Hallo,
da ich bisher noch keine Erfahrung mit der Bestellung einer neuen Küche hatte, hoffe ich hier ein paar Hinweise zu erhalten.
Die Küche selbst hatten wir Ende letzten Jahres bei einem deutschlandweiten Küchenstudio für unsere Mutter bestellt. Punkt eins, der uns sehr seltsam vorkam, war die ungewohnte Zahlungsabwicklung. Nur Vorauszahlungen, die innerhalb von 7 Tagen geleistet wurden, wurden mit einem Skonto bedacht. Der komplette Betrag musste 10 Tage vor Montage überwiesen worden sein. Kannte ich von anderen Möbelhäusern in der Form nicht. Auch ein Preis von fast 500 Euro für Demontage und Abtransport der alten Küche, schien uns extrem hoch (gestoppte Zeit 65 Minuten).
Sowohl bei der Planung als auch bei der Montage sind dann einige kleinere bis gravierende Mängel entstanden. Manche davon konnte ich selbst beheben. Ein Unterschrank verfehlte völlig unsere Vorgaben, weil Flaschen dort senkrecht keinen Platz fanden. Bei der Demontage der alten Küche wurden 6 Fliesen abgerissen und nicht wirklich fachmännisch wieder an die Wand gepappt. Der gravierendste Mangel war aber, dass die untere Tür einer Kühlgefrierkombi beim Öffnen mit einer Kante an der Wand scheuerte.
Diesen Mangel habe ich der Montagefirma umgehend mitgeteilt, dort aber erfahren, dass man bis Februar auslastet sei. Ich solle doch Fotos schicken, damit man sich ein Bild machen könne und so einen Termin eventuell einschieben könne. Danach habe ich nichts mehr von der Firma gehört.
Dem Küchenstudio habe ich schließlich alle Mängel fotografisch dokumentiert und per Post direkt an den Geschäftsführer adressiert.
Die Antwort gestaltete sich relativ kurz. Er könne nicht auf alle Punkte eingehen, sowohl der Berater als auch die Montagefirma wären ihm aber für ihre gute Arbeit bekannt. Mir wurde ein Ersatz für den ungeeigneten Unterschrank angeboten, der aber 10 cm schmaler ist. Nicht unbedingt einzusehen. Für den Kühlschrank würde man Platz schaffen. Alle anderen Mängel wurden nicht erwähnt.
Mir sind meine Rechte leider nicht ganz klar. In welchem Zeitraum muss eine derartige Nachbesserung erfolgen? Muss ich es hinnehmen, wenn eine Firma einfach behauptet, sie hätte die nächsten zwei Monate keinen Termin? Wie sieht es mit den Beschädigungen aus? Dadurch, dass die Türkante an der Wand scheuert, ist dort der Lack in Mitleidenschaft gezogen worden. Kann ich hierfür Schadensersatz fordern? Was ist mit den Fliesen, die nun an der Stelle keine Augenweide mehr sind? Wie sieht es mit dem Mehraufwand für uns aus? Die Küche muss erneut aus-/eingeräumt werden. Ich selbst muss über 500 km anreisen. Wie stelle ich eine Forderung nach Beseitigung der restlichen Mängel, wenn diese von der Firma ignoriert werden?
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.
Neue Küche mit Mängeln bei Planung und Montage
25. Februar 2026
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Frage vom 25. Februar 2026 | 18:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Küche mit Mängeln bei Planung und Montage
#1
Antwort vom 25. Februar 2026 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (130747 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Nur Vorauszahlungen, die innerhalb von 7 Tagen geleistet wurden, wurden mit einem Skonto bedacht.
Das ist der Sinn von Skonto ...
Zitat :Der komplette Betrag musste 10 Tage vor Montage überwiesen worden sein.
Das dürfte der Tatsache geschuldet sein, das die Unternehmen immer öfter ihrem Geld hinterherlaufen müssen.
Zitat :Auch ein Preis von fast 500 Euro für Demontage und Abtransport der alten Küche, schien uns extrem hoch
Kommt darauf an ...
Zitat :(gestoppte Zeit 65 Minuten).
Und der Rest?
Zitat :Mir sind meine Rechte leider nicht ganz klar.
Kommt ganz darauf an, wer denn nun der Vertragspartner des Unternehmens ist.
Zitat :In welchem Zeitraum muss eine derartige Nachbesserung erfolgen?
Da gibt es keine gesetzliche Vorgabe.
Zitat :Muss ich es hinnehmen, wenn eine Firma einfach behauptet, sie hätte die nächsten zwei Monate keinen Termin?
Da könnte es möglicherweise zu Schadenersatz bzw. Ersatzvornahmen kommen.
Welche Beweise hat man denn für das "einfach behauptet"?
Zitat :Wie sieht es mit den Beschädigungen aus? Dadurch, dass die Türkante an der Wand scheuert, ist dort der Lack in Mitleidenschaft gezogen worden. Kann ich hierfür Schadensersatz fordern?
Zitat :Was ist mit den Fliesen, die nun an der Stelle keine Augenweide mehr sind?
Das "keine Augenweide" bedeutet was konkret?
Zitat :Die Küche muss erneut aus-/eingeräumt werden.
Warum konkret?
Zitat :Ich selbst muss über 500 km anreisen.
Auch diese Notwendigkeit würde man substantiiert darlegen müssen.
Zitat :Ein Unterschrank verfehlte völlig unsere Vorgaben
Diese Vorgaben wurden mit welchem Wortlaut an welcher Stelle des Kaufvertrages wie genau vereinbart?
#2
Antwort vom 26. Februar 2026 | 09:17
Von
Status: Gelehrter (10001 Beiträge, 2093x hilfreich)
Was die scheuernde Tür angeht: Da weise ich auf die eigene Mitwirkungspflicht hin. Da sollte man dann an der Wand etwas dämpfendes anbringen so dass die Tür nicht ganz verkratzt, solange es noch keine Lösung gibt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Februar 2026 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (130747 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Wie sieht es mit den Beschädigungen aus? Dadurch, dass die Türkante an der Wand scheuert, ist dort der Lack in Mitleidenschaft gezogen worden. Kann ich hierfür Schadensersatz fordern?
Fordern kann man viel das bekommen ist oft das Problem ...
Es gibt eine Schadenminderungspflicht.
Man würde darlegen müssen, was konkret man diesbezüglich unternommen hat.
#4
Antwort vom 27. Februar 2026 | 11:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das ist der Sinn von Skonto ...
Das stimmt so nicht. Auf der Rechnung meiner eigenen Küche steht zu Lesen: "abzüglich x% Skonto bei Bezahlung innerhalb von 7 Tagen". Die Rechnung kam wohlgemerkt nach Lieferung und Montage. Laut Nachfrage in einem Küchenforum ist dies auch der gängige Weg. Anzahlungen sind durchaus üblich, wirken sich aber in keinster Weise auf die Höhe des Skontos aus. Man wird dort auch nicht m.o.w. gezwungen den größten Teil der Summe vorab zu zahlen.
Zitat:Das dürfte der Tatsache geschuldet sein, das die Unternehmen immer öfter ihrem Geld hinterherlaufen müssen.
Auch hierzu s.o. Es ist dir also wichtig, dass Unternehmen kein Nachteil entsteht, aber eher egal, wenn der Kunde das Nachsehen hat (zum Beispiel, weil man keinen Restbetrag zurückhalten kann, solange die Mängel nicht beseitigt sind)? Interessante und sehr einseitige Rechtsauffassung.
Zitat:Kommt darauf an ...
Auf? Laut Auskunft eines Mitarbeiters eines anderen Küchenstudios berechnet man für derartige Arbeiten 50 Euro pro Stunde und Mann. Da muss man in der Schule in Mathe nicht in der ersten Reihe gesessen sein.
Zitat:Und der Rest?
Von?
Zitat:Kommt ganz darauf an, wer denn nun der Vertragspartner des Unternehmens ist
Ist für eine Auskunft zu diesen Fragen nicht relevant.
Zitat:Da gibt es keine gesetzliche Vorgabe.
Laut deiner Einstellung kann die Montagefirma also bis zum Nimmerleinstag warten, was einer Nichtverpflichtung zur Mängelbeseitigung gleichkommen würde.
Zitat der Verbraucherzentrale: "Anders liegt der Fall bei fehlerhafter Montage, die eventuell auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Dann greifen die klassischen Mängelrechte. Sie haben in dem Fall einen Anspruch auf Nacherfüllung, also auf eine konkrete und fehlerfreie Montage. Zeigen Sie dies schriftlich an und setzen Sie dafür eine Frist von mindestens 14 Tagen."
Zitat:Welche Beweise hat man denn für das "einfach behauptet"?
Ist bei einem Telefonat grundsätzlich schwierig. Aber da der Mangel auch nach 2 Monaten nicht behoben wurde ...
Zitat:Das "keine Augenweide" bedeutet was konkret?
Versetzte und nicht glatt gestrichene Fugen, die auch Laien sofort auffallen.
Zitat:Warum konkret?
Weil sie wegen des Kühlschranks bearbeitet/versetzt werden muss. Gewicht, Schmutz, Hygiene.
Zitat:Auch diese Notwendigkeit würde man substantiiert darlegen müssen.
Meine Mutter wird 95 und ist nicht unbedingt in der Lage, die Küche aus- und einzuräumen, die geleistete Arbeit zu begutachten und evtl. wieder undichte Abflüsse zu reparieren.
Zitat:Diese Vorgaben wurden mit welchem Wortlaut an welcher Stelle des Kaufvertrages wie genau vereinbart?
Diese Vorgaben wurde a) mit einem Foto eines vergleichbaren Schrankes sowie b) dem Wortlaut "für das Abstellen von Spül- und Putzmitteln" per Email dargelegt.
Zitat :Da sollte man dann an der Wand etwas dämpfendes anbringen so dass die Tür nicht ganz verkratzt, solange es noch keine Lösung gibt.
Die Wand ist ja gerade das, was "dämpft". An der Wandunterseite verläuft ein schmaler Sockel, der wohl übersehen wurde und an den die äußere Kante der unteren Tür anstößt. Man kann keinen Spalt vergrößern, indem man zusätzlich etwas anbringt. Wahrscheinlich wurde die Funktion nur an der oberen Tür geprüft. Es ist aber notwendig, die Tür ab und zu zu öffnen, schließlich befinden sich Lebensmittel darin.
Es gibt einfach nichts, was man schadensmindernd hätte unternehmen können, außer die Tür nie zu öffnen, gleichbedeutend mit dem Verzicht auf die gelagerten Lebensmittel und die Funktionen eines Gefrierschranks
#5
Antwort vom 27. Februar 2026 | 12:23
Von
Status: Unbeschreiblich (41007 Beiträge, 6619x hilfreich)
Nur aus Erfahrung: Nachdem der örtliche Subunternehmer/Montagefirma eines überregionalen Küchenstudios die Montage beim Kunden terminierte und bereits bei Anlieferung der Teile wusste, dass etwas fehlt oder nicht mit der Planung übereinstimmte, wurde an 2 Tagen so gut es ging, montiert. Fehlendes sollte nachbestellt werden. Nicht passendes sollte von einem Subsub passend gemacht werden. So besuchten im Laufe der Zeit viele Handwerker die Käufer mit ihrer unfertigen Küche. Glücklicherweise war die Käuferin gerade in Elternzeit und meist zu Hause.Zitat :hoffe ich hier ein paar Hinweise zu erhalten.
Reklamationen an den Verkäufer wurden mit 3 Kundendienstbesuchen *bedient*. Der nahm alle Mängel und Fehler auf, versprach schnelle Regulierung. Schnell war gar nichts. Eher wurde verschlimmbessert.
Nach ca 5 Monaten gab der Käufer auf, entband sowohl Verkäufer wie Subs von allem... suchte sich privat einen Möbeltischler, der ihm zufriedenstellend eine funktionierende Küche mit *Macken* fertigte.
Fragen: Was ist denn dein Ziel ?... und in welcher Zeit mit welchem Zeit-und Energieaufwand willst du mit dem Küchenstudio kämpfen und als *Sieger aus dem Ring steigen*?
#6
Antwort vom 27. Februar 2026 | 17:40
Von
Status: Praktikant (782 Beiträge, 80x hilfreich)
Zitat :Es ist dir also wichtig, dass Unternehmen kein Nachteil entsteht, aber eher egal, wenn der Kunde das Nachsehen hat
Zitat :Laut deiner Einstellung kann die Montagefirma also bis zum Nimmerleinstag warten,
Zitat :Laut deiner Einstellung kann die Montagefirma also bis zum Nimmerleinstag warten,
Was für seltsame Interpretationen?
#7
Antwort vom 2. März 2026 | 17:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Fragen: Was ist denn dein Ziel ?
Zunächst mal vielen Dank für einen konstruktiven Beitrag.
Mein Ziel hier im Forum wäre es gewesen, Informationen zu meinen Rechten in dieser Angelegenheit zu erhalten, was offensichtlich gerade hier nicht möglich ist, da Leute mehr Zeit damit verbringen, vorgebrachte Fakten völlig unsinniger Weise zu hinterfragen. Ich muss in einem Forum für Recht wahrhaftig nicht darlegen müssen, ob ich eine Küche wirklich ausräumen, warum ich bei der Reparatur dabei sein oder ob ich eine Kühlschranktür wirklich öffen muss. Eine einfach Antwort "wenn ja - dann" hätte genügt.
Mein Ziel hinsichtlich der Küche wäre natürlich das zu erhalten, was ich bestellt und bezahlt habe und zwar funktionierend.
Die Erfahrungen, die du beschreibst, haben wohl einige auch schon mehrfach erlebt. Ich strebe nicht unbedingt danach, als Sieger aus irgendeinem Ring zu steigen. Ich habe ebenfalls schon darüber nachgedacht, ob ich selbst zur Säge greife oder einen Schreiner damit beauftrage. Das birgt aber wieder andere Probleme (jemanden finden, Garantieverlust etc.). Und es ist zudem schwieriger, dies aus großer Entfernung zu arrangieren.
Insofern wäre es ja weitaus einfacher gewesen, wenn man die Rechte, die man als Kunde sicherlich hat, auch irgendwie in der Realität anwenden könnte.
#8
Antwort vom 2. März 2026 | 17:36
Von
Status: Praktikant (782 Beiträge, 80x hilfreich)
Zitat :Mein Ziel hier im Forum wäre es gewesen, Informationen zu meinen Rechten in dieser Angelegenheit zu erhalten
Ganz einfach: du hast keine Rechte.
Ein Übermittlungsbote oder Erfüllungsgehilfe hat keine Rechte.
Rechte hat nur Eigentümer der Küche, Vertragsparten vom Lieferanten. Die Rechte sind Nachbesserung, Neulieferung, Schadenersatz.
Zitat :Ich strebe nicht unbedingt danach, als Sieger aus irgendeinem Ring zu steigen.
Zitat :Mein Ziel hinsichtlich der Küche wäre natürlich das zu erhalten, was ich bestellt und bezahlt habe und zwar funktionierend.
ist das nicht ein Widerspruch?
Zitat :Insofern wäre es ja weitaus einfacher gewesen, wenn man die Rechte, die man als Kunde sicherlich hat, auch irgendwie in der Realität anwenden könnte.
Das geht.
Die muss er selber geltend machen oder einen Anwalt beauftragen. Privatpersonen ist anwaltliche Tätigkeit verboten.
#9
Antwort vom 2. März 2026 | 19:03
Von
Status: Unbeschreiblich (41007 Beiträge, 6619x hilfreich)
Muss man das jetzt verstehen?Zitat :Ganz einfach: du hast keine Rechte. Ein Übermittlungsbote oder Erfüllungsgehilfe hat keine Rechte.
Selbstverständlich hat der TE als Besteller und Bezahler auch Rechte.
Die Küche muss auch nicht in seiner Wohnung montiert werden.
Das sollte man als Vertragspartner mit dem Verkäufer vereinbaren, also zB 3 Auswahltermine anbieten, die das Studio dann dem Sub=Monteur weitergibt und dieser hoffentlich mit richtigen Teilen und fachlicher Expertise nicht noch 5 weitere Nachbesserungsversuche veranstalten muss.Zitat :In welchem Zeitraum muss eine derartige Nachbesserung erfolgen?
Der Februar ist ja vorbei... man könnte nun vielleicht eine Frist zu Ende März setzen.
#10
Antwort vom 2. März 2026 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (130747 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Muss man das jetzt verstehen?
Das bei Dir dauerhaft Probleme mit dem verstehen bestehen ist ja nun nichts neues.
Die "gesetzliche Mängelhaftung" (genauer "Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") basiert auf einer Pflichtenbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer (§ 437 BGB). Wohl gemerkt, dem Käufer, nicht dem Besteller oder dem Bezahler. Im Idealfalle ist der Käufer auch Besteller und Bezahler. Falls nicht ...
Zitat :Selbstverständlich hat der TE als Besteller und Bezahler auch Rechte.
Dann zähl doch mal auf ...
@GRier
Offenbar gibt es ein Missverständnis bezüglich Sinn und Zweck des Forums? Es handelt sich um ein Diskussionsforum über Erfahrungen, Meinungen und Informationen (im juristischen Bereich).
Das
Zitat :Eine einfach Antwort "wenn ja - dann" hätte genügt.
wäre Rechtsberatung, jedoch ist in DE die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz besonders befugten Personen (z.B. den Rechtsanwälten) vorbehalten. Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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