20 Monaten ist daher -in der Regel- eine (sofern vorhanden) Garantiereparatur. Insofern war deine Augangsfrage zunächst einmal völlig korrekt.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Was steht denn auf der Rechnung... Gewährleistungsfall, oder einfach rein gar nichts was die Kosten betrifft, also null (0) €?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Franz1954
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

O.K. da ein eingehen auf die eigentliche Frage wohl unmöglich ist, werde ich hier wohl keine Information dazu bekommen. Ob sich die Garantie, obwohl es eine kostenlose Garantiereparatur war, für dieses Teil verlängert, oder weiterhin die alte Garantielaufzeit auch für dieses Teil Geltung hat.

Ich wünsche noch eine schöne Zeit und viele solche erschöpfende Auskünfte.

Danke
Franz

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

O.k., da es dir anscheinend nicht möglich ist den Link durchzulesen den ich in meinem letzten Post gesetzt habe, der genau deine neue Frage bezüglich der Gewährleistung beantwortet, bin ich hier raus.

-- Editiert von micbu am 12.08.2015 13:25

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
O.K. da ein eingehen auf die eigentliche Frage wohl unmöglich ist,

Sind wir doch.

Wenn Dich die Erkenntnis das zwei unterschiedliche Worte auch tatsächlich unterschiedliche Bedeutungen haben überfordert, tja was soll man dazu sagen ...



Zitat:
Und die Behauptung ist, "diese Gewährleitung verlängert sich bei einer Kostenlosen Reparatur durch den Händler wieder um 2 Jahre", auch wenn die Frist zum Zeitpunkt der Kostenlosen Reparatur eigentlich nur noch 2 Monate bis zum Gewährleistungsende war.

Die Behauptung ist schlicht falsch.
Es würde sich höchstens die Gewährleistung auf das gewechselte Teil verlängern.
Dazu müsste man aber erst mal bestimmen, ob es sich um eine Reparatur auf Kulanz gehandelt hat (keine Verlängerung) oder um eine Reparatur in Rahmen der Sachmängelhaftung (Verlängerung auf das Bauteil bezogen).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

So ist es @Harry van Seil.
"endet dann die Garantiezeit auch auf das ersetze Teil nach Ablauf der Restgaratiezeit von 4 Monaten, oder ist auf die erbrachte Garatieleistung wieder eine Garatie von 2 Jahren?"
Ja es endet, weil das ersetzte Teil hinüber ist. Ob der Hersteller des ausgetauschten Teils eine Garantie anbot weiß ich nicht. Auf das gesamte Moped wird es aber sicherlich keine erneute Zweijahresgarantie geben, sondern nur noch die restliche Zeit.
Fakt ist, dass auf Teile welche der Händler/Werkstatt verbaut eine gesetzliche Mängelhaftung besteht ( Verschleißteile welche durch Verschleiß das Zeitliche segnen nehmen wir mal raus :grins: ).
Und was Mängelhaftung/Gewährleistung für dich und den Gewerbetreibenden bedeutet weiß Du sicherlich ( 6 Monate und dann...)

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Franz1954
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank,
freut mich dass es doch noch eine Antwort auf die Frage gibt.

Ja dann ist mein Weltbild wieder in Ordung :cheers:

Franz

1x Hilfreiche Antwort

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